Beiträge von jfherden

    Nur beklagen reicht nicht aus. Meines Wissens müsste mich als SR ein Spieler anzeigen oder verklagen, damit das ganze rechtswirksam wird. Und eine Klage, die sich um max. 60 Min. Eigentumsentzug drehen, zumal die Nutzung des entzogenen Eigentums in den betreffenden 60 Minuten eh verboten war, wird glaube ich nicht viel Aussicht auf Erfolg haben.
    Wenn du (ALausH) mir das bis jetzt so weit aufgedröselt hast, kannst du mir sicher auch sagen, was mich dabei als Strafe erwartet für diese 60 Minuten widerrechtliche Eigentumsaneignung. Vorausgesetzt, ich beeinträchtige das einbehaltene Eigentum nicht! Und die Benutzung desselben steht in den 60 Minuten unter Strafe.
    Ich denke, dass jeder vernünftige Staatsanwalt die Klage solche Klagen wegen Schwachsinnigkeit abweist bzw. schnell fallen lässt.

    Und dass die Häufung zu einer schwereren Bestrafung führt, glaube ich auch nicht. Wenn du dein Auto einmal oder 200 Mal im Haltverbot parkst, zahlst du deine 10€ ein- oder 200 Mal, es wird aber nicht teurer, je öfter du es tust.

    Wie du mir ja schon gesagt hast, ist das denke ich die praxisnächste Anwendung, und dass eine Anzeige oder Klage in dieser Sache (egal ob einmalig oder dreimal am Wochenende) keine Aussicht auf eine Bestrafung hätte.

    Zum Hausrecht ist zu sagen, dass im üblichen Fall nur die Hausmeister oder Hallenwarte das Hausrecht in Anspruch nehmen dürfen. Es sei denn, er überträgt den Schiedsrichtern das Hausrecht für die Zeit des Spiels, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels vonnöten ist. Wenn dann wirklich was passiert, können die SR gleich handeln, ohne erst den Hausmeister oder Hallenwart ausfindig zu machen.

    @HC: Mit der Anweisung meine ich die Umsetzung des Harzverbots durch die Schiedsrichter. Wenn ich als SR von einem Harzverbot weiß und das Harzen feststelle, dann trage ich das in den Spielbericht ein und weise den Spieler darauf hin, dass er dies einzuhalten hat. Wer dieser Anweisung wiederholt nicht nachkommt, widersetzt sich hier den Anweisung der Spielleitung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Spielbetriebs (zu der auch ein offiziell verhängtes Harzverbot gehört). Und eine solche Widersetzung kann man als unsportliches Verhalten werten, wenn davon ausgegangen wird, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebs im sportlichen Sinne des Handballs steht.
    Und für die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebs sind nicht nur die Handballregeln maßgebend, sondern auch die SpO und andere Vorgaben (u.a. auch Anweisungen an die Schiedsrichter und auch lokale Ver- und Gebote, wie Harzverbote oder Alkoholverbote in Hallen). Auch über solche Zusatzregelungen können von den SR Anweisungen ergehen.

    Es mag ja sein, dass das nicht unter das Hausrecht fällt und dass das Einkassieren über das Spielende hinweg (sprich wenn der SR die Dosen behält) nicht in Ordnung ist.
    Aber was ist denn für den Rest des Spiels? Das Einkassieren der Dosen für diesen Zeitraum dient nur der ordnungsgemäßen Durchführung des Spielbetriebs. Um dies zu gewährleisten, müssen die Spieler eh einige Einschränkungen in Kauf nehmen. Nach dem Spiel kriegt der Spieler ja sein Harz wieder und kann zu Hause damit so viel rumsauen, wie er will.
    Ich frage mich, wer mir bei dieser Vorgehensweise an den Karren fahren will. Mögen sich die Rechts-Experten hier mal konkret äußern.
    Dass das Einbehalten der Dosen nicht in Ordnung ist, ist uns hier denke ich allen klar.
    Selbst wenn es irgendwo eine rechtliche Hürde geben sollte, die das Einkassieren der Dosen für max. 60 Minuten verbietet, frage ich mich weiterhin, wer mich dafür anzeigen will, geschweige denn, welcher Staatsanwalt oder Polizist oder sonstwer sich über so viel Krümelkackerei nicht schlapplachen würde.

    Ein Frohes Fest allen, die das hier lesen.... Und nen guten Rutsch...

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Und was nicht in den Regeln steht, kann ja wohl auch nicht als unsportlich geahndet werden.

    Unsportlich ist das, was gegen den Sportsgeist verstößt. Das kann auch sein, dass man sich den Schiedsrichteranweisungen wiederholt widersetzt. Wenn man davon ausgeht, dass die Befolgung der SR-Anweisungen dem Sportsgeist entspricht.
    Also kann eine Widerholungstat unsportlich sein. Und damit auch so bestraft werden.

    Passives Spiel ist für jeden Beteiligten und zu jedem Zeitpunkt des Spiels regelwidrig.
    Ob das eine Minute nach Anpfiff oder kurz vor Ende des Spiels ist, ist genauso egal, wie weit eine Mannschaft vorne bzw. zurück liegt.
    Sicher hat keine Mannschaft nicht unbedingt die Interessen, passiv zu spielen, wenn sie zwei Tore zurück liegt. Aber wenn die SR zu dem Zeitpunkt passives Spiel bei eben jener Mannschaft feststellen, müssen sie es anmahnen.
    Wie Lasse es schon gesagt hat: Es gibt viele Situationen, die zum passiven Spiel führen. So kann eine Mannschaft das Spiel langsamer aufbauen, weil ein Spieler eine 2-Min-Strafe kassiert hat, oder weil die Spieler wieder Kraft tanken müssen. Die Erläuterung 4 gibt hier genauso wie die "Anweisungen an die Schiedsrichter", Absatz 4.4 viele Ansatzpunkte, was passives Spiel sein kann. Genau da findet sich eine Aussage, die ich sehr passend finde: Passives Spiel ist unattraktive Spielweise.

    Nein, aber eine widerholte Missachtung von Anweisungen der SR kann durchaus als unsportlich ausgelegt werden, da so der ordnungsgemäße Spielbetrieb behindert wird.
    Aber einen Spieler am Spielen hindern ist das dümmste, was man machen kann. Und ich gebe dir Recht, wer als SR Spieler zum Händewaschen schickt, macht sich nur lächerlich.

    Ich sehe das ganze genauso wie Todde und hsr. In den Regel steht das Betreten allgemein. Nicht nur im Umlaufen von Kreisläufern durch den Kreis. Das ist eins von vielen Beispielen.
    Auch hat hsr Recht, wenn er sagt, dass die Wiederholung der Regelwidrigkeit gegeben sein muss und ich will sogar noch weiter gehen: Es muss eine Absicht erkennbar sein, dass man es gar nicht erst regelgerecht versucht.
    Dann ist für mich durchaus eine Bestrafung denkbar.
    Und berndo: Das "wiederholt" kann sich natürlich nur auf den einzelnen Spieler beziehen.

    Ich denke, dass der Eintrag von Verletzungen nicht unbedingt notwendig ist. Es sind im Spiel genug Zeugen anwesend, die das notfalls nachträglich bestätigen können, dass die Verletzung im Spiel passiert ist.
    Deswegen halte ich den zusätzlichen Schreibkram für uns SR für überflüssig. Denn es geht in anderen Verbänden ja auch ohne Eintragung. Dass da weniger Verletzungen auftreten glaube ich auch nicht, schon gar nicht, dass es damit dann Probleme gibt.

    Ich seh grad, im Kleingedruckten des SR-Berichts vom neuen Spielformular steht auch "gemeldete Verletzungen". Allerdings habe ich dort noch nie was in der Art eingetragen bzw. jemanden dort etwas eintragen sehen.
    Und wie gesagt, ich denke auch nicht, dass es zwingend notwendig ist, um Versicherungsschutz zu erhalten.

    Ich sehe das genauso wie Lasse. Ein wiederholtes Betreten des Torraums ist auch bei der Vereitelung einer klaren Torgelegenheit gegeben. Somit kann der SR progressiv bestrafen. Wenn der Kandidat in jenem Beispiel bereits gelb gesehen hatte oder drei Karten für seine Mannschaft bereits vergeben sind, dann kann das auch ne 2-Min-Strafe sein.
    Auch wenn ich die Strafe für etwas hart halte, ist sie regelkonform.

    Insbesondere wenn ein Spieler des öfteren versucht, den Gegner so regelwidrig zu stoppen (mit der kleinen Chance, dass das Betreten des Torraums nicht gesehen wird) und somit eine klare Absicht unterstellt werden kann, sehe ich auch keine Probleme für die Progressive Bestrafung.

    Ne, Gott sei Dank nicht mehr... Unser Abteilungsleiter ist so nett und bestellt immer die neuesten Blöcke *g*
    Hatte mal das Vergnügen, in Sachsen-Anhalt zu pfeifen, weil ein Verein dort zu einer unserer Staffeln gehörte. Da gab es in dem (vermutlich steinzeitlichen) Spielformular noch ein Feld für Verletzungen, die irgendein Spieler erlitten hatte. Das müsste da alles eingetragen werden.

    Der Scherz an den neuesten Spielberichtsbögen ist ja, dass die alle immer noch auf DM lauten...

    Ich denke auch, dass man harzen durchaus als Unsportlichkeit begründen kann.
    In Hinsicht auf einen eventuellen Beobachter würde ich es nicht drauf ankommen lassen, dass es evtl. keinem auffällt...
    Auch wenn der Heimverein trotz eines Harzverbots harzt, trage ich das ein. Sonst fällt es evtl. wirklich keinem auf.
    Und das mit den zivilrechtlichen Folgen des Einkassieren der Dosen halte ich auch für an den Haaren herbeigezogen. Es wird sich jeder Richter und Anwalt totlachen, wenn ich einen Schiedsrichter anzeige, weil er mir meine Harz-Dose für eine Stunde vorenthalten hat. Das wird wahrscheinlich am nächsten Tag Top-Schlagzeile in der Bildzeitung sein. Nein aber im Ernst: Was könnten denn da für zivilrechtliche Folgen auf mich als SR zukommen?
    Für den Ausgang des Spiels hat das Einkassieren keine Folgen, zumal der Gebrauch eh verboten war. Also wird es auch keine Folgen auf die Spielwertung haben.

    Zu deinem geschilderten Problem, Lasse: Wie Schwaniwolli schon oft geschrieben hat, kannst du gegen Regelwidrigkeiten der Mannschaften keinen Einspruch einlegen. Daher wird das Harzen wohl keinen Grund zum Durchkommen eines Einspruchs sein. Auch wenn die Schiedsrichter evtl. den Fehler gemacht haben, das zuzulassen, nur ist es kein Regelverstoß der Schiedsrichter.

    Die Macher von den neuen Spielberichtsbögen sind dabei sehr optimistisch gewesen: 8 Eintragsmöglichkeiten stehen uns dabei pro Mannschaft für die Mannschaftsstrafen zur Verfügung. Interessiert mich mal, ob in irgendeinem Spiel alle diese Möglichkeiten genutzt werden : )

    Naja, das mit dem angesprochen werden ist gefährlich. Wenn uns keiner anspricht, der Beobachter das aber trotzdem sieht, gibts höchstwahrscheinlich Ärger.
    Also: Sobald ich was mitkriege, gibts nen Eintrag ins Spielformular. Vom Händewaschen halte ich nicht viel, zumal die meisten das eh nicht so ernst nehmen, dass die Hände hinterher blitzblank sind. Persönliche Strafen halte ich dann für angebracht, wenn ein Spieler trotz mehrfacher Ermahnung trotzdem weiter harzt. Dann verhält er sich unsportlich, aber noch nicht wenn er das erste Mal harzt. Also: lieber vorsichtig damit. Und das Einkassieren der Dosen ist zwar ein hilfreiches Mittel, aber wirklich nur eins der letzten Mittel.
    Das letzte Mittel, wozu ich greifen würde, wäre dann ein Spielabbruch.

    Das einzige Problem was ich dabei sehe, ist dass die Schiedsrichter eine komplett neue Regelkonzeption lernen müssen, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Und da ist die Frage, ob das jeder so gerne macht. Ich glaube, dass ich dazu keinen Nerv habe...
    Und über den Sinn und Zweck dieser Vorschriften kann man vortrefflich streiten. Auch wenn da sinnvolle Ansätze drin sind, sollten insbesondere die Minis erst ein mal das spielerische Miteinander trainieren. Meinetwegen kann es ab D- oder C-Jugend mit Taktik anfangen. Davor machen die Spieler das was der Trainer sagt, verstehen es aber nicht unbedingt. Abgesehen von ein paar hyper-intelligenten Kindern.

    Wobei das Einkassieren ja auch keine Beschlagnahmung ist. Wir SR sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Spiele verantwortlich. Wenn Haftmittel verboten sind, dann sind auch die Dosen am Spielfeldrand nicht sinnvoll. (Was sollen sie da, wenn sie nicht benutzt werden?)
    Wenn die Spieler nicht davon ablassen, das Harz zu benutzen, werden die Dosen einkassiert und am Ende wieder ausgegeben. Dann können die Spieler ihre Wohnung zu Hause einsauen.
    Und ich denke, so viel Handlungsspielraum haben wir als SR. Das hat nichts mit Rechtsgrundsätzen zu tun. Denn schließlich verwahren wir die Dosen nur, um das Spiel ordnungsgemäß durchführen zu können. Wie bereits gesagt, nach dem Spiel können die Spieler die Dosen gern zurückhaben, was soll ich auch mit so vielen Dosen? ;)

    Ich denke aber auch, dass ein Spielabbruch nicht die richtige Variante ist. Denn erstens Mal haben wir eine Art Verantwortung gegenüber den Zuschauern, die ein Spiel sehen wollen, keine abgebrochene Lachnummer, in der die Spieler dauernd Hände waschen gehen. Zumal müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, das Spiel fortzuführen.

    Für mich sehe ich folgende Möglichkeiten: Wenn man will, kann man die Spieler meinetwegen zum Händewaschen schicken (was ich persönlich lächerlich finde, ich mach mich doch da nicht zum Hampelmann). Die Bälle werden ausgetauscht. Haftmittel-Dosen für den Rest des Spiels einkassiert. Im schlimmsten Fall Hinweis an den Heimverein wegen Ordnungsdienst. Auf jeden Fall: Eintrag ins Spielformular!!!

    macht ja nix... gab nur ne Rote Karte für ne Bromer Spielerin. Wie die Ihre Gegnerin geschubst hat, das hättest du sehen sollen... Das war schon Ringkampf-reif...
    Naja, der besagte Trainer ist halt ein Dickkopf, wir sind schon des öfteren aneinander geraten. Den Tag war er ausgezeichnet drauf, normalerweise motzt der bei jeder Kleinigkeit rum... : )

    IHF-Regeln sind die Grundlage für die DHB-Regeln, daher gelten auch die IHF-Anweisungen grundsätzlich auch für DHB-Spiele, es sei denn der DHB gibt anderslautende Anweisungen

    Tja, die mangelnde Informationspolitik des DHB bzw. der IHF ist ja spätestens seit der neuen Erläuterung 4 (passives Spiel) am Anfang dieser Saison bekannt. Aber ob da wer was dran ändern wird? Keine Ahnung.

    Mich würde z.B. interessieren, wo man diese Sachen herbekommt, wenn sie nicht mehr so aktuell sind. Irgendwann nimmt der DHB die Sachen ja auch von der Homepage. Denn wenn der aktuelle IHF-Brief die Nr. 5 trägt, muss es ja auch 1, 2, 3 und 4 gegeben haben. Wo kriegt man die her? Gibt es irgendwo ein Archiv?

    Tja, dann will ich mich mal der Mehrheit anschließen: Fox40 Classic.
    Gleich zwei davon, falls eine ausfällt...
    Vorher hatte ich (und habe sie in der Schublade noch immer) irgendeine Metallpfeife. Die war nicht schlecht, aber ziemlich leise. Und obwohl ich immer so laut es ging, gepfiffen habe, hab ich des öfteren gehört, dass ich lauter pfeifen sollte. Und so hab ich mir die Fox gekauft. Und bin zufrieden.