Beiträge von Gottfried

    Mit Münte geht einer der letzten mit geradem Rücken.
    Daß ich das mal sagen würde, das hätte ich ja nie gedacht...

    Nun ist der Weg noch mehr frei für den Problembären Kurt.

    Edit: SPIEGEL ONLINE verkündet die Rückkehr von Hein Blöd Scholz auf die große Bühne:

    "Müntefering tritt zurück, Steinmeier und Scholz sollen Nachfolger werden

    Politischer Paukenschlag in Berlin: Franz Müntefering gibt seine Ämter als Vizekanzler und Bundesarbeitsminister auf - aus "rein familiären Gründen". In SPD-Kreisen heißt es: Neuer Vizekanzler wird Außenminister Steinmeier, Arbeitsminister der Parlamentarische Geschäftsführer Olaf Scholz."

    Je mehr man sich mit der Materie beschäftigt, desto mehr Meinungen findet man. Daher auch der Tipp im Hinblick auf die mündliche Prüfung zum Steuerberater, bei jeder Frage erst einmal zu antworten "Das kommt immer auf den Einzelfall an..."

    Also fassen wir mal zusammen: Zunächst halte ich die Einkünfte aus Tätigkeit als Schiedsrichter entweder für "gewerbliche" oder "selbständige". Ich will mich da jetzt nicht festlegen, obwohl ich es weiter oben schon einmal gemacht habe. Die OFD Niedersachsen hingegen hält es für "sonstige" Einkünfte. Nun denn. Interessant ist dabei der folgende Satz: "Diese werden im Hinblick auf ein fehlendes Arbeitsverhältnis zum Verein in der Regel als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG besteuert." Der Lord wird mir recht geben: "In der Regel" ist nicht gerade Ausdruck einer Meinung. Man hätte auch schreiben können "Wir gehen davon aus, es ist aber noch nicht höchstricherlich geklärt worden".

    Ich ging davon aus, daß die Übungsleiterpauschale auch auf Schiedsrichter anwendbar ist - der Wortlaut des § 3 Nr. 26 EStG lautet ".... oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten." Für mich ist ein nebenamtlicher Schiedsrichter "vergleichbar" zu einem Übungsleiter. Die OFD Niedersachsen erwähnt diese Möglichkeit gar nicht erst.

    Lord Vader hat einen Aufsatz und eine Verfügung einer OFD genannt. Hoertie hat auch etwas bei einer OFD gefunden. Nun muß man folgendes hinzufügen:

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    1. Ein Aufsatz in einer Fachzeitschrift ist eine Meinung. Mehr nicht, sie weder bindend für Steuerpflichtige (Schiedsrichter) noch für die Finanzämter.

    2. Ein Beispiel auf der Homepage einer OFD, wie Hoertie sie zitiert, ist genauso zu sehen. Sie bindet die Beteiligten auch nicht.

    3. Hingegen bindet die Verfügung einer OFD die Finanzbehörden. Die OFD ist die übergeordnete Dienststelle der Finanzämter eines Bundeslandes. Man muß beachten, daß die Verfügung der OFD Niedersachsen allerdings die Finanzämter in Baden-Württemberg nicht bindet. Eigentlich. Denn in der Regel erläßt dann die OFD Baden-Württemberg eine Verfügung, daß die Verfügung aus Niedersachsen auch für BW gültig sein solle. Zur Erklärung: Das ist nur das Ergebnis der föderalen Steuerverwaltung (obwohl die Einkommensteuer ein Gesetz auf Bundesebene ist). Den Steuerpflichtigen bindet das aber nicht, denn es handelt sich um eine reine Verwaltungsanweisung.
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    Weiter gehts: Der Steuerpflichtige ist - wie erwähnt - durch die Verfügung der OFD nicht gebunden. Er hält also seine Schiedsrichtervergütungen für steuerfrei, wenn sie beispielsweise 1.200 € betragen haben. Das schreibt er auch so in seine Steuererklärung, denn verschweigen darf und will er ja nichts. Nun kommt aber der böse Lord Vader :devil: und schickt ihm einen Bescheid, in dem die Vergütung steuerpflichtig gemacht wird. Das muß er auch, denn er muß die Vorgaben seiner vorgesetzten OFD beachten, obwohl er perspönlich vielleicht ganz anderer Meinung ist. Ist aber der Kollege vom Lord mit der Steuererklärung befaßt und kennt die OFD-Verfügung nicht (auch das gibt es), so folgt er vielleicht den Angaben des Steuerpflichtigen und läßt die Vergütungen steuerfrei. Ein anderer sieht diese vielleicht als sonstige Einkünfte und gewährt aber die Übungsleiterpauschale. Alles ist möglich.

    Weil aber der böse Lord die Vergütungen steuerpflichtig gemacht hat, und der Steuerpflichtige das doof findet, wendet er sich an den Steuerberater Gottfried. Der macht dann einen Einspruch. Den lehnt der Lord ab, wegen "issnicht". Der Gottfried erhebt dann für seinen Steuerpflichtigen Schiedsrichter Klage und dann kommt das Finanzgericht und gibt dieser statt oder eben nicht. Erst dann haben wir ein richterliches Urteil, was es ja scheinbar bislang noch gar nicht gibt. Der Lord und Gottfried sind sozusagen steuerliche Pioniere. Was das Finanzgericht entscheidet, das können wir alle nicht vorhersagen.

    Und wenn der Gottfried und der Lord das Urteil doof finden, dann klagen sie dagegen noch mal an. Und zwar dann, wenn das Finanzgericht sagt, daß sie eine Revision zulassen vor dem Bundesfinanzhof. Und der entscheidet dann beispielsweise, daß Schiedsrichter gewerblich tätig sind, und die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.

    Erst dann haben wir alle Rechtssicherheit (Nichtanwendungserlasse etc. wollen wir hier mal beiseite lassen...).

    Das hört sich alles wahnsinnig kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht. Wenn man damit beruflich befaßt ist, zumindest...

    Zitat

    Original von Lord Vader
    @ Gottfried

    Kann Dir nur teilweise zustimmen - "echte" Berufskollegen sind wir nicht, haben allerdings die gleiche Aufgabe ---> zutreffende Festsetzung von Steuern. Du als Berater und ich auf Seiten der Finanzverwaltung. Aber im Grunde sehe ich dieses Verhältnis auch als Kollegen an

    Na klar, wobei wir uns manchmal über die zutreffende Festsetzung halt nicht einig sind. :lol: Wo ist eigentlich Bienchen bei diesem Thema?


    Zitat

    Original von Lord Vader
    Bezüglich der Tätigkeit der Schiris im Sinne von § 3 Nr. 26 teile ich Deine Auffassung, ich subsumiere sie auch unter den Begünstigungszweck. Habe allerdings noch nie etwas dazu gelesen, insofern ist die Frage von Hodges mehr als berechtigt. Ich versuche mal was zu finden.

    Habe ich schon gesucht, im Schmidt verweist man auf einen Erlaß Deiner oberen Bosse vom BMF aus 1981 und der erwähnt eben "zum Beispiel Übungsleiter". Schiedsrichter selbst sind nirgends erwähnt, aber ich glaube, es gibt da ja auch keine Diskussion, sie als "ähnlich" einzustufen.


    @ Bilbo

    Mag nach Schilda aussehen, hat aber damit zu tun, daß nicht abziehbare und steuerfreie Einnahmen im Zusammenspiel sehen. Die Lösung finde ich auch nicht gut, aber darum geht es hier ja nicht.

    Zitat

    Original von Hodges1. Steuerbar/Steuerpflichtig?
    Bei der Schiedsrichtertätigkeit ist eine Einkunftserzielungsabsicht gegeben
    --> Einkommensteuerpflichtiger Tatbestand


    Das ist richtig.

    Zitat

    Original von Hodges2. Einkommensart?
    Schiedsrichtertätigkeit ist entweder als
    - selbstständige Tätigkeit (es besteht kein Angestelltenverhältnis, keine SV Beiträge, Einkünfte=der Gewinn) oder eventuell als
    - sonstige Einkünfte zu definieren (Nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Einkünfte=Einnahmenüberschuss über die Werbungskosten)
    --> ich tendiere zur selbstständigen Tätigkeit, weil die Bedingungen m.E. erfüllt sind.


    Richtig. Im übrigen eher Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften und nicht zu sonstigen.

    Zitat

    Original von Hodges
    3. Steuerfreie Pauschale?
    Die steuerfreie sog. "Übunsgleiterpauschale" (§ 3 Nr. 26) ist sehr eng auszulegen und daher nicht auf die Tätigkeit des Schiedsrichter anzuwenden (Annahme einer begünstigten Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit eine pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit gefordert; der Steuerpflichtige muss auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (R 17 Abs. 1 LStR)
    --> keine steuerfreie Pauschale für Schiedsrichter


    Doch. Schiedsrichter fallen genauso wie Trainer etc. unter diese Pauschale. Entscheidend ist hier "ähnliche Tätigkeit", wobei ich Trainer und Schiedsrichter hier natürlich als ähnlich sehe. Aber es ist schon interessant, daß in den von Dir zitierten Richtlinien der Begriff des "Schiedsrichters" nicht explizit erwähnt wird.


    Nicht das Einkommen, sondern die Einkünfte. Aber ist im Prinzip richtig, wobei die steuerfreie Pauschale unter Anwendung der nicht abziehbaren Ausgaben (siehe die Beispiele von Lord Vader) zu beachten sind.

    Lord Vader und ich sind im übrigen Berufskollegen und Deine Annahme ist richtig.

    Ich habe meinen Style jetzt halt geändert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jetzt geht es wieder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich hab zwar nichts kapiert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Aber ich bin voll glücklich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Echt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Denke ich auch. Was Veh vorher alles richtig gemacht hat, kann er nun nicht falsch gemacht haben und jeder vernünftige Fußball-Kenner hat schon erahnen können, daß der Überraschungsmeister diese Saison nicht wiederholen kann.

    Aber ob die Herren im Stuttgarter Vorstand vernünftig sind...?

    Zitat

    Original von lischen
    ich bin atheistin, also ich glaube nicht an gott! für mich hat es nie einen gott gegeben und wird es auch keinen geben!
    gott ist für mich einfach nur unlogisch!
    es passieren viel zu viele schlimme dinge die es für mich unmöglich machen an einen gott zu glauben!

    Zum einen erhebt er nicht den Anspruch logisch zu sein und zum anderen: Wieso soll er nur für die schlimmen Dinge zur Rechenschaft gezogen werden?

    Zitat

    Original von eisbeer
    Ich finde es toll, dass gerade die katholische Kirche bzw. das "Forum Deutscher Katholoken" einer Frau zujubelt, die das Gebot der Ehe (und alles, was damit zusammenhängt) soooo achtet. Lt. wikipedia ist Frau Eva Herman doch schon zum 4ten Mal verheiratet.

    Das sorgt immerhin für Vollbeschäftigung bestimmter Berufsgruppen :baeh:

    Oder frei nach Erich Ribbeck:

    Zitat

    Ich kann es mir als Samol nicht erlauben, die Dinge subjektiv zu sehen. Grundsätzlich werde ich versuchen zu erkennen, ob die subjektiv geäußerten Meinungen subjektiv sind oder objektiv sind. Wenn sie subjektiv sind, dann werde ich an meinen objektiven festhalten. Wenn sie objektiv sind, werde ich überlegen und vielleicht die objektiven subjektiv geäußerten Meinungen der anderen Handballeckenmitglieder mit in meine objektiven einfließen lassen.

    Zitat

    Original von Bilbo

    Mir gings darum, daß Oslo geschrieben hat, daß Hopp es sicher nciht alleine schafft, die TSG dauerhaft in der 1. Liga zu etablieren. Und das wäre (und wird wohl auch sein) ein Klacks für ihn.

    Ich habe Oslo eher so verstanden, daß Hopp die 1. Liga nicht alleine stemmen will, sondern auch ein Umfeld schaffen will. Wie gesagt, 50 Millionen einfach so rüberzuschieben, wird nicht sein Plan sein.

    Zitat

    Original von Bilbo
    Ähja, ist richtig. :rolleyes: Geschätztes Privatvermögen von Herrn Hopp sind laut FTD 5,3 Milliarden Euro. Der FC Bayern München hatte letzte Saison einen Etat von um und bei 50 Millionen Euro. Es ist im Fußball kein Stück schwerer, sich in die Ligaspitze zu kaufen als im Handball (vgl. H$V, Kronau) - nur die finanziellen Mittel müssen entsprechend größer sein. Und das sind sie bei Hopp zweifelsohne, was das Verhältnis seines Privatvermögens zum Etat des mit (als Verein, also unabhängig vom Geldbeutel des Besitzers) Abstand reichsten deutschen Vereins belegen dürfte.

    Mit dem kleinen Unterschied, daß die 50 Mio der Bayern, die ich jetzt mal so ungeprüft übernehme, zu 100% in die Fußballmannschaft fließen, während Hopp bestimmt nicht sein ganzes Privatvermögen nach Hoffenheim überweist. Von daher dürfte der Etat der Bayern schon höher sein. ;)

    @ Meikel

    Der Vergleich mit Wehen hinkt ein wenig. Dieser Verein hatte sich schon sehr lange im Spitzenbereich der Regionalliga festgebissen und ist nun zurecht aufgestiegen. Daß Wehen auch in der Aufstiegssaison kaum mehr als 1.500 Zuschauer hatte, ist die eine Sache, daß sie aber in der zweiten Liga auch das neue Stadion in Wiesbaden mit 15.000 Zuschauern füllen werden, die andere.

    Natürlich spielt da immer die Emotion mit, daß Dynamo Dresden ein Tradionsverein ist, Wehen aber nicht. Wer hat aber vor 4 Jahren schon Mainz in der Bundesliga haben wollen und nun vermissen wir sie alle. Und wer erinner sich nicht an Mannschaften wie Unterhaching, die in ihrer kurzen Bundesligazeit immerhin maßgeblich eine Meisterschaft mitentschieden haben?

    Es muß nicht immer Tradition sein, auch andere Farbtupfer können die Fußballlandschaft bereichern.

    Klick. Hier gibts das Thema schon.

    Zitat

    Wieso diese Gründe für die hundertausende betroffenen Arbeitnehmer im Nahverkehr nicht gelten, sondern nur für die Tausende, die auf langen Strecken unterwegs sind (also zumeist Besserverdienende) muss mir dann noch gesondert erklärt werden.

    Das liegt daran, daß die Besserverdienenden sich die Gerichte gekauft haben. Übrigens fuhren im Nahverkehr zumindest in Hessen einige Regio-Züge. Aber nur mit den Vorständen in der 1. Klasse, während die Arbeitnehmer in der 2. Klasse am Bahnsteig stehen blieben.