ZitatOriginal von Meikel
Der genaue Wortlaut von Schwalb war:"Diese Leistung reiht sich nahtlos in das ein, was ich von Geipel/Helbig gewohnt bin".
Ich denke aber, Mr. Wichtig Bohmann wird das Ganze radikal untersuchen....
Ich denke hier sollte auch von Seiten des DHB mal dem ganzen Mal ein Riegel vorgeschoben werden. Nicht um sonst gibt es den § 12 DHB-Trainer-Ordnung.
Auszug DHB-Trainer-Ordnung:
§ 12 Pflichten der Trainer und Übungsleiter - Sanktionen
(1) Trainer und Übungsleiter sind im besonderen Maße verpflichtet, die Grundregeln des Fairplay und des sportlichen Verhaltens innerhalb und außerhalb der Sportstätten zu beachten.
(2) Ein Verstoß gegen Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Trainer bzw. Übungsleiter
a) gegen Satzung, Ordnungen und Entscheidungen des DHB oder seiner Mitgliedverbände verstößt,
b) durch sein Verhalten das Ansehen des Handballsports gefährdet oder schädigt,
c) im Sport tätige Personen, Institutionen oder Zuschauer beleidigt oder bedroht,
d) durch sein Verhalten die Vorbildfunktion für Jugendliche verletzt oder
e) seine Stellung als Trainer bzw. Übungsleiter mißbraucht.
(3) Bei einem Verstoß gegen Abs. 1 und 2 können das DHB-Präsidium, die Kommission für Ausbildung und
Breitensport, die betreffenden DHB-Ligaverbände oder die Präsidien/Vorstände der Verbände/
Bezirke/Kreise folgende Strafen verhängen:
a) Verweis,
b) Geldstrafe von 25,00 € bis 5.000,00 € unter Vereinshaftung,
c) befristetes Verbot zur Ausübung der Trainer- bzw. Übungsleitertätigkeit (Sperre) bis zur Höchstdauer
von zwei Jahren,
d) Entziehung der Trainer- bzw. Übungsleiterlizenz.
Zuständig für die Entziehung der Lizenz ist diejenige Stelle, die für die Erteilung der betreffenden Lizenz
zuständig wäre.