Verhandlung vor dem Bundessportgericht
Liebe Handballfreunde,
zurückgewiesen hat das Bundessportgericht in der mündlichen Verhandlung am 12.07.2007 unseren Einspruch gegen die Wertung des Spieles TV Kirchzell gegen den TV Willstätt - Ortenau, das wir am 10.11.2006 mit 28:27 verloren hatten. Unseren Einspruch haben wir damit begründet, dass mit dem Spieler Manuel Poch ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt worden war. Manuel Poch hatte nämlich in der Saison 2005/06 zunächst als Vertragsspieler beim TV Gelnhausen gespielt und war, nach der Auflösung dieses Vertrages im November 2005, zum TV Flieden gewechselt. Der TV Willstätt Ortenau hatte im Juli 2006 für Manuel Poch eine Spielgenehmigung bei der HBL beantragt und als letzten Verein den TV Gelnhausen angegeben. Die HBL hat dann auch für Manuel Poch eine Spielgenehmigung erteilt. Fakt ist somit, dass für Manuel Poch in der Saison 2006/07 zwei Spielgenehmigungen existiert haben eine Tatsache, die es nach der Spielordnung des DHB nicht geben kann, bestimmt doch § 12 Abs. 3 SpO, dass es für jeden Spieler nur eine Spielerpass geben darf.
Die Spielleitende Stelle hat unseren Einspruch jedoch mit Bescheid vom 13.06.2006 zurückgewiesen und zur Begründung § 4 Abs. 4 RO angeführt, der besagt, dass Einsprüche gegen die Erteilung der Spielberechtigung spätestens drei Monate nach Zuerkennnung der Spielberechtigung zu stellen sind. Unser Einspruch vom 06.06.2007 sie verfristet, da die Spielberechtigung für den TV Willstätt Ortenau bereits am 12.07.2006 erteilt worden sei. Der TV Kirchzell hat hier gegen vorgetragen, dass sich der Einspruch nicht gegen die Spielberechtigung richtet, da diese ordnungsgemäß für den TV Flieden erteilt wurde. Nachdem es lt. Spielordnung nur eine Spielgenehmigung für einen Spieler geben könne, sei die für den TV Willstätt Ortenau erteilte Berechtigung als nichtig und somit nicht existent anzusehen und Manuel Poch wurde somit als nicht spielberechtigter Spieler gegen unsere Mannschaft eingesetzt.
Das Bundessportgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, um die Vorgänge bei der Anmeldung und eventuellen Abmeldung von Manuel Poch und den Umgang mit dem vom Landesverband Hessen ausgestellten Spielerpaß aufzuklären.
Bei der Beweisaufnahme erklärte zunächst Manuel Poch, dass mehrere Vorstandsmitglieder des TV Willstätt Ortenau gewusst hatten, dass er vom TV Flieden komme. Dies habe jedoch offensichtlich die Angestellte in der Geschäftsstelle nicht gewusst, bei der er einen Passantrag blanko unterzeichnet habe. Diese habe anschließend als letzten Verein TV Gelnhausen eingetragen. Wir haben in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass dieser Antrag noch weitere widersprüchliche Feststellungen und Fehler enthält und auch die erforderlichen Anlagen, nämlich Spielerpass und schriftliche Abmeldung nicht beigefügt waren.
Werner Müller vom TV Flieden erklärte, dass Manuel Poch seinen Paß erst am 06. Juni 2007 bei ihm abgeholt habe. Er habe an diesem Tag als Abmeldedatum den Tag des letzten Spieles eingetragen, an dem Poch für Flieden gespielt habe. Dieses Datum habe er dann jedoch wieder gestrichen, da als Abmeldedatum frühestens der Tag nach dem letzten Spiel möglich sei. Er habe stattdessen auf dem Paß den Tag der Abholung, nämlich den 06.06.2007 vermerkt.
Nicht nachvollziehbar ist für uns, welche Schlüsse das Gericht aufgrund der Beweisaufnahme gezogen hat. So hat der Vorsitzende Karl-Hermann Lauterbach ausgeführt, dass zwar keine schriftliche Abmeldung vorliegt. Es sei jedoch Praxis, dass mit der Eintragung auf dem Spielerpass dieser Mangel geheilt werde. Es sei deshalb die Eintragung durch den abgebenden Verein maßgebend. Vom TV Flieden sei der 29.04.2006 eingetragen worden, wobei es unerheblich sei, dass diese Eintragung erst im Juni 2007 vorgenommen worden sei. Die Tatsache, dass dieses Datum dann vom TV Flieden vor der Übergabe an Manuel Poch geschwärzt worden ist, sei ebenfalls unerheblich. Es sei jedenfalls davon auszugehen, dass, wenn der Spieler im April 2006 seinen Pass verlangt hätte, dass dann dieses Datum bereits im April 2006 eingetragen worden wäre. Wenn der Spieler schon im April 2006 seinen Paß verlangt hätte, hatte er ihm auch seinerzeit ausgehändigt werden müssen. Das Gericht führte weiter aus, dass es letztendlich Eegal gewesen sei, wo der Paß sich befunden habe, da Manuel Poch jederzeit seine Abmeldung von Flieden bekommen hätte. Es könne deshalb niemand Bösgläubigkeit unterstellt werden. Zusammenfassend sei deshalb festzustellen, dass, wenn der Spieler im April 2006 seinen Paß verlangt hätte, das Abmeldedatum auf diesen Zeitpunkt festgesetzt worden wäre und er deshalb die Spielgenehmigung erhalten hätte. Dies bedeute, dass eine Abmeldung vorliege und deshalb sei die Spielberechtigung für den TV Willstätt-Ortenau gültig und der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen. Im übrigen gelte die 3-Monats-Frist des § 4 Abs. 4 RO, sodass Einsprüche gegen die Erteilung der Spielberechtigung verfristet seien.
Diese Begründung ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar. Gerade das Passwesen im DHB ist an strenge Formalien gebunden, um im Spielbetrieb klare Richtlinien zu haben. Dies gilt gerade auch beim Vereinswechsel, wo klare Vorgaben gemacht werden. Hier kann man nicht mit theoretischen Möglichkeiten und Eventualitäten hantieren, die klar gegen diese Ist-Bestimmungen verstoßen. Darauf Entscheidungen aufbauen, verstößt unserer Auffassung nach gegen elementarste Rechtsgrundsätze.
Wir werden deshalb, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, weitere rechtliche Schritte prüfen.
Unabhängig davon müssen wir, nachdem die Zeit schon so weit fortgeschritten ist und in ca. sechs Wochen der Saisonspielbetrieb beginnt, diese Entscheidung zunächst einmal akzeptieren und von einer Spielzugehörigkeit in der Regionalliga Südwest ausgehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir ein besonders Schmankerl anführen, das der Männerspielwart der HBL Uwe Stemberg noch vor der Eröffnung der mündlichen Verhandlung bot. Er kündigte an, dass wir, falls wir in der Verhandlung gewinnen würden, nicht in der Südgruppe der 2. Bundesliga spielen würden, sondern der Nordgruppe zugeschlagen würden. Und das obwohl in der Nordgruppe dann 20 Mannschaften und in der Südgruppe voraussichtlich nur 17 Teams antreten werden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwab
1. Vorsitzender