Ich greife das Thema mal mit einer leicht veränderten
Fragestellung auf:
Gibt es die Möglichkeit – sofern Eltern, Verein und Arzt
zustimmen –, dass der Landesverband ein Doppelspielrecht bei einem Spieler
austellt, der erst 16 Jahre alt ist?
In der Spielordnung steht ja, dass "Jugendspielerinnen,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17.
Lebensjahr vollendet haben, sowie DHB-Kaderspielerinnen, die das 15. Lebensjahr
vollendet haben, und DHB-Kaderspielern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der
Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die
Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr
Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in
Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den Stammverein,
der im Spielausweis einzutragen ist. Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer
Erwachsenenspielgemeinschaft angehört."
Daraus geht ja hervor, dass der Landesverband das Spielrecht
quasi "blind" ausstellt, wenn ein Spieler ab einem gewissen Alter die
Zustimmung der Eltern und des Arztes erhält. Der Passus schließt aber ja nicht
unbedingt aus, dass es auch Ausnahmen geben kann, bei Spielern die für ihr
Alter (insbesondere körperlich) sehr weit sind, aus eigenem Antrieb beim
unterklassigen Heimatverein bleiben wollen, aber in ihrer Jugendmannschaft
nicht mehr gefordert/gefördert werden können, da sie in ihrer Entwicklung den
jugendlichen Mitspielern um Jahre voraus sind und daher der Seniorenbereich der
nächste und richtige Schritt wäre. (Im aktuellen Fall hat sich in Training und Testspielen
zudem gezeigt, dass der Außenspieler mit den Erwachsenen mithalten kann.)
Wie würde es sich eigentlich verhalten, wenn es solche
Talente gibt, aber keine A- und keine B-Jugend?