Mal an die echten Experten - also nicht die Trolls - eine Frage zur Kapitalertragssteuer:
Ich bin mir nach dem heutigen Tage auch nicht mehr sicher, welcher von den beiden Gruppen ich mich zurechnen soll, aber ich versuche es mal. 
Die Kapitalertragssteuer ist doch gar keine Steuer im allgemeinverständlichen Sinne. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann ist es vergleichbar wie die Zinsabschlagssteuer eine vorab abgeführte Pauschale, dass der Staat erst einmal eine grobe Schätzung der Steuer sicher hat. Angeben muss ich aber alles bei der Einkommensteuererklärung und dann wird ermittelt was ich wirklich zu zahlen habe und die gezahlte Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer werden als Abschlag verrechnet. Korrekt oder System/Begrifflichkeiten verwechselt?
Yes. Es handelt sich lediglich um einen Steuereinbehalt, sozusagen um eine Quellensteuer. Den gibt es eben nur bei Kapitalerträgen und nichtselbständigen Einkünften. Bei allen anderen kann - muß aber nicht - das Finanzamt auf die voraussichtliche Jahressteuer eine vierteljährliche Vorauszahlung verlangen. Das hat aber mit dem Thema "Hoeneß" im Speziellen gar nichts mehr zu tun.
Dem hätte, wie man hier lesen kann, eigentlich 35% abgezogen werden müssen. Wurden vielleicht auch, das konnte ich noch nirgends lesen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Kapitalertragsteuer im eigentlichen Sinne, sondern eher um eine Notlösung: Wenn wir schon nicht wissen, wer seine Steuern nicht bei uns bezahlt, von dem sollen die Schweizer wenigstens 35% einbehalten und an uns abführen. Also anonymisiert. Funktioniert in der Praxis allerdings auch nicht so, wie man es gerne hätte, sag ich mal als Teufel, äh Experte bzw. Praktiker.
Wer dem Toten Reufel bis hierhin versucht hat zu folgen, kann sich nun ein plastisches Bild von dem machen, was Ulf und ich aus der Praxis als "Beratungsresistenz" kennen. 
Ansonsten ist die Fragestellung schon so, wie research-it es auch darstellt. Ist es eine reine Causa "UH" oder "FCB", sprich Korruption?