Beiträge von Hans-Chrisitian

    Wenn schon Zitate, dann von dort, wo sie verbindlich sind: Anweisungen für Zeitnehmer und Sekretäre sind nur intern bindend. Wenn ein Sportgericht meint, das was dort steht ist Blödsinn, dann gilt dies auch nicht.

    Rechtsgrundlage sind also nicht die Anweisungen sondern die Spielordnung des DHB. Dort heisst es in § 81 Ziffer 7:

    Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Kentnisnahme aller im Spielbericht vermerkten Eintragungen in Gegenwart des Schiedsrichters unterschriftlich zu bescheinigen.

    Damit bleibe ich also bei meiner Meinung, dass die Unterschrift nur der MV und nicht irgendjemand, auch nicht ein anderer Offizieller, leisten kann!

    Hans-Christian

    Das sehe ich genau nicht so. Ich kann mir nicht irgendjemanden aussuchen, dem ich das mitteile. Als Verein muss ich mir schon aussuchen können, wenn ich für mich tätig werden lasse.

    Wenn der Schiedsrichter sich irgendjemanden aussucht, muss ich mir dies als Verein nicht zurechnen lassen. Darum gibt es den Ansprechpartner für den SR, den Mannschaftsverantwortlichen!

    HC

    Revolutionär wäre es, wenn der DHB bei Tatsachenfeststellungen den Videobeweis tatsächlich zulassen würde. Dann nämlich könnten wir den Spielbetrieb einstellen, weil nach Sportgerichtsentscheidungen der Deutsche Meister 2002 am 27.05.2007 feststeht.

    Aber in dem Zeitungsartikel steht nichts davon, dass der DHB den Videobeweis zugelassen hat. Die Zeitung nutzt den Videobeweis lediglich für sich selbst!

    Also was soll die Aufregung? Die beiden dargestellten Abläufe sind im übrigen richtig und wohl auch unstreitig.

    HC

    Zitat

    Original von Schmiddy
    Die Vereine Unterschreiben am Ende des Spiels -auf der Rückseite des Spielberichts- den Spielbericht. Hiermit bestätigt der MV das er alle Eintragungen der Schiedsrichter zur Kenntnis genommen hat.


    Aber genau darum geht es, wenn Du schreiben der MV unterschreibt, dann ist ja alles klar. Aber was, wenn eben nicht der MV unterschreibt?

    Im übrigen ist das mit dem Einzug des Spielerpasses auch klar, aber damit weiß ich immer noch nicht, warum der Spieler gesperrt ist und damit nicht zwangsläufig wie lang. Daneben geschieht es auch immer wieder, dass SR den Pass einziehen, obwohl keine Sperre eintritt. Das mit dem Einziehen des Pass ist also allenfalls ein Indiz aber keine Mitteilung, dass der Spieler gesperrt ist!

    HC

    Beim Verlassen des Spielfeldes ist für die Entscheidung auf Freiwurf jedoch zu beachten, dass nur dann auf Freiwurf entschieden wird, wenn dadurch dem Spieler ein Vorteil erwächst. Dabei ist es unerheblich, ob der Spieler im Ballbesitz ist oder nicht.

    Läuft z. B. ein Spieler an der Seitenlinie unbedrängt einen Gegenstoß und kommt dabei aus Versehen mit einem Fuß außerhalb der Linie auf den Boden, ohne, dass ein Gegenspieler in der Nähe ist, so läuft das Spiel weiter.

    Das absichtliche Verlassen der Spielfläche wird wie ein Wechselfehler ausgelegt. Das kann z. B. schon gegeben sein, wenn ein Spieler neben der Auswechsellinie das Spielfeld verläßt um etwas zu trinken.

    HC

    Der MV sollte die Folgen schon kennen, aber wenn MV bzw. Mannschaftsführer davon nicht in Kenntnis gesetzt wird, können sie bestreiten, es gewußt zu haben.

    Darum muss einer dieser beiden diese Eintragung zur Kenntnis nehmen und dafür eben auch unterschreiben!

    HC

    Moin, Moin,

    Zurück zur Ausgangssituation bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine Bestrafung möglich ist.

    Ich muss als Schiedsrichter aber davon überzeugt sein, dass der Werfer erkennen können mußte, dass der Abwehrspieler seinen Körper noch dazwischen bekommt. Das kann sicher nicht der Fall sein, wenn der Werfer den Ball, unmittelbar vor dem Abwehrspieler stehend, an dessen Körper vorbeiziehen will. Erfolgt der wurf aber aus einer Torentfernung von z. B. 9-10 m, die Lücke ist ohnehin nur klein und die Abwehrspieler bewegen sich schon in diese Richtung, so sehe ich darin eine bewußte Gefährdung des Abwehrspielers - und das hat nichts mit "Weichei" zu tun. Ziel des Handballspiels ist es nämlich, den Ball ins Tor und nicht in die Abwehr zu werfen.

    HC

    Moin,

    bei uns gibts keine Mannschaftsliste, Bine Maya.

    Natürlich ist das ein enormes Vertrauen, das man den Betreuern entgegenbringt, dass sie den richtigen Namen eintragen. Aber wer vergleicht bei der D-Jugend die Gesichter mit den Paßbildern, wer, auch, wenn eine Liste der Spielleitung vorliegt, die Geburtsdaten?

    HC

    Ob von vorn, hinten, oben, unten, rechts oder links spielt keine Rolle!

    Umklammern geht immer zum Körper und nie zum Ball! Wenn ich nämlich den Gegner umklammere habe ich allenfalls die Chance den Ball regelgerecht mit dem Mund zu fangen. Die Hände können nicht mehr zum Ball gehen und damit geht der Angriff nicht überwiegend gegen den Ball.

    Merke für Regeltests: Umklammern heißt immer progressive Betrafung!

    Würde mir als Abteilungsleiter mal Spaß machen, einen wegen SR-Beleidigung disqualifizierten Spieler im nächsten Spiel wieder einzusetzen. Woher soll ich als MV oder der Abteilungsleiter denn wissen, dass der Spieler gesperrt ist.

    Ich kann doch nicht wissen, dass er wegen SR-Beleidigung disqualifiziert worden ist!

    Wenn dies ein einmaliger Fall in dem Spiel ist, würde ich auf keinen Fall bestrafen. Wenn dem Werfer dies mehrmals passiert, kann ich mir eine Bestrafung im Rahmen eines unsportlichen Verhaltens durchaus vorstellen.

    Begründen kann man dies damit, dass der Spieler das Treffen des Abwehrspielers billigend in Kauf nimmt. Auch wenn der Abwehrspieler sich hier bewegt und in die Flugbahn des Balles läuft. Wirft der Spieler auf das Tor, muss er natürlich damit rechnen, dass sich Abwehrspieler in Richtung Ball begeben. Dabei darf der Werfer nicht in Kauf nehmen, möglicherweise einen Abwehrspieler zu treffen; denn wenn dies mehrfach passiert, verfehlt er m. E. das Ziel des Spiels, das Tor zu treffen und nimmt damit das Treffen des Abwehrspielers billigend in Kauf (ohne Rücksicht auf Verluste). Diese Tatsache würde ich ihm durchaus als Unsportliches Verhalten auslegen.

    HC

    Eine feste Zahl gibt es tatsächlich nicht. Wir haben auch schon mal ein Spiel mit 1+1 zu Ende gebracht. 3 Sekunden vor dem Ende ein Spieler einer Mannschaft, die wegen Zeitstrafen ohnehin nur mit 4:1 auf dem Feld waren, hinausgestellt wurden, der Torwart wegen Meckerns hinterherging und der zweite Torwart sofort das Spielfeld betrat (Wechselfehler). So hätte ich aber wohl keine 2 Minuten durchspielen lassen.

    HC

    Das ganze steht in § 55 der SpO des Deutschen Handball-Bundes, darin steht es recht verständlich beschrieben:

    § 55 Festspielen
    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins einge-schränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
    (2) In den ersten beiden Meisterschaftsspielen bei Saisonbeginn – Austra-gungstag und -zeit dieser Spiele sind ohne Belang – darf kein Spieler in mehr als einer Mannschaft (derselben Altersklasse) eingesetzt wer-den. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spielerinnen und Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festge-spielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als ei-nem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
    (4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spiel-klasse aus zu berücksichtigen.
    (5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spie-len unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht ange-rechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
    (6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler fest-spielte, als auch für die untere Mannschaft, in der der Spieler einge-setzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
    (7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielten Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft für untere Mannschaften spielberechtigt, soweit nicht Abs. 6 anzuwenden ist.
    (8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 bewirken Spiel-verlust für die untere Mannschaft und Geldstrafen.
    (9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in ei-ner höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzu-wenden ist.
    (10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt wer-den. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verantwortlich.
    11) Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Al-tersklasse spielen.
    (12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen nicht festspielen.

    Aber Achtung! Landesverbände können abweichende Bestimmungen in ergänzenden Bestimmungen zur SpO oder in Durchführungsbestimmungen erlassen haben. In Niedersachsen ist dies nicht der Fall.

    HC

    Auf der Vorderseite unterschreiben bei uns natürlich auch die MV, aber natürlich vor dem Spiel.

    Unterschreibt nach Spielschluß nicht der MV sondern jemand anderes kann es Probleme geben wegen automatischer Sperren. Um dies formell korrekt dem Verein bekannt zu machen, m u s s der M V dies unterschriftlich zur Kenntnis nehmen.

    HC

    Ich bin seit 23 Jahren Schiri und seit 18 Jahren pfeife ich in Ober- und Verbandsliga Niedersachsen.


    Zur Frage:

    Zitat

    Original von berndo


    Du erwähntest da "andere" Möglichkeiten gegen den Trainer vorzugehen. Was schwebt Dir da denn vor?

    Eine ganz nette Maßnahmen ist, wenn auf der Bank ein HB-Männchen sitzt, das Spiel mal zu unterbrechen, wenn die Mannschaft von diesem Offiziellen in Ballbesitz ist. Dann wird diesem die Gelbe Karte gezeigt und auf Freiwurf gegen seine Mannschaft entschieden! Kommt gut, wenn die Spieler ihrem eigenen Trainer sagen, er soll endlich ruhig sein!

    HC

    Zitat

    Original von berndo

    Z/S haben bei uns auch noch nie separat unterschrieben. Meistens allerdings doch, nach Spielschluss im Namen ihres Vereins zur Kenntnisnahme.


    Gruß
    Bernd


    Bei uns Nordlichtern unterschreiben Z/S garantiert nicht für den Verein zur Kenntnisnahmen. Nach § 81 Ziffer 7 Spielordnung DHB:

    "Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Kenntnisnahme aller im Spielbericht vermerkten Eintragungen in Gegenwart des Schiedsrichters unterschriftlich zu bescheinigen."

    tun dies bei uns die MV und nicht Z/S.

    HC

    Zitat

    Original von Bilbo
    richtig, und genau dasselbe ist der Fall, wenn ein Spieler einen Freiwurf aus dem Anlauf hochspringend ausführt - er hatte nie korrekte Ausgangsstellung, und daher muss korrigiert werden, und es darf keinesfalls Freiwurf dagegen geben :p

    Doch, vor dem Absprung stand er richtig, es sei denn er springt im Torraum ab und spielt dann ab. In der Regel ist es jedoch so, dass zuerst der Fuss auf die richtige Stelle gesetzt und dann abgesprungen wird.