Original von Ronaldo
Erst lesen, dann pöbeln... L/U sind nicht wegen Bestechung verurteilt worden. Sie wurden verurteilt, weil sie gegen grundlegende Bestimmungen verstoßen haben, nach denen sie sowohl den Bestechungsversuch in der Halle als auch den Geldfund beim Zoll hätten melden müssen.
Aus meiner Sicht ist hier ganz gravierend zu differenzieren, in welchen Punkten geurteilt wurde. Tschechow wurde wegen Nachlässigkeiten in Schiedsrichterbetreuung verurteilt, weil weder ein Bestechungsversuch noch eine Bestechung nachgewiesen werden konnten. L/U wurden verurteilt, weil sie gegen die oben genannten Regeln verstießen. Sie wurden nicht verurteilt, weil man versucht hatte sie zu bestechen, dafür können sie nichts, sondern weil sie es nicht gemeldet haben, ebenso die Nicht-Meldung des Geldfundes.
Beim Strafmaß hat vermutlich eine Rolle gespielt, dass L/U nicht aktiv zur weiteren Aufklärung beitrugen und dass ihre Version der Vorfälle zwar nicht widerlegt werden kann, aber dennoch sich am Rande der Vorstellungskraft bewegt.
Davon unabhängig meine persönliche Meinung, nach der das Urteil gegen L/U zu hart ausfällt. Fü rmich wären bis zu zwei Jahren angemessen gewesen. Was damals in Moskau vorgefallen ist kann ich mir immer noch nur sehr schwer vorstellen und bin hin- und hergerissen. In Bezug auf Tschechow ist es schwierig ein höheres Strafmaß zu begründen ohne eine Tat zu beweisen. Insofern werte ich das positive und das sind 4 Jahre auf Bewährung - verbunden mit der Hoffnung, dass Tschechow jetzt unter intensiverer Beobachtung steht.
(sarkastisch: die Strafe gegen L/U hätte man ja auch rückwirkend aussprechen können...)