Gegen den "Gönner" werden wahrscheinlich persönlich so viele Ansprüche geltend gemacht werden, dass da nichts mehr bleibt mit dem er "einspringen" kann.
Gibt eher dann das nächste Insolvenzverfahren
Sofern dies möglich ist. Das kommt ja schließlich nur bei grober Fahrlässigkeit und schuldhaftem Handeln in Betracht. Wir reden hier vom GmbHs und GmbH & CO.KGs, wobei der Komplementär meist auch wieder eine GmbH ist.
Daher bin ich mir da gar nicht so sicher.
Weil die Frage neulich aufkam, es gibt tatsächlich eine Regelung, die eine Bürgschaft in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft für den Spielbetrieb fordert.
Steht im "Status 3. Liga" des DHB, nachzulesen hier : DHB Satzungen und Ordnungen
Sie beträgt bei den Damen 5.000€ und bei den Herren 10.000€.
Ist aber wohl nur für Ansprüche des DHB an die Vereine gedacht.
Bleibt jetzt aber immer noch die Frage, wer denn der Lizenzträger ist. Insolvente Vereine ereilen ja den Zwangsabstieg, wie sieht es aus mit Spielbetriebsgesellschaften?