Der Vorstand der Handball-Bundesliga (HBL) hat bei seiner Sitzung am 25.5.2004 in Braunschweig abschließend die eingereichten Lizenzanträge der Vereine der 1. und 2. Bundesliga für die Saison 2004/2005 geprüft. Nach intensiven Beratungen wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachterausschusses bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der geprüften Vereine die Entscheidungen getroffen.
Lizenzerteilung für die 1. Bundesliga Saison 2004/2005
Ohne Auflage
SG Flensburg-Handewitt
Frisch Auf Göppingen
TV Großwallstadt
THW Kiel
SG Kronau/Östringen (nach sportlicher Qualifikation)
TBV Lemgo
SC Magdeburg
Wilhelmshavener HV
HSV Düsseldorf
TuS N-Lübbecke
Mit Auflage
TUSEM Essen
VfL Gummersbach
HSV Hamburg
TSC GWD Minden
HSG Nordhorn
VfL Pfullingen
SG Wallau-Massenheim
HSG D/M Wetzlar
Lizenzerteilung für die 2. Bundesliga Saison 2004/2005
Ohne Auflage
Ahlener SG
TSV Altenholz
HSG Augustdorf/Hövelhof
Reinickendorfer Füchse Berlin
Condordia Delitzsch
TV Emsdetten
Eintracht Hildesheim
HSC Landwehrhagen
TuS Spenge
Stralsunder HV
SG Varel
HBW Balingen-Weilstetten
TSV Bayer Dormagen
ThSV Eisenach
TV Gelnhausen
HSG Gensungen-Felsberg
TSG Groß-Bieberau
TV Kornwestheim
TSG Ludwigsburg-Oßweil
MSG Melsungen-Böddiger
SG PSV Sportring Solingen
SG Willstätt-Schutterwald
Mit Auflage
SV Anhalt Bernburg
Dessauer HV
VfL Fredenbeck incl. einem Abzug von 2 Punkten für die Saison 2004/2005
SV Post Schwerin (bei sportlicher Qualifikation auch für die 1. Bundesliga)
EHV Aue
TSG Friesenheim
SG Leutershausen
Tuspo Obernburg
Die Anträge der Aufsteiger in die 2. Bundesliga konnten noch nicht alle abschließend behandelt werden. Dies wird bis zum 15.6.2004 geschehen.
Da beim HSV Hamburg die größten wirtschaftlichen Probleme vorlagen, hat der Ligavorstand bei dieser Lizenzerteilung die umfassendsten Auflagen beschlossen, die vom HSV Hamburg z. T. vor Saisonbeginn zu erfüllen sind. Die Nichteinhaltung einzelner Auflagen wird zwingend zu Punktabzügen in der Saison 2004/2005 führen.
Folgende Auflagen wurden beschlossen:
1. Für die am 24.6.2004 noch bestehende Liquiditätslücke ist in der entsprechenden Höhe eine
Bankbürgschaft vorzulegen.
2. Vorlage eines schriftlichen Nachweises ebenfalls bis zum 24.6.2004, daß die Spielergehälter für die unter Vertrag stehenden Spieler für die Monate April und Mai 2004 gezahlt wurden.
3. Die in der Plan-Ergebnis-Rechnung für die Saison 2004/2005 angesetzten Personalkosten dürfen nicht überschritten werden.
4. Vom HSV Hamburg bzw. seinem wirtschaftlichen Träger ist eine vierteljährliche, von einem Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis- und Liquiditätsrechnung vorzulegen (beginnen ab 1.10.2004)
Damit soll klargestellt werden, daß der HBL-Vorstand die wirtschaftliche Entwicklung beim HSV Hamburg einer nachhaltigen Kontrolle unterzieht.
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