Beiträge von heiner

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    Original von Ronaldo
    Heiner, zum Thema Abstand bei nasser Fahrbahn sagst Du nichts?

    Nein, ich fahr nur noch im Trockenen ;)

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    Oder zu nicht angepasster Geschwindigkeit auf dänischen Feldwegen?
    :D

    Da fand ich ja nun auch, daß der Hase deutlich zu schnell war! Aber das hat er nun davon ... :baeh:

    Wozu eine dritte Achse, Ronald, wenn die Räder retundant sind, da sie eh nie den Boden berühren? :D Ansonsten hat mein Auto das Tempolimit schon eingebaut, zu schnell geht aber trotzdem. Ich würde das nicht von einer grundsätzlichen Limitierung abhängig machen. Auf meinen Stammstrecken macht der Unterschied zwischen 180 und 130 vielleicht 15 bis 20 Minuten aus. Ich pegel mich dann meist in der Mitte ein, mach 7,5 bis 10 Minuten gut und spare 1 l auf 100 km, langweile mich aber nicht so sehr wie bei Tempo 130. Denn vor allem auf einer Strecke, an der ich jeden Busch kenn', fahr ich etwas schneller doch deutlich konzentrierter.

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    Original von Ex-HVS-SR
    Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße ist der normale Alltag in der Strafverfolgung, das gilt für die Kleinen und die Großen.

    Mag ja sein, dass das Verhalten vom ethischen Standpunkt her verwerflich ist, aber strafrechtlich ist das jetzige Ergebnis völlig in Ordnung.

    Das ist ja das Schlimme! Und das es für die Kleinen wie die Großen gilt, gehört bei etwas genauerer Betrachtung ins Reich der Fabeln. Schon allein weil es die „Kleinen“ deutlich härter trifft.

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    Recht und Gerechtigkeit sind nun einmal zwei verschiedene Dinge und wer Gerechtigkeit will, muss bis zum jüngsten Tag warten. Vor Gericht gibt es nämlich nur ein Urteil.

    Leider richtig.

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    Ich finde es viel schlimmer, dass Leute besoffen jemanden über den Haufen fahren und dann mit 90 Tagessätzen davonkommen.

    Das ist ein anders Feld. Und auch nicht schlimmer, sondern auch schlimm.

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    Im Endeffekt ist das Ziel doch erreicht, solche Abfindungen werden künftig wohl nicht mehr fließen.

    Wovon träumst du nachts?

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    Der Anspruch wird wohl eher nicht geltend gemacht werden und wenn, müsste hier § 817 BGB Beachtung finden.

    Wirklich eine Strafe wäre, wenn alle Vodafone-Kunden ihre Verträge kündigen würden, das täte richtig weh. Nur wem ist damit geholfen ? Niemandem, denn ausbaden müssen das wieder die Arbeitnehmer, die dann auf der Straße stehen.

    Also, Zähne zusammenbeißen und Ende.

    Ja, so geht das in einer Bananenrepublik ... :nein: :nein: :nein:

    Also ich les das Schreiben der ASG so: die Handlung wird eingeräumt, natürlich wurde alles mißverstanden und man entschuldigt sich politisch korrekt. Mehr aber auch nicht, ein ernsthaftes Bedauern oder gar eine Auseinandersetzung mit dem Vorfall kann ich daraus nicht lesen. Wobei ich nicht in Abrede stellen will, daß das intern passiert. Aber dann kann man es auch offentlich machen ... vielleicht fürchtet man in Ahlen aber eine Strafe seitens der HBL. Aber das sollte doch die vordergründige Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit dem Handeln der eigenen Mannschaft nicht im Wege stehen. Erst dann wird die Entschuldigung wirklich glaubwürdig.

    Vor allem die Begründung der Richter klingt interessant: Es gibt kein öffentliches Interesse an einer Fortführung des Prozesses. Dann gehören wir alle wohl in den Untergrund ... ach, nein: dafür gab's ja einen neuen Terminus: Unterschicht. Also die, die sich das Gericht nicht kaufen können, weil sie einfach nicht das Zeug dazu haben.

    Bananenrepublik trifft's schon! Oder der Begriff Rechtsstaat müßte einmal grundlegend redefiniert werden ...

    Mit der Qualität liegst du wohl richtig, Jens. Ich erinnere mich auch noch etwas wehmütig des NOHV-Finales 2003/04 zwischen dem FHC und Post(jetzt ProSport)/BVG. Das war damals das eigentliche Endspiel um die deutsche Meisterschaft ... Ich tröste mich mit der Hoffnung, zwei weitere Protagonistinnen von „damals“ bald in der 1. Liga zu sehen ;)

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    Original von kreisbomber


    Naja die Kleiderordnung im Damen-Beachvolleyball besagt ,dass die Höschen auf der Seite nicht breiter als 7 cm sein darf.
    Finde das übrigends eine gute Regel.... ;)

    Diese Regel läßt eindeutig zu viel Spielraum. Oder zu wenig, je nach betrachtungsweise ...

    Heyheyhey! Ich bin vor lauter Daumendrücken in Frankfurt kaum zum Arbeiten gekommen :D Außerdem hatte die Niederlage gegen FrischAuf! nix mit Buxte zu tun: das ist meine FrischAuf!-Frauen-Serie ;)

    Ich komm natürlich gerne wieder – zur Not sogar zum [SIZE=7]Männer[/SIZE]-Handball!

    Garantie ist gar nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist Gewährleistung und das, ganz richtig, für 24 Monate. Nach sechs Monaten tritt allerdings eine Beweislastumkehr in Kraft. Sollte keine normale Abnutzung durch intensiven Gebrauch vorliegen, hätte OsloStar also noch Gewährleistung auf das Gerät. Gewährleistungsverkürzung ist nur bei gebrauchten Waren möglich, dann aber auch nur auf 12 Monate.

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    Original von klabauterchen

    Lach...das hättest du vor 10 Jahren machen müssen, jetzt ist es zu spät!! Man könnte sich ja die Klamotten dreckig machen oder etwa die Frisur versauen... :lol:

    Och, dann findet sie aber bestimmt schnell einen, den sie mit ein paar Kulleraugenumdrehungen dazu anstiften kann ;)

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    Original von Ronaldo
    Er macht es dann aber wenigstens außerhalb Deiner Wohnung

    Das ist heutzutage schon ein Erziehungserfolg!