Fall 2, da stimm ich mit dir überein, ist sehr einfach: d,e
Fall 1 ist nach den neuen Regeln auch relativ eindeutig:
Erläuterung 9:
"[...]Im Falle anderer Arten von Verstößen, die den Schiedsrichtern zu melden sind, sollte der Zeitnehmer im allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten. Wenn der Zeitnehmer dennoch das Spiel unterbricht, kann ein solcher Eingriff nicht zum Verlust des Ballbesitzes führen. Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die Mannschaft wiederaufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war.[...]
Also c, e
Bestrafung im Spiel ist wie gesagt nicht möglich, aber durch den Eintrag ins Spielprotokoll (e) wird wohl eine Sperre von der Spielleitenden Stelle verhängt werden.