Naja, die Argumentaion von Handballer2105 weiterführend, scheint mir zunächst grundsätzlich fraglich zu sein, ob die HBL überhaupt Hallenstandards vorgeben darf, die so weitgehend sind, dass z.B. ein Spielen in einer Halle wie Eisenach verunmöglich wird.
Die HBL ist de facto nen Kartell/Monopol - der THSV Eisenach hat keine Wahl, etwa einer Konkurrenzorganisation beizutreten.
Und die Vereine sind ja keineswegs ne Art Franchisenehmer bei der HBL.... - welche Vorschriften darf son Laden wie die HBL z.b. Eisenach in der Hallenfrage machen? Sind die Vorschriften der HBL Willkür? (gibt/gab ja offensichtlich Fernsehübertragungen aus Eisenach - um nur ein Beispiel zu nennen).
Rechtfertigen z.B. angebliche Wünsche von irgendwelchen Fernsehanstalten so große 'Unanhmlichkeiten' für den THSV Eisenach? (zudem gehört die Halle ja noch nicht mal den Eisenachern, die sollen in fremdes Eigentum investieren - ist sowas zumutbar?; ne Halle nach HBL-Standards gibts in der näheren Umgebung Eisenachs nicht).
Tja, tippe mal, dass es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung primär darum gehen wird, welche Weisungsmacht die HBL gegenüber Eisenach hat....Am Ende würde dann vll. das Ende von weitreichenden Hallenauflagen der HBL stehen - wär ja kein Drama...
Früher (zu DHB-Zeiten der Bundesliga) hab ich das immer so verstanden, als seien Hallenstandards vor allem festgelegt worden, um den Vereinen eine Argumentationshilfe gegenüber den Halleninhabern zu geben, mall son bissel umzubauen, neuzubauen oder zu modernisieren....Die HBL setzt das hingegen als Macht- und Gestaltungsinstrument in ihrem Sinne ein...