Soweit die Durchführungsbestimmung der DKB-Handball Bundesligen. Die ist aber im Widerspruch zu der dhb-Spielordnung. Dort gibt es Entscheidungsspiele erst wenn §43 der Spielordnung ausgereizt ist, und der fordert die Entscheidung nach dem direkten Vergleich. In diesem Fall hätte der BHC mit 3:1 Punkten die Nase vorn.
Kann die DKB-Handball Bundesliga wegen des "... sofern die Verbände für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich keine hiervon abweichenden Regelungen ... festgelegt haben..." von der dhb-Spielordnung abweichen?
"...
§ 43 Entscheidungen bei Punktgleichheit
(1) Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die für Meisterschaft,
Aufstieg oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die
Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander
ausgetragenen Spiele, sofern die Verbände für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich
keine hiervon abweichenden Regelungen (z. B. Torverhältnis)
festgelegt haben. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt:
a) nach Punkten;
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass Abs. 2
anzuwenden ist;
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß
§ 44 durchzuführen.
..."