... danke für die Hilfe. Ich werde ab jetzt intensiv lesen üben. Ich frag mich nur, warum in § 55 (5) steht: "Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen." Wenn sie laufen kann, tut sie es auch von alleine - oder muss sie einer starten???
ich check die Doppelspielberechtigung nicht
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Zitat
Original von faust2
... Ich frag mich nur, warum in § 55 (5) steht: "Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen." ...Ich frage mich auch: in welchem Fall könnte sie denn später als mit dem Freiwerden starten?
Für mich bedeutet das, dass tatsächlich vier Wochen bis zum nächsten Einsatz in der höheren Mannschaft vergangen sein müssen, wenn ein erneutes Mitwirken kein sofortiges Festspielen bewirken soll. In Abs. 3 wird auch nur von einem (beliebigen) 4-Wochen-Zeitraum gesprochen, in dem an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen wird; von einem "Start bei Null" nach einem Freiwerden steht nirgends etwas.
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ich hab jetzt die SpO nochmal gelesen - wahrscheinlich nicht das letzte mal: "(5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten." Quintessenz: Festgespielte Spieler können teinehmen - aber wohl nur solange, bis sie sich wieder festspielen. Und das tun sie, wenn sie innerhalb von 4 Wochen zweimal an einem Spiel der höheren Mannschaft teilnehmen (§ 55 (3) SpO) - egal, ob sie 2 oder 200 Spiele dazwischen ausgesetzt haben.
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Na siehste, ist doch garnicht so schwer mit dem §55.

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... hmmm, 2. Spiel innerhalb von 4 Wochen oben = festgespielt, auch wenn das 1. Spiel vor dem 2maligen Pausieren lag, wäre m.E. widersprüchlich zu eisbeer und TLpz - also doch schwer mit § 55, oder "Kyrill" hat mir gerade den Verstand weggepustet ...
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Ne, erst wenn sie wieder frei sind, beginnt die 4- Wochenfrist neu zu laufen. Machts doch nicht komplizierter als es ist.
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Zitat
Original von TLpz
Ne, erst wenn sie wieder frei sind, beginnt die 4- Wochenfrist neu zu laufen. Machts doch nicht komplizierter als es ist.Jepp, um es zu verdeutlich:
jungfräulicher Spieler (bisher keine Einsätze in der 1. Mannschaft) aus 2. Mannschaft spielt am
Montag, 1. Mannschaft.
Dienstag und Mittwoch spielt die 1. Mannschaft, er wird aber nicht berücksichtigt.
Donnerstags ist das nächste Spiel der 1. Mannschaft und er spielt.Obwohl er 2 Spiele in der 1. Mannschaft ausgesetzt hat (Dienstag und Mittwoch), ist er ab Donnerstag in der 1. Mannschaft festgespielt und kann nur frei werden, wenn er die nächsten beiden Spiele dort aussetzt.
Hätte er am Sonntag schon gespielt, dann wäre er durch die 2 Spiele am Dienstag und Mittwoch (kein Einsatz) frei geworden und dürfte am Freitag in der 2ten spielen.
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... so weit, so klar, und ich hätt´s auch gerne einfach - die Frage war aber, ob die wieder frei gewordenen Nicht-Jungfrau durch ihren einmaligen Einsatz bei der Ersten - nach dem Freiwerden, aber damit zum dritten Mal innerhalb der 4-Wochenfrist - im Beispielfall also am folgenden Samstag wieder festgespielt ist, oder anders gefragt: startet die 4-Wochenfrist nach dem Freiwerden auf jeden Fall neu - das scheint mir hier im Forum immer noch genauso strittig zu sein wie bei uns vor Ort.
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Zitat
Original von faust2
startet die 4-Wochenfrist nach dem Freiwerden auf jeden Fall neu - das scheint mir hier im Forum immer noch genauso strittig zu sein wie bei uns vor Ort.Jepp, dann startet er wie ein Spieler, der noch nie oben gespielt hat.
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Zitat
Original von eisbeer
Jepp, dann startet er wie ein Spieler, der noch nie oben gespielt hat.
Dagegen spricht die Formulierung "... Frühestens mit dem
Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen." Es muss noch (mindestens) eine andere Möglichkeit geben, die den Beginn einer "neuen" 4-Wochen-Frist verzögert (und das kann eigentlich nur sein, wenn innerhalb von 4 Wochen vor dem neuen Spiel ein weiteres Spiel in der höheren Mannschaft gespielt wurde und somit Abs. 3 erfüllt und der Spieler festgespielt ist). -
Denkbar wäre auch, dass sich das "frühestens ..." auf den notwendigen Ablauf der persönlichen Sperre, von der vorher die Rede ist, bezieht. Zudem ist offenbar ein Neustart der 4-Wochen-Frist vorgesehen (§55 (3)), aber nirgendwo ein "Nachwirken" nach einem Freiwerden. Also könnten eisbeer/TLpz doch recht haben.
Bin mir allerdings immer noch nicht sicher, dass auf dieser Interpretationsgrundlage niemand nach unseren mühsam erworbenen Punkten und Euros (§55 (8)) trachten kann ...
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Zitat
Original von faust2
Denkbar wäre auch, dass sich das "frühestens ..." auf den notwendigen Ablauf der persönlichen Sperre, von der vorher die Rede ist, bezieht. Zudem ist offenbar ein Neustart der 4-Wochen-Frist vorgesehen (§55 (3)), aber nirgendwo ein "Nachwirken" nach einem Freiwerden. Also könnten eisbeer/TLpz doch recht haben.Bin mir allerdings immer noch nicht sicher, dass auf dieser Interpretationsgrundlage niemand nach unseren mühsam erworbenen Punkten und Euros (§55 (8)) trachten kann ...
Der Spieler wird erst wieder "frei" für untere Mannschaften nach persönlicher Sperre + 2 Spiele - also ist dies(es Freiwerden) im Falle einer persönlichen Sperre der frühest mögliche Zeitpunkt für den Start einer neuen 4-Wochen-Frist. Bleibt immer noch die Frage: wann könnte ein späterer Zeitpunkt liegen? Ich bleibe dabei: entscheidend für ein Festspielen ist, ob innerhalb jedes (beliebigen) 4-Wochen-Zeitraums mehr als 1 Spiel in der höheren Mannschaft absolviert wurde!
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Zitat
Bleibt immer noch die Frage: wann könnte ein späterer Zeitpunkt liegen? Ich bleibe dabei: entscheidend für ein Festspielen ist, ob innerhalb jedes (beliebigen) 4-Wochen-Zeitraums mehr als 1 Spiel in der höheren Mannschaft absolviert wurde!
Nein! Der spätere Zeitpunkt ist z.B. das von dir erwähnte "Absitzen" einer pers. Strafe. Ein Spieler wird für untere Mannschaften frei, wenn er in der höheren Mannschaft 2 Spiele pausiert hat. Dann fängt die 4- Wochen- Frist wieder neu an zu zählen ("...beginnt frühstens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften").
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hi,
wenn ich 91 jahrgang bin darf ich dann damen kreisliga und landesliga im gleichen verein spielen ?
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Ja darst du unter den Vorraussetzungen:
Du hast das Doppelspielrecht, bzw Erwachsenen Spielerecht (darfst hier keien Jugend spielen)
Wenn du noch in der A-Jugend spielst: Maximal 2 Spieler am WE, also:
wJA und Damen Kreisliga,
wJA und Damen Landesliga
oder
Damen Kreisliage und dann Damen LandesligaLandesliga Frauen und wJA darfst du immer spielen, enn du die oben genannten Möglcihkeiten einhälst, pro Wochenende.
Kreisliga Frauen nur, wenn du nicht in der Landesliga festgespielt bist.
Festgespielt bist du wenn du in der Landesliga 2 von 3 Spielen gespielt hast. Frei bist du erst wieder wenn du Spiele hintereinander bei den Frauen Landesliag ausgesetzt hast.
Wenn du alsos 2 Mal hintereinander in der LAndesliga gespielthast und wieder in der Kreisliga speieln willst, darfst du nur in der wJA spielen bis die Frauen in der Landesliga zwei Spiele ohne dich gemacht haben. Dann kannstduu auch wieder bei der Kreisliga mitspielen.Sonderregelung giubt es bei den ersten beiden und den letzten zwei Spielen. Da darsft du wedernach oben noch nach unten wechseln.
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Hier geht ja schon wieder einigers durcheinander !!!!!
Eine Spielerin Jahrgang 91 kann in der A-Jugend und bei den Damen eingesetzt werden, da laut Spielordnung ein Einsatz in zwei Altersklassen zulässig ist.
Allerdings muss man bei den Einsätzen bei den Damen auf den § 55
(Festspielen) achten.
Ein Festspielen gilt immer nun innerhalb einer Altersklasse.
Faustregel :binnen 28 Tagen nur ein Einsatz in der Landesliga - Mannschaft zulässig, ohne ein festspielel riskieren zu müssen.
Ist man festgespielt, muss man in der höheren Mannschaft zwei Spiele pausieren, um wieder in der unteren Mannschaft spielen zu können. Persönliche Strafen verlängern diese Frist entsprechend.
Ein Einsatz in der A-Jugend ist hiervon nicht berührt.An einem Kalendertag sind nur zwei Spiele in voller Länge für Jugendliche zulässig. Eine Beschränkung auf zwei Spiele am WE gibt es nicht !!!
An den ersten beiden Spieltagen einer Saison darfst du nur in einer Mannschaft einer Altersklasse spielen. Wenn du in den ersten beiden Spielen der Saison in der Landesliga - Mannschaft eingesetzt wirst, kannst du erst nach dem vierten Spiel der Landesliga wieder in der Kreisklasse spielen, bei einem Einsatz nur am ersten Spieltag natürlich dann nach dem dritten Spiel der Landesliga.
Auch hier gilt : nur innerhalb einer Altersklasse. Und : diese Regelung gilt auch für SpielerInnen unter 23 Jahren.An den letzten beiden Spieltagen ist ein Einsatz von festgespielten Spielern in unteren Mannschaften nur zulässig, wenn beide Mannschaften nach dem Frei Werden noch mindestens zwei Spiele zu absolvieren haben.
Nicht festgespielte Spieler dürfen an den letzten beiden Spieltagen auf alle Fälle immer in die erste Mannschaft nach oben wechseln.
Und auch hier : gilt immer nur für eine Altersklasse.Sonderregelungen bei BuLi - Mannschaften :
JugendspielerInnen mit Spielrecht in Erwachsenen - Mannschaften dürfen unbeschränkt in BuLi - Mannschaften eingesetzt werden.
SpielerInnen unterer Mannschaften dürfen zweimal ohne einen speziellen BuLi - Spielausweis in BuLi - Mannschaften eingesetzt werden -
okay danke für die schnellen antworten

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ZitatAlles anzeigen
Original von Schwaniwolli
Hier geht ja schon wieder einigers durcheinander !!!!!Eine Spielerin Jahrgang 91 kann in der A-Jugend und bei den Damen eingesetzt werden, da laut Spielordnung ein Einsatz in zwei Altersklassen zulässig ist.
Allerdings muss man bei den Einsätzen bei den Damen auf den § 55
(Festspielen) achten.
Ein Festspielen gilt immer nun innerhalb einer Altersklasse.
Faustregel :binnen 28 Tagen nur ein Einsatz in der Landesliga - Mannschaft zulässig, ohne ein festspielel riskieren zu müssen.
Ist man festgespielt, muss man in der höheren Mannschaft zwei Spiele pausieren, um wieder in der unteren Mannschaft spielen zu können. Persönliche Strafen verlängern diese Frist entsprechend.
Ein Einsatz in der A-Jugend ist hiervon nicht berührt.An einem Kalendertag sind nur zwei Spiele in voller Länge für Jugendliche zulässig. Eine Beschränkung auf zwei Spiele am WE gibt es nicht !!!
An den ersten beiden Spieltagen einer Saison darfst du nur in einer Mannschaft einer Altersklasse spielen. Wenn du in den ersten beiden Spielen der Saison in der Landesliga - Mannschaft eingesetzt wirst, kannst du erst nach dem vierten Spiel der Landesliga wieder in der Kreisklasse spielen, bei einem Einsatz nur am ersten Spieltag natürlich dann nach dem dritten Spiel der Landesliga.
Auch hier gilt : nur innerhalb einer Altersklasse. Und : diese Regelung gilt auch für SpielerInnen unter 23 Jahren.An den letzten beiden Spieltagen ist ein Einsatz von festgespielten Spielern in unteren Mannschaften nur zulässig, wenn beide Mannschaften nach dem Frei Werden noch mindestens zwei Spiele zu absolvieren haben.
Nicht festgespielte Spieler dürfen an den letzten beiden Spieltagen auf alle Fälle immer in die erste Mannschaft nach oben wechseln.
Und auch hier : gilt immer nur für eine Altersklasse.Sonderregelungen bei BuLi - Mannschaften :
JugendspielerInnen mit Spielrecht in Erwachsenen - Mannschaften dürfen unbeschränkt in BuLi - Mannschaften eingesetzt werden.
SpielerInnen unterer Mannschaften dürfen zweimal ohne einen speziellen BuLi - Spielausweis in BuLi - Mannschaften eingesetzt werdenOK dann wurde das mit den zwei Spielen am Ende der Sasion mir falsch gesagt.
Wer kontrolliert das den mit der vollen Spielzeit von 2 Spielen? -
Hallo,
eine Spielerin ist 16 Jahre alt und bekommt Doppelspielrecht. Sie soll noch in der für ihre Altersklasse vorgesehene Mann(Frau-)schaft spielen, also der wB-Jugend.
Darf sie dann an Wochenende 1 wB und wA spielen und an Wochenende 2 wB und Damen???
Oder darf sie die gesamte Saison über entweder wB & wA oder wB & Damen spielen?Danke für die Antworten
Liebe Grüße
Max
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Zitat
Oder darf sie die gesamte Saison über entweder wB & wA oder wB & Damen spielen?
Oder wA und Damen.
Zwei Altersklassen, mehr nicht.Neu ist aber die Regelung, dass sie Qualifikation wB spielen kann, dann aber in der Saison wA und Damen. Hier wird - warum auch immer - für die Quali eine Ausnahme gemacht.
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