Ich denke es ist angebracht, zurück zur Sache zu kommen. Fakt ist, dass die Teilnahmeberechtigung
vom Z/S erteilt wird. Der weitere Halbsatz zur Eintragung in den Spielbericht ist dann nur die
Anweisung, wie danach weiter zu verfahren ist (dies habe ich bereits ober schon mal dargelegt).
Dies ist auch logisch, wenn man überlegt, welche Umstände manchmal vorliegen. Z. B. müßte ein
Schiedsrichter bei einem Spiel ohne Z/S (gibt’s ja auch) das Spiel umgehend unterbrechen, und den
nachgemeldeten Spieler in den Spielbericht eintragen, bevor dieser das Spielfeld betreten darf (er
wäre sonst nämlich (noch) nicht teilnahmeberechtigt. Andererseits müßte bei anwesenden Z/S der
Spieler warten, bis er eingetragen ist, bevor er das Spielfeld betreten darf (aber wann, ist dies der
Fall, wenn sein Name eingetragen ist oder muss zur Eindeutigkeit auch das Geburtsdatum
geschrieben sein?). Dies wäre widersinnig. Im Moment der Anmeldung ist der Spieler
teilnahmeberechtigt.
Zum Thema Streichen im Spielbericht: Die Regelklarstellungen des DHB besagen nur, dass ein
anwesender Offizieller nach Spielbeginn nicht mehr gestrichen werden darf. Logisch, wer
Offizieller war, bleibt dieses bis Spielende und kann sich nicht abmelden, auf die Tribüne setzen
und “wilde Sau” spielen. Er bleibt Offizieller.
Streichungen im Spielbericht sind nicht generell verboten. Es gibt keine Vorschrift die dieses
verbietet. Dies kann allenfalls eine Anweisung an Schiedsrichter sein. Dass anwesende Offizielle
und anwesende Spieler nicht gestrichen werden versteht sich von selbst bzw. ergibt sich auch aus
der zitierten Regelklarstellung des DHB. Ist jedoch ein Spieler eingetragen, der offensichtlich weder
anwesend ist noch war, wird dieser zumindest bei uns im HV Niedersachsen gestrichen. Wenn nun
die Anweisung an die Schiedsrichter ergangen sein soll, dass nicht gestrichen werden darf, so muss
der Schiedsrichter durch Eintragung im Spielbericht deutlich machen, dass der Spieler von
vornherein nicht anwesend war. Das hat den gleichen Effekt, wie die Streichung. Rechtlich ist die
Streichung des Spielers also in Ordnung. Daher hatte das Sportgericht die Streichung auch nicht zu
beanstanden, abgesehen davon, dass sich das Sportgericht hiermit auch gar nicht befasst, weil dies
nicht Gegenstand des Verfahrens war.