Ein Foul gemäß Regel 8:5a mit Torgelegenheit geschieht bei 58:58, die Uhr wird jedoch erst bei 59:02 angehalten. Hier ist es eine Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter, ob das Foul bereits in der letzten Spielminute stattgefunden hat oder nicht. Im Spielprotokoll wäre in diesem Beispiel die genaue Tatzeit zu vermerken und dadurch deutlich zu begründen, dass es sich um kein Vergehen der letzten Spielminute und somit eine Disqualifikation ohne Bericht handelt, auch wenn als Strafzeit im Spielbericht 59:02 stehen wird.
Nach diesem Beispiel erfolgt eine allgemeine Betrachtung. Hierbei ist zunächst eine Unterscheidung wichtig, ob der Ball bei der Aktion im Spiel war oder nicht:
Vergehen mit Ball im Spiel:
Disqualifikationen nach Regel 8:6 sind immer mit Bericht (1.-60. Minute)
Disqualifikationen nach Regel 8:5 sind 1.-59. Minute ohne Bericht, aber in der 60.Minute mit Bericht, wenn der gegnerischen Mannschaft dadurch die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen.
Daraus folgt als Ausnahme und gemäß IHF-Klarstellung: Disqualifikationen nach Regel 8:5 in der letzten Spielminute bei Aktionen, die noch zum Torgewinn führen, sind ohne Bericht.
Vergehen ohne Ball im Spiel:
Verhinderung eines formellen Wurfes in der letzten Spielminute, so dass der Ball nicht mehr gespielt werden kann: Disqualifikation mit Bericht.
Abstandsvergehen, wo der Ball jedoch noch gespielt wurde: normale Progression, auch in der letzten Spielminute.
Vergehen des Torhüters:
Grundsätzlich: TW verlässt den Torraum und es kommt zum Kontakt (7m + D ohne Bericht in der 1.-60. Minute). Ausnahmen:
1.) Der Zusammenprall ist so schwer und arglistig, dass er als Vergehen nach 8:6 gewertet wird. Dann erfolgt eine D + Bericht (1.-60. Minute, siehe oben).
2.) Der Torwart kommt nach einem Wechsel von der Bank und der Kontakt erfolgt nicht frontal: in diesem Fall ist der Torwart wie ein Feldspieler zu behandeln und mit normaler Progression zu bestrafen.