Denkbar wäre auch, dass sich das "frühestens ..." auf den notwendigen Ablauf der persönlichen Sperre, von der vorher die Rede ist, bezieht. Zudem ist offenbar ein Neustart der 4-Wochen-Frist vorgesehen (§55 (3)), aber nirgendwo ein "Nachwirken" nach einem Freiwerden. Also könnten eisbeer/TLpz doch recht haben.
Bin mir allerdings immer noch nicht sicher, dass auf dieser Interpretationsgrundlage niemand nach unseren mühsam erworbenen Punkten und Euros (§55 (8)) trachten kann ...