Beiträge von BerndO

    Zitat

    Original von sunny-1
    1. ist einfach.

    Du schreibst "Unkontrolliert", ergo keine Absicht, Ergo Fangfehler, Ergo spiel läuft weiter.

    Das ist "einfach" falsch: Da der Ball, bevor er letztendlich gefangen bzw. kontrolliert wird, den Boden berührt, kann es kein Fangfehler sein, zumal auch ein Schlagen in eine Richtung durchaus kontrolliert bzw. gewollt sein kann. Das Schlagen ist jedenfalls kein Versuch den Ball zu fangen.

    Insofern: FW dagegen, den ich auch gebe, wenn der Ball nicht den Boden berührt, bevor der Spieler den Ball nochmals berührt bzw. beginnt zu prellen.

    Was anderes wäre hier der passive Block durch den Abwehrspieler...

    Na, ob so ein Regelverstoß spielentscheidend ist bzw. eine Rechtsinstanz diesen so bewertet, wage ich mal zu bezweifeln. Die spielleitende Stelle jedenfalls kann und darf dies auch gar nicht entscheiden.

    Der SR hat hier sogar einen Regelverstoß begangen, da er die Tatsachenfeststellung "Beleidigung" sogar im Protokoll dokumentiert hat aber die vom Regelwerk dafür zwingend vorgesehene Strafe nicht gegeben hat.

    1. Wenn der Gästetrainer während einer Unterbrechung wegen Verletzung eines Spielers der Heimmannschaft, _auf_ der Spielfläche gecoacht hat, so ist die Bestrafung regelkonform. Denn er betritt unerlaubt die Spielfläche. Unerlaubtes Coaching sehe ich hier nicht.
    Geht aber aus der Beschreibung nicht hervor.
    Unerlaubtes Coaching liegt dann, vor wenn einer der zwei Betreuer, denen bei Verletzung eines eignenen Spielers das Betreten der Spielfläche erlaubt wurde, Anweisungen an die eigenen Spieler erteilen anstatt sich um den verletzten Spieler zu kümmern.

    2. Zunächst einmal darf ein Sekretär nicht das Spiel unterbrechen, dies obliegt allein dem Zeitnehmer. Ansonsten ist die Bestrafung regelkonform, da ja wohl noch keine Verwarnung für die Bank ausgesprochen worden war. Eigentlich hätte ja schon beim ersten Mal, wenn die SR es nicht selbst bemerken, das Spiel durch den ZN unterbrochen werden müssen (aber wahrscheinlich war der vom Heimverein).

    Erläuterung 6 beginnt mit:

    Zitat

    Die folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:

    Die Aufzählung ist somit nicht vollständig. Die Bestrafung in der Regelfrage erfolgt in der Tat wegen grob unsportlichem Verhalten, nicht wegen Gesundheitsgefährdung.

    mal wieder blöd formuliert - richtig.

    Aber trotzdem: b) ist denke ich unstrittig, d) mit b) zusammen würde aber bedeuten, dass das Spiel (da A ja bereits vor dem Vergehen mit nur 5/1 agiert hat) für A mit 3/1 weitergehen müsste. Und dass dies nicht korrekt ist, darüber sind wir uns doch wohl auch einig.

    uwe: Unter 16:6 d) steht "d.h." und nicht "u.a." - somit ist die Aufzählung vollständig.

    16:13 insgesamt definiert was die Spielzeit ist, bzw. was sie alles umfasst. U.a. gehört zwar auch das 7m-Werfen dazu, doch dieses wird in 16:6d) explizit erwähnt und eben anders behandelt. Insofern muss ich Dir recht geben, dass dies hier ein wenig widersprüchlich formuliert ist (aber nur was das 7m-Werfen angeht). Die Halbzeitpause gehört definitiv zur Spielzeit, ansonsten dürfte es ja auch zu Beginn der 2. HZ nicht mit Unterzahl für die fehlbare Mannschaft weitergehen, denn nur DQ während der Spielzeit bewirken auch eine Reduzierung -> 16:8 Absatz 2 (oder auch 16:14 b)

    Nun, der Blinde hat schon recht - im konkreten Fall ist der Eintrag im Spielprotokoll ja notwendig. Stünde in d) lediglich "Meldung im Spielprotokoll" wie bei 168 würde niemand die Richtigkeit von d) anzweifeln

    Fakt ist, die Formulierung ist einfach "doof".

    In meiner Ausgabe des IHF-Katalogs (von http://www.schieris.de) ist bei 168 als Lösung b) c) und d) angegeben und meines Erachtens auch richtig.

    Bei 169 ist d) insofern falsch, weil hier nicht die zwingend notwendige Hinausstellung erwähnt wird. Die Antwortmöglichkeiten schliessen sich von der Logik her aus, bzw. das soll damit angedeutet sein, dass in allen Antwortmöglichkeiten eine Art der Bestrafung (H oder D) angegeben ist. Klassische Auswendig-Lernen-Frage, die Formulierung ist in der Tat "etwas" wachsweich. Die Meldung im Spielprotokoll ist in der Tat erforderlich.

    Es reicht i.A. das Zeichen - im Zweifel sollte allerdings gepfiffen werden. Sonst würde bei knappen Geschichten wohl einfach weitergespielt werden. Das Zeichen alleine unterbricht jedenfalls nicht das Spiel.

    Bei uns soll das so gehandhabt werden, dass der MV die Gelegenheit bekommt, einen Spieler zu benennen, der dann auch persönlich bestraft wird und demzufolge während der Hinausstellung auch nicht eingewechselt werden darf.
    Weigert er sich, so benennen die SR denjenigen, z.B. den der als nächstes am Auswechselraum steht. Für diesen gilt aber auch dass er persönlich bestraft ist. Pech, wenn es denn dann seine 3. Zeitstrafe ist.

    Einen Regelbezug habe ich auf die Schnelle nicht zur Hand.

    Auch der MV ist nicht verantwortlich, denn er wird ja auch nicht bestraft, sondern der "überzählige" Spieler... Der MV darf sich im Zweifelsfalle vielleicht einen (persönlcih zu bestrafenden) Spieler raussuchen, wenn der fehlbare Spieler nicht eindeutig benannt werden kann.

    Abgesehen davon, dass es eigentlich Rot hätte geben müssen, unter der Voraussetzung, dass es entweder Unentschieden oder eins hinten gegen die ausführende Mannschaft steht (ansonsten würden wir das hier vermutlich nicht diskutieren), hätten die SR in der Tat gut daran getan, den Wurf abzuwarten.

    Nun verschieben wir das ganze Geschehen aber mal ans Ende der 1. Halbzeit. Hättet ihr in dem Fall, dass ihr den Vorteil idealerweise abgewartet und das Tor gegeben hättet, noch nachträglich auf Progression wegen Abstand entschieden?

    + 9 Punkte Abzug in der laufenden Runde

    :nein: In meinen Augen ein ganz schwaches Urteil, vor allem vor dem Hintergrund, dass ja fast die gesamte Mannschaft an der Jagd auf den SR beteiligt gewesen sein soll, und das Sportgericht im Wesentlichen die Schilderung des SR bestätigt haben soll. :nein:

    Theo: So einfach ist das leider/Gott sei Dank nicht.
    Nicht alles was von SR als Beleidigung gewertet wurde, ist auch von den entsprechenden Instanzen später so bestraft worden.
    Im Ausgangsfall hier würde ich auch stark vermuten, dass es zu keiner Bestrafung käme, auch wenn explizit Beleidigung als Begründung im Protokoll steht.
    Allerdings gab es auch durchaus schon Fälle, wo eine Bestrafung angebracht gewesen wäre, es dazu aber leider nicht kam.

    Ausserderm es gibt keine Tatsachenentscheidungen - nur Feststellungen, nämlich hier dass jemand etwas "spezielles" zum SR gesagt hat. Die Bewertung bzw. Entscheidung ist eine andere Geschichte.