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Original von crclk
Es bestand bereits, es wurde schonmal mit Arzt und allem pipapo beantragt.
Es bestand beim alten Verein. Beim neuen Verein wurde schlichtweg kein Doppelspielrecht beantragt.
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Original von crclk
Im Steuerrecht -so seine Aussage- ist eine nachträgliche Beantragung von etwas, was sowieso bestand durchaus gang und gäbe (mir fällt gerade der Fachbegriff nicht mehr ein, den er verwendete) und wird auch mit keiner Strafe bewehrt.
Da mag dein Steuerberater fürs Steuerrecht Recht haben, hier liegt der Fall anders. Durch den Vereinswechsel ist nichts wie es mal war. Bleiben wir beim Auto: Du ziehst von Berlin nach München um. In Berlin hast du einen Anwohnerparkausweis, vergisst ihn in München zu beantragen. Meinst du, es interessiert irgendwen, dass du in Berlin bereits einen Anwohnerparkausweis hattest?
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Original von crclk
Aber wer ist dann teilnahmeberechtigt?
Regel 4:3: "Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist."
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Original von crclk
Derjenige, der kein Doppelspielrecht hat, ist dann (wenn es mit einer so trakonischen Strafe bewehrt ist) doch bestimmt nicht teilnahmeberechtigt? Oder etwa doch?
Nach o.a. Zitat aus den Regeln schon. Nur eben nicht spielberechtigt.
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Original von crclk
Und, muss man das dann verstehen?
Ja, wenn man versucht, einen Verstoß genau auseinanderzunehmen, sollte man verstehen, wovon man redet.
Aber du hast meine Quintessenz nicht verstanden: Wenn die SR einen Fehler gemacht haben, dann kann das u.U. Konsequenzen für sie haben, z.B. eine Strafe. An der Strafe für den Verein (verlorene Spiele etc.) ändert das gar nichts. Es gibt im Rechtsgeschäft kein "Aufwiegen" von Schuld, das die Bestrafun eines Einzelnen vermindert. Wenn du jemanden niederschlägst sinkt deine Strafe auch nicht, wenn er dich vorher beleidigt hat.
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Original von crclk
Fehler gemacht haben sehr viele:
- Meine Tochter beim Ausfüllen des Passantrages
- Ich beim Unterschreiben
- Der Trainer beim Kontrollieren des Antrages und des Passes
- Die Passstelle erhielt 2 Pässe von 2 Jugendspielerinnen, die beide das DSR hatten und beide zusammen von Verein A nach B wechselten und nur eine hatte das Kreuz bei DSR, auch hier hätte das auffallen können
- 13 (!) SR in 13 Spielen
Genau, und jeder Beteiligte kann u.U. (d.h. sobald sein Verhalten in den Regularen unter Strafe steht) für sein Fehlverhalten belangt werden. Aber auch wenn du noch 200 "Schuldige" aufführst: Die Strafe für den Verein kann nicht sinken.
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Original von crclk
Ich will es einfach immer noch nicht verstehen, dass ein scheinbar soooo wichtiges Kreuzchen, niemandem aufgefallen ist und zu so einer gefühlt ungerechten Strafe führt.
Wem soll denn das Kreuzchen auffallen? Doch nur, der der es nicht setzt. Der Passstelle kann es nicht auffallen, da das fehlende Kreuz ja durchaus auch so gewollt sein kann.
1. wird jeder Antrag losgelöst bearbeitet
2. Warum sollte Spielerin B auffallen, nur weil sie andere Kreuzchen hat als Spielerin B? Vielleicht ist das ja so gewollt? Oder eine (erneut nötige) ärztliche Bescheinigung konnte nicht mehr erlangt werden.
Es ist nicht Aufgabe der Passstelle, Fehler der Antragssteller auszubügeln.
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Original von crclk
Gestraft wurde ja die Mannschaft, die von allen Beteiligten ja wirklich gar nichts dafür kann.
Aber sie ist Nutznießerin des Fehlers. Es wurden Spiele gewonnen, in denen unerlaubterweise Spielerinnen mitgespielt haben. Wenn das euerm ärgsten Rivalen beim Kopf-an-Kopf-Rennen passiert wäre, wärst du dann auch noch so verständnisvoll?
Deine gesamte "Argumentation" klingt arg danach, dass du jemanden suchst, dem du die Schuld in die Schuhe schieben kannst. Sicher tragen auch Andere ihre eigene Schuld, das ändert aber nichts an der Schuld der Antragssteller. Dumm gelaufen, aber nicht zu ändern.
Insbesondere wenn es um "Gerechtigkeit" geht, müssen Regeln eingehalten werden, oder wo willst du die Grenze ziehen?