Hallo,
für das Festspielen ist § 55 Spielordnung/DHB verbindlich; hier gibt es keine Möglichkeit für Verbände/Bezirke/Kreise etwas zu regeln! Es gilt:
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
(2) In den ersten beiden Meisterschaftsspielen bei Saisonbeginn – Austragungstag und -zeit dieser Spiele sind ohne Belang – darf kein Spieler in mehr als einer Mannschaft (derselben Altersklasse) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
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Das bedeutet: Wird z.B. ein Spieler am 1. Spieltag (1.9.) in der zweiten Mannschaft eingesetzt und der zweite Spieltag findet am 8.9. statt, ist ein Einsatz in einer anderen Mannschaft auch nach dem 8.9. erst möglich, wenn die andere Mannschaft auch mindestens ihren 3. Spieltag hat. Darüber hinaus gilt für das Festspielen:
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
(4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spielklasse aus zu berücksichtigen.
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Also immer 28 Tage zurückgehen (den Tag für das Spiel mitzählen) und schauen, ob innerhalb dieser 28 Tage ein weiteres Spiel dieser Mannschaft liegt: dann ist der Spieler in dieser Mannschaft festgespielt und kann in einer unteren Mannschaft erst wieder nach einer Wartefrist spielen:
(5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
(6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler festspielte, als auch für die untere Mannschaft, in welcher der Spieler eingesetzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
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Am Ende der Serie gilt also wieder ähnliches, wie zu Beginn: hat sich ein Spieler in einer Mannschaft festgespielt und pausiert bei zwei Spielen dieser Mannschaft, kann er trotzdem nicht mehr in einer unteren Mannschaft spielen, wenn die höhere oder die untere Mannschaft am Ende der Wartefrist nur noch ein Spiel auszutragen hat.
Ich hoffe, dass ich die Sache verständlich und vor allen Dingen richtig erklärt habe. 