Mir stellt sich da eine Frage.
Szenario: Spieler ist 16 und damit zu jung für die Herren.
Deshalb spielt er 1/2 Saison in der B-Jugend (passendes Alter) und wechselt mit 17 (passendes Alter für Aktivenbereich) zu den Herren.
Ist das zulässig?
Mir stellt sich da eine Frage.
Szenario: Spieler ist 16 und damit zu jung für die Herren.
Deshalb spielt er 1/2 Saison in der B-Jugend (passendes Alter) und wechselt mit 17 (passendes Alter für Aktivenbereich) zu den Herren.
Ist das zulässig?
Jeder Spieler ist - ärztliches Attest, Doppelspielrecht ausgestellt - ab dem Tag, an dem er 17 wird, für die Aktiven spielberechtigt. Doch als 16-Jähriger wird er kaum noch B-Jugend sein.
Du darfst ihn im Erwachsenenbereich einsetzen, sobald er im Pass das Doppelspielrecht eingetragen hat. Aufpassen würde ich bei einem B-Jugendlichen auch bzgl. der Einsätze in der A-Jugend. Man darf nämlich in einem Spieljahr nur in 2 verschiedenen (Alters-)Klassen eingesetzt werden.
Es gibt keine A- Jugend. Also kein Problem in der Hinsicht.
pko: Mit 16 ist er zweites Jahr B-Jugend.
Mit 16 kann er aber nur als Kaderspieler ein Doppelspielrecht erhalten!
Er möchte bis er im Februar 17 wird in der B-Jugend spielen und dann direkt zu den Herren wechseln.
Also wird kein Doppelspielrecht benötigt.
Auch wenn beide Mannschaften zum selben Verein gehören?
Ja, siehe Post #206.
Das Thema ist hier auch irgendwie offtopic, da die grundsätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenenbereich erst einmal nichts mit dem Festspiel-Paragraphen zu tun hat.
Beiträge hierher verschoben da sie in separatem Thema besser aufgehoben sind
Mir stellt sich da eine Frage.
Szenario: Spieler ist 16 und damit zu jung für die Herren.
Deshalb spielt er 1/2 Saison in der B-Jugend (passendes Alter) und wechselt mit 17 (passendes Alter für Aktivenbereich) zu den Herren.
Ist das zulässig?
Mir stellt sich eine andere Frage: Ist das für den Spieler überhaupt sinnvoll ? Ist er von den körperlichen Voraussetzungen stabil genung um bei den Männern aufzulaufen ?
Er hat bis letzte Saison bei den TVG-Junioren gespielt, hat dann aber auch durch seinen Trainer den Spaß komplett verloren und aufgehört.
Laut Jugendkoordinator ist er einer der 5 begabtesten Spieler der Akademie und hätte mit 16 schon A-Jugend Bundesliga spielen dürfen.
Er hat schon einige Male bei uns trainiert und er ist spielerisch absolut der beste und auch körperlich absolut konkurrenzfähig.
rein rechtlich betrachtet ist der fall doch klar. ab 17 kann beim zuständigen lv bei zustimmung der eltern und mit einem ärztlichen attest ein doppelspielrecht eingetragen werden, so dass der jugendspieler zusätzlich auch in erwachsenenmannschaften spielberechtigt ist. theoretisch wäre es auch möglich, ihn sofort komplett zum "erwachsenen" zu machen. davon würde ich aber abraten. manche lv's stellen sich ein bisschen an, wenn es darum geht, diesen prozess wieder rückgängig zu machen und wieder ein jugendspielrecht zu erteilen. eventuell möchte ers in der a-jugend aber ja wieder wahrnehmen ...
Ich greife das Thema mal mit einer leicht veränderten
Fragestellung auf:
Gibt es die Möglichkeit – sofern Eltern, Verein und Arzt
zustimmen –, dass der Landesverband ein Doppelspielrecht bei einem Spieler
austellt, der erst 16 Jahre alt ist?
In der Spielordnung steht ja, dass "Jugendspielerinnen,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17.
Lebensjahr vollendet haben, sowie DHB-Kaderspielerinnen, die das 15. Lebensjahr
vollendet haben, und DHB-Kaderspielern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der
Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die
Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr
Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in
Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den Stammverein,
der im Spielausweis einzutragen ist. Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer
Erwachsenenspielgemeinschaft angehört."
Daraus geht ja hervor, dass der Landesverband das Spielrecht
quasi "blind" ausstellt, wenn ein Spieler ab einem gewissen Alter die
Zustimmung der Eltern und des Arztes erhält. Der Passus schließt aber ja nicht
unbedingt aus, dass es auch Ausnahmen geben kann, bei Spielern die für ihr
Alter (insbesondere körperlich) sehr weit sind, aus eigenem Antrieb beim
unterklassigen Heimatverein bleiben wollen, aber in ihrer Jugendmannschaft
nicht mehr gefordert/gefördert werden können, da sie in ihrer Entwicklung den
jugendlichen Mitspielern um Jahre voraus sind und daher der Seniorenbereich der
nächste und richtige Schritt wäre. (Im aktuellen Fall hat sich in Training und Testspielen
zudem gezeigt, dass der Außenspieler mit den Erwachsenen mithalten kann.)
Wie würde es sich eigentlich verhalten, wenn es solche
Talente gibt, aber keine A- und keine B-Jugend?
Ist doch ganz einfach.
Doppelspielrecht ist möglich:
Mädels mit 16, DHB-Kaderspielerinnen mit 15
Jungs mit 17, DHB-Kaderspieler mit 16
Also, ist der Spieler im offiziellen kader beim DHB kann der LV das Doppelspielrecht mit 16 ausstellen, sonst nicht!