Doppelspielrecht im eigenen Verein

  • Hallo Ihr da draußen, mich würde mal folgendes interessieren.

    Angenommen ein Verein hat 2 Mannschaften ( eine spielt Verbandsliga und die andere die niedrigste Liga in der Region).

    So, da nun aus der Mannschaft manchmal Spieler aus dem Kander übrigbleiben, spielen sie in der unteren klasse. Ist ja auch nicht schlecht.

    Nun gibt es doch aber meiner Meinung nach eine Betimmung, das mann nach 2 Spielen in einer unteren Klasse festgespielt sei......stimmt das ? oder was hat das damit aufsich. Also wieviele Spiele kann man in welcher Mannschatt spielen.

    Ich frage deswegen, damit nicht am Ende der Saison eine von beiden Mannschaften mit Punktverlusten am grünen Tisch rechnen muss.

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.....oder ja sogar einen Link zu genau dieser Stelle im Regelbuch.

    Aber bitte nur antworten, die zum Thema gehören......

    Danke allen im Voraus.......

    Ich hoffe man hat das Problem verstanden.......

    Es gibt Tage, da verliert man, und es gibt Tage da gewinnen die anderen !!!

  • nein meiner meinung nach is das kein problem, weil auf dem spielerpass steht ja nicht die liga drauf sondern nur der verein und wenn du sagst halt dass das der selbe verein ist isses völlig wurscht. im regelbuch brauchste nich suchen es steht nur in der spielordnung des dhb!
    also meiner meinung nach steht dem nix im wege

  • Soweit ich weiss, ist es genau umgekehrt. Wenn du 2 Spiele in der oberen Klasse gemacht hast darfst du nicht mehr für die 2. Mannschaft spielen.

    Im HHV ist es auf jeden Fall so.

    Erst wenn du vier Wochen nicht mehr in der 1. Mannschaft gespielt hast, kannst du wieder in der 2. auflaufen.

    Das ganze ist ja auch sinnvoll. Sonst könnten ja die 2. Mannschaft, die vor dem Abstieg oder Aufstieg stehen, kurz vor Ende der Saison mit 4 oder 5 Spielern der 1. auflaufen. Das wäre dann Wettbewerbsverzerrung.

    Gruß Jan

  • Ja, das ist bei uns ähnlich:
    Du darfst alle 4 Wochen in der höherklassigen Mannschaft spielen; spielst Du dort 2 Spiele in dieser Zeit, bist Du in der oberen Mannschaft festgespielt und musst, um wieder in der unteren Mannschaft spielen zu können, mindestens 2 Spiele der höheren Mannschaft aussetzen (oder 4 Wochen).
    Und wenn solche Verstöße auffallen, wird das mit Punktabzug bestraft - also sollte man schon drauf achten, dass da nichts schief läuft.

    Schriftlich festgehalten müsste das ganze in der jeweiligen Spielordnung sein - wäre also nicht schlecht, wenn Du dich da mal schlau machst bevor was passiert ist.

  • also, bei mir war das so:
    ich sollte in der 1. damenmannschaft spielen, um mich kurz an den damenbereich "zu gewöhnen" sollte ich einmal bei den 2. damen mitspielen; jedoch durfte ich nicht öfter mitspielen, sonst hätte ich die nächste zeit (ich weiß net wie lange) nicht in der 1. spielen dürfen!!!!
    lg, hilarity

  • ok ich hab heut nochmal gefragt: also bei uns im hvmv isses so, dwie du geschrieben hast. wenn mehr als 2 spiele in einer liga machst, spielst du dich da fest. weiteres konnt man mir auch ncih sagen, ich wälz aber nomma meine spielordnung etc.

  • Also festspielen kann man sich immer nur in der höherer Spielklasse, außer $55(2) (die ersten beiden Punktspiele). Genau steht das unter
    Spielordnung DHB §55.

    Aufpassen muß man am Anfang und am Ende der Saison besonders. In der laufenden Saison ist das einfacher. wenn man inerhalb von 4 Wochen zweimal in einer Mannschaft spielt ist man da festgespielt, kann aber (außer $55(2)) in die höher spielende Mannschaft wechseln und dort spielen, aber eben nicht runter. Aber am besten wer das machen möchte genau $55 der DHB Spielordnung und der des jeweiligen Verbandes (ist aber gleich) durch lesen. Das aht bei uns in Sachsen letzte Saison den Oberligameister entschieden. Eine Besonderheit gibt es für Vereine mit Jugendspielern unter23 und einer Mannschaft in der Bundesliga.
    MfG Sebastian

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Das ganze steht in § 55 der SpO des Deutschen Handball-Bundes, darin steht es recht verständlich beschrieben:

    § 55 Festspielen
    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins einge-schränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
    (2) In den ersten beiden Meisterschaftsspielen bei Saisonbeginn – Austra-gungstag und -zeit dieser Spiele sind ohne Belang – darf kein Spieler in mehr als einer Mannschaft (derselben Altersklasse) eingesetzt wer-den. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spielerinnen und Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festge-spielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als ei-nem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
    (4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spiel-klasse aus zu berücksichtigen.
    (5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spie-len unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht ange-rechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
    (6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler fest-spielte, als auch für die untere Mannschaft, in der der Spieler einge-setzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
    (7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielten Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft für untere Mannschaften spielberechtigt, soweit nicht Abs. 6 anzuwenden ist.
    (8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 bewirken Spiel-verlust für die untere Mannschaft und Geldstrafen.
    (9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in ei-ner höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzu-wenden ist.
    (10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt wer-den. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verantwortlich.
    11) Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Al-tersklasse spielen.
    (12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen nicht festspielen.

    Aber Achtung! Landesverbände können abweichende Bestimmungen in ergänzenden Bestimmungen zur SpO oder in Durchführungsbestimmungen erlassen haben. In Niedersachsen ist dies nicht der Fall.

    HC

  • mal wa anderes, also ein spieler jahrgang 86 spielt morgens um 11 uhr in der a-jzgend und dann am mittag in der b-jugend, ist das erlaub?

    Handballgott sagt: Handball ist geil!

  • Moin, moin!

    Ja, dieser Fall wäre korrekt. Man kann sich nur noch
    in der selben Altersklasse festspielen und darf auch an einem Tag mehrmals spielen.
    Aber halt nur im Jugenbereich.


    MfG

    Schmiddy :head:

  • Zitat

    Original von Goalkeeper
    und wie siehts in dem fall aus:
    spieler spielt a-jugend oberliga und Herrenlandesliga?
    gibts da ebenfalls ne festspielung?

    Hier kann er beliebig in beiden Mannschaften spielen, da es unterschiedliche Alterklassen sin.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Ich habe da noch ne Frage zum Doppelspielrecht.

    Einige unsere E-Jugend-Spieler helfen in der D-Jugend mit aus. Können sich die kleinen denn jetzt auch in der D-Jugend festspielen? Denn eigentlich ist es ja auch unlogisch das sich die kleinen da festspielen, da die E-Jugend ja noch keine Spielpässe vorlegen muss.

    Wenn dem doch so ist, ist es bei denen dann auch so das sie nach zwei Spielen in der D-Jugend festgespielt sind und wo steht das?

    Und wie sieht es aus wenn die E-Jugendlichen in der anderen E-Jugend-Mannschaften aushelfen?

  • Zitat

    Original von BineMaya
    Ich habe da noch ne Frage zum Doppelspielrecht.

    Einige unsere E-Jugend-Spieler helfen in der D-Jugend mit aus. Können sich die kleinen denn jetzt auch in der D-Jugend festspielen? Denn eigentlich ist es ja auch unlogisch das sich die kleinen da festspielen, da die E-Jugend ja noch keine Spielpässe vorlegen muss.

    Wenn dem doch so ist, ist es bei denen dann auch so das sie nach zwei Spielen in der D-Jugend festgespielt sind und wo steht das?

    Und wie sieht es aus wenn die E-Jugendlichen in der anderen E-Jugend-Mannschaften aushelfen?

    Steht zwar eigentlic bereits oben, aber ich schreibs nomal. Wenn es sich um verschiedene Altersklassen hanelt, dann kann man isch nicht festspielen.

  • Innerhalb einer Altersklasse kann man sich aber sehr wohl festspielen. Hierbei ist die Numerierung der Mannschaften maßgebend.
    Beispiel:
    Ein Verein hat 2 D-Jugendmannschaften:
    HSG 1 und HSG 2.
    Die Spieler der HSG 1 dürfen nicht in der 2. Mannschaft eingesetzt werden; umgekehrt gilt die Festspielregelung analog dem Herren-Bereich.

  • Ab dem D-Jugendbereich war mir das schon klar mit dem Festspielen. Aber es geht mir in diesem Fall um dem E-Jugendbereich, da hier noch keine Pässe vorliegen müssen. Wer will also kontrolieren ob der Spieler E1 in beiden E-Jugendmannschaften mitspielt, wenn der Trainer nicht so fair ist den richtigen Namen einzutragen?

  • Bei uns gibt es auch im E-Jugend-Bereich schon Pässe, sodass es auch hier nachovllziehbar ist (Diese Pässe werden allerdings nicht vom Verband, sondern vom Bezirksvorsitzenden ausgestellt).