@Funkruf
Den Ansatz zunächst eine Zeitstrafe auszusprechen und dann die zwei Minuten zu nutzen, um in Ruhe zu überprüfen, ob es eine Disqualifikation geben müsste, finde ich sehr gut. Wird aktuell am organisatorischen Aufwand scheitern, aber für die Zukunft könnte dies eine Option sein.
Was mir im Vergleich zu vielen anderen Sportarten beim Videobeweis negativ auffällt, ist, dass auf dem Feld von den Schiedsrichter*innen keine Entscheidung getroffen wird, die dann gegebenenfalls mittels des Videomaterials überprüft wird. Es ist nicht ersichtlich mit welcher Eigenwahrnehmung die Schiedsrichter*innen an den Monitor treten und daher auch nicht klar, ob die Kameraperspektiven ihre Eigenwahrnehmung bestätigen, widerlegen oder es einfach nicht besser zu erkennen ist als auf dem Feld. Der Leitsatz, dass die Schiedsrichter*innen auf dem Feld eine Entscheidung treffen und diese nur noch ändern, wenn die Videoaufnahmen eindeutig einen abweichenden Sachverhalten zeigen, hat sich in den meisten Sportarten (auch mit komplexem Regelwerk und hoher Dynamik wie z.B. Basketball, Football oder Eishockey) etabliert. Nur der Handball scheint hier einen Sonderweg zu gehen. (Wobei das weniger der HBL anzulasten ist, sondern ursprünglich von der EHF so eingeführt wurde.)