• Hallo Regelkundige !

    Nach einem heutigen Jugend-Oberliga-Spiel habe ich zwei Fragen:

    1. Ein Offizieller der Gastmannschaft wurde vom Schiri mit der Roten Karte bedacht, da er (nachdem er gelb und zwei Minuten wg Kommentierungen von Schiri-Entscheidungen gesehen hatte) während einer Verletzungunterbrechung wg. eines Gegenspielers (Heimmannschaft) eigenen Spielern (Gastmannschaft) gesagt hatte, dass sie "auf Lücken stoßen sollten". Dies wurde vom Schiedrichter als unerlaubtes COACHEN interpretiert und mit ROT bestraft. Wo steht es bzw. wo kann ich es finden ? Regelkonform ? ?(

    2. Der gleiche Schiri reagierte im gleichen Spiel dann aber auch so; der Trainer der Heimmannschaft war in der spannenden Schlußphase schon dreimal temperamentvoll aufs Feld gelaufen war (2-3 Schritte) und bekam dafür "nur" eine gelbe Karte - der Sekretär hatte hier gepfiffen und ihn auf dieses wiederholte Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Regelkonform ? ?(

    Danke für die Hilfe !
    :hi:

  • 1. Wenn der Trainer dies gemacht hat während er auf dem Feld (Verletzungsunterberechung, ich vermute mit der Erlaubnis zur Behandlung des Spielers) war, dann korrekt.

    Zitat

    Regel 4:11
    Im Falle einer Verletzung können die Schiedsrichter zwei teilnahmeberechtigten Personen dieser Mannschaft die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche bei einem Time-out zu betreten (Handzeichen 16 und 17), um einen verletzten Spieler ihrer Mannschaft zu versorgen.
    Wenn eine dritte oder weitere Personen die Spielfläche betreten, ist dies im Falle von Spielern nach Regel 4:6 und 16:3a und im Falle von Offiziellen nach Regel 4:2, 16:1c, 16:3d und 16:6a als unberechtigtes Eintreten zu ahnden.
    Wer die Spielfläche nach Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen. (16:1c, 16:3c- d und 16:6a).

    2. Wenn erste Bestrafung der Bank ist gelb wohl korrekt
    Auswechselraumreglement Nr. 5 (Mitte):

    Zitat

    Es ist Mannschaftsoffiziellen oder Spielern nicht erlaubt:
    - in provozierender, protestierender oder in irgendeiner anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik oder Gestik) auf Schiedsrichter, Delegierte, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Mannschaftsoffizielle oder Zuschauer einzuwirken oder diese zu beleidigen
    - den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflus sung zu verlassen
    - während des Aufwärmens an der Seitenlinie zu stehen oder zu laufen.

    Auswechselraum Nr. 6

    Zitat

    Kommt es zum Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter verpflichtet, entsprechend Regeln 16:1d, 16:3c bis d oder 16:6a, c (Verwarnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.


    Gruß Uwe

  • 1. Wenn der Gästetrainer während einer Unterbrechung wegen Verletzung eines Spielers der Heimmannschaft, _auf_ der Spielfläche gecoacht hat, so ist die Bestrafung regelkonform. Denn er betritt unerlaubt die Spielfläche. Unerlaubtes Coaching sehe ich hier nicht.
    Geht aber aus der Beschreibung nicht hervor.
    Unerlaubtes Coaching liegt dann, vor wenn einer der zwei Betreuer, denen bei Verletzung eines eignenen Spielers das Betreten der Spielfläche erlaubt wurde, Anweisungen an die eigenen Spieler erteilen anstatt sich um den verletzten Spieler zu kümmern.

    2. Zunächst einmal darf ein Sekretär nicht das Spiel unterbrechen, dies obliegt allein dem Zeitnehmer. Ansonsten ist die Bestrafung regelkonform, da ja wohl noch keine Verwarnung für die Bank ausgesprochen worden war. Eigentlich hätte ja schon beim ersten Mal, wenn die SR es nicht selbst bemerken, das Spiel durch den ZN unterbrochen werden müssen (aber wahrscheinlich war der vom Heimverein).

  • Zitat

    Original von berndo
    1. Wenn der Gästetrainer während einer Unterbrechung wegen Verletzung eines Spielers der Heimmannschaft, _auf_ der Spielfläche gecoacht hat, so ist die Bestrafung regelkonform. Denn er betritt unerlaubt die Spielfläche.

    2. Zunächst einmal darf ein Sekretär nicht das Spiel unterbrechen, dies obliegt allein dem Zeitnehmer. Ansonsten ist die Bestrafung regelkonform, da ja wohl noch keine Verwarnung für die Bank ausgesprochen worden war. Eigentlich hätte ja schon beim ersten Mal, wenn die SR es nicht selbst bemerken, das Spiel durch den ZN unterbrochen werden müssen (aber wahrscheinlich war der vom Heimverein).

    OK
    zu 1. Dies lief genauso ab ! Also dann richtig !

    zu 2. Zeitnehmer war vom Heimverein (auch richtig) - daher blieb dem Sekretär (Gastverein) wohl nur noch die Variante nach dreimaligen Betreten selber aktiv zu werden. Es war auch die erste Bestrafung für die Heimbank - daher gelb dann wohl auch richtig.

    Danke BEIDEN (Berndo und UWE) für die INFOS ! Nun habe ich wieder etwas gelernt.

    Einmal editiert, zuletzt von helmut22 (14. Dezember 2008 um 11:46)