Das ganze steht in § 55 der SpO des Deutschen Handball-Bundes, darin steht es recht verständlich beschrieben:
§ 55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins einge-schränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
(2) In den ersten beiden Meisterschaftsspielen bei Saisonbeginn – Austra-gungstag und -zeit dieser Spiele sind ohne Belang – darf kein Spieler in mehr als einer Mannschaft (derselben Altersklasse) eingesetzt wer-den. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spielerinnen und Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festge-spielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als ei-nem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
(4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spiel-klasse aus zu berücksichtigen.
(5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spie-len unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht ange-rechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
(6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler fest-spielte, als auch für die untere Mannschaft, in der der Spieler einge-setzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
(7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielten Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft für untere Mannschaften spielberechtigt, soweit nicht Abs. 6 anzuwenden ist.
(8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 bewirken Spiel-verlust für die untere Mannschaft und Geldstrafen.
(9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in ei-ner höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzu-wenden ist.
(10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt wer-den. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verantwortlich.
11) Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Al-tersklasse spielen.
(12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen nicht festspielen.
Aber Achtung! Landesverbände können abweichende Bestimmungen in ergänzenden Bestimmungen zur SpO oder in Durchführungsbestimmungen erlassen haben. In Niedersachsen ist dies nicht der Fall.
HC