Beiträge von Hans-Chrisitian

    Bernd hat eindeutig Recht!

    Regel 15:2 verweist eindeutig auf Regel 13:1 a und damit auf Freiwurfentscheidung für den Gegner.

    In der Praxis werden aber die Schiedsrichter meistens auf Korrektur entscheiden, weil der Freiwurf nicht an der richtigen Stelle ausgeführt worden ist ;-). Korrekt ist dies aber eigentlich nicht.

    Gruß
    HC

    Wenn hier erklärt wird, dass für Jugendspiele der Aufwand gleich ist, stimmt dies eindeutig nicht. So kann es mir passieren, dass ich für ein Oberliga-Jugendspiel auch mal 8 Stunden unterwegs bin. Bei einem Jugendspiel im Kreis eigentlich nicht über 3 Stunden (außer Insel).

    Außerdem gilt für die Oberliga Jugend das gleiche wie für die Oberliga Damen und Herren.

    Ich denke es ist angebracht, zurück zur Sache zu kommen. Fakt ist, dass die Teilnahmeberechtigung
    vom Z/S erteilt wird. Der weitere Halbsatz zur Eintragung in den Spielbericht ist dann nur die
    Anweisung, wie danach weiter zu verfahren ist (dies habe ich bereits ober schon mal dargelegt).
    Dies ist auch logisch, wenn man überlegt, welche Umstände manchmal vorliegen. Z. B. müßte ein
    Schiedsrichter bei einem Spiel ohne Z/S (gibt’s ja auch) das Spiel umgehend unterbrechen, und den
    nachgemeldeten Spieler in den Spielbericht eintragen, bevor dieser das Spielfeld betreten darf (er
    wäre sonst nämlich (noch) nicht teilnahmeberechtigt. Andererseits müßte bei anwesenden Z/S der
    Spieler warten, bis er eingetragen ist, bevor er das Spielfeld betreten darf (aber wann, ist dies der
    Fall, wenn sein Name eingetragen ist oder muss zur Eindeutigkeit auch das Geburtsdatum
    geschrieben sein?). Dies wäre widersinnig. Im Moment der Anmeldung ist der Spieler
    teilnahmeberechtigt.

    Zum Thema Streichen im Spielbericht: Die Regelklarstellungen des DHB besagen nur, dass ein
    anwesender Offizieller nach Spielbeginn nicht mehr gestrichen werden darf. Logisch, wer
    Offizieller war, bleibt dieses bis Spielende und kann sich nicht abmelden, auf die Tribüne setzen
    und “wilde Sau” spielen. Er bleibt Offizieller.

    Streichungen im Spielbericht sind nicht generell verboten. Es gibt keine Vorschrift die dieses
    verbietet. Dies kann allenfalls eine Anweisung an Schiedsrichter sein. Dass anwesende Offizielle
    und anwesende Spieler nicht gestrichen werden versteht sich von selbst bzw. ergibt sich auch aus
    der zitierten Regelklarstellung des DHB. Ist jedoch ein Spieler eingetragen, der offensichtlich weder
    anwesend ist noch war, wird dieser zumindest bei uns im HV Niedersachsen gestrichen. Wenn nun
    die Anweisung an die Schiedsrichter ergangen sein soll, dass nicht gestrichen werden darf, so muss
    der Schiedsrichter durch Eintragung im Spielbericht deutlich machen, dass der Spieler von
    vornherein nicht anwesend war. Das hat den gleichen Effekt, wie die Streichung. Rechtlich ist die
    Streichung des Spielers also in Ordnung. Daher hatte das Sportgericht die Streichung auch nicht zu
    beanstanden, abgesehen davon, dass sich das Sportgericht hiermit auch gar nicht befasst, weil dies
    nicht Gegenstand des Verfahrens war.

    Das Problem ist, dass sicherlich die Klassen nicht vergleichbar sind.

    Wenn ich sehe, dass in Niedersachsen unterhalb der Oberliga (Männer, Frauen und m. u. w. A-Jugend: 18,00 € pro SR pro Spiel + 0,28 € je km) noch 6 - 8 Ligen sind, dann kann man das nicht mit einer Oberliga vergleichen, unter der vielleicht noch eine Landesliga ist und dann ist Schluß.

    Vergleichbar wird es sicherlich erst, wenn man sich vor Augen führt, wie lange man für ein Spiel im Schnitt unterwegs ist und welcher Aufwand erforderlich ist. So ist dies bei einem Spiel im Kreis Ostfriesland (10,00 € pro Spiel und SR, egal welche Altersklasse + 0,28 € je km) im Schnitt sicherlich bei unter 3 Stunden. Wenn ich in der Oberliga unterwegs bin, so gibt's unter 5 Stunden kaum Spiele.

    Zudem ist der Aufwand im Umfeld (z. B. Weiterbildung) ebenfalls total unterschiedlich. Daneben muß ich mich erst durch die unteren Klassen kämpfen, bevor ich im Bereich Oberliga angelangt bin. In Niedersachsen pfeifen sicherlich weiniger als 2 % der Schiedsrichter Oberliga-Spiele.

    Daher kann ich Entschädigungen nur dann vergleichen, wenn ich auch den Aufwand vergleiche, der damit entsteht.

    Grundfrage ist, wann ist ein Spieler teilnahmeberechtigt:

    Hierzu sagt die Regel:

    entweder: Bei Spielbeginn anwesend und im Spielbericht eingetragen.

    Dies ist eindeutig nicht der Fall.

    Also zum oder:
    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler müssen vom Zeitnehmer/Sekretär die Teilnahmeberechtigung erhalten und im Spielprotokoll eingetragen werden.

    D. h. Zeitnehmer/Sekretär erteilen die Teilnahmeberechtigung! Wer sich also dort anmeldet, ist teilnahmeberechtigt! Da der nachgemeldete Spieler teilnahmeberechtigt war, hat ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg. Z/S haben dann nur noch durch Eintragung im Spielbericht darzulegen, wem sie die Teilnahmeberechtigung erteilt haben.

    Anders ist es bei Spielbeginn, da ist Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung, dass der Spieler im Spielprotokoll eingetragen ist.