Beiträge von TLpz

    Fichtl

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    Wenns nicht grad ne Tapsigkeit ist, dann halte ich den bewussten und absichtlichen Wurf aufs eigene Tor, mit der Absicht ein Tor zu werfen für grob Unsportlich ...

    Wenn es in der D- Jugend passiert kann man eine grobe Unsportlichkeit sicher ausschließen. Ansonsten stimme ich DonMaffa zu...

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    Meine Frage war nur, ob eine andere Strafe angemessen und denkbar wäre?

    M.E. nicht. Dazu muss man nur einmal die Auswirkungen anderer Strafen und die möglichen Sachverhalte für Nichtaufführen eines Spielers im Spielprotokoll gegenübersetzen. Denn dass der MV den Spieler "vergisst" ist nur eine Möglichkeit. Man könnte dies aber ebenfalls auch bewusst tun um nicht spielberechtigte Spieler einzusetzen. Dazu jetzt die Strafen im Gegensatz:

    - Spieler bestrafen (Sperre/Geldstrafe)-> Der Spieler wird ja nciht einmal bestraft wenn es im Spiel auffällt. Also kann er auch danach nicht bestraft werden, zumal er regeltechnisch ja keinen Fehler begangen hat.

    - MV bestrafen -> Im Fall des bewußten Weglassens des Spielers hätte die benachteiligte Mannschaft nix davon und dem Betrug wären Tür und Tor geöffnet

    - Spielverlust + Neuansetzung -> Natürlich etwas hart falls man den Spieler wirklich nur vergessen hat. Das Einsetzen aber eines z.Bsp. gesperrten Spielers wäre dann mit einer empfindlicheren Strafe versehen, die geschädigte Mannschaft hätte zumindest die Chance zur Rehabilitation.

    Ein Blick in die Spielordnung zeigt, dass das Urteil garnicht anders hätte lauten können. Alle Argumentationen wie "der Spieler hat ja kein Tor gemacht" oder "wenn das im Spiel aufgefallen wäre hätte ja auch nur der MV eine Strafe bekommen" zählen nicht. §50 Spo verweist sogar wortwörtlich auf solch einen Fall, so dass es hier gar keinen Interpretationsspielraum gibt:

    § 50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
    (1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit 0:2 Punkten und 0:0
    Toren als verloren zu werten:
    h) wenn Nichtspielberechtigte/Nichtteilnahmeberechtigte als Spieler mitwirken;
    Dies sind z. B
    ...
    - Spieler, deren Nichtteilnahmeberechtigung nach Spielende festgestellt
    wird (s. § 10 Abs. 3SpO, Regel 4:3 IHR).

    DonMaffa

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    Meiner Meinung nach werden die Torhüter eben nicht in den Torraum verbannt, sondern eher dazu gezwungen, lieber zweimal darüber nachzudenken, ob sie den Ball vor dem Gegenspieler erreichen können. Wenn dann die Gegenspielerin den Zusammenprall provoziert, liegt es bei den Schiedsrichtern, die das erkennen sollten.

    Geschieht diese Aktion außerhalb des Torkreises gibt es DQ für den TW, innerhalb des Torkreises gibt es nichts für den Feldspieler. Irgendwie ungerecht und man hat eben doch den Eindruck das die TW in den Kreis gezwungen werden und die Konterspieler frei von jeglicher Verantwortung sind...

    Perkele

    Die Handballregeln sagen dazu:

    Es ist nicht erlaubt:
    8:2 b) den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren oder ihn durch Körpereinsatz wegzudrängen oder wegzustoßen, dazu gehört auch ein gefährdender Einsatz von Ellenbogen in der Ausgangsposition und in der Bewegung.
    8:3 Regelwidrigkeiten, bei denen die Aktion überwiegend oder ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers abzielt, müssen zu einer persönlichen Strafe führen. Zusätzlich zur Entscheidung auf Freiwurf oder 7-m-Wurf ist mindestens progressiv zu bestrafen, beginnend mit einer Verwarnung nach (16:1a), dann Hinausstellung (16:3b) und Disqualifikation (16:6d).

    Nach Ansicht des Videos hätte hier zumindest eine Bestrafung der Gegenspielerin erfolgen müssen, da die Aktion ausschließlich auf den Körper abzielte. So würde meine Entscheidung als Schiedsrichter ausfallen...

    Wenn du so fragst ist es uhrzeitbezogen. Mit dem 2. Einsatz innerhalb von 4 Wochen in der 1. Mannschaft ist der Spieler festgespielt. Er kann also nicht noch in der 2. spielen wenn die an dem gleichen Tag nach der 1. spielt.

    Gleiches gilt für das Freiwerden: Das Spiel der Mannschaft, in der er festgespielt ist, muß abgeschlossen sein, bevor er wieder für eine andere Mannschaft spielen darf.

    TSVROT

    Eine Zusammenhang zwischen §19RO und §20 RO sehe ich da nicht wirklich...

    Zitat

    Im Wesentlichen geht es um die Definition "Spieler ohne Spielberechtigung", die nicht klar gefasst ist und so auch Interpretationsspielraum lässt.

    Falsch. Die Spielberechtigung ist in §10 ff SpO klar geregelt. Da gibt es keinen wirklichen Interpretationsspielraum. Das es nicht immer ein Spielerpass sein muss ist klar, deshalb hatte ich das auch als "grob gesagt" etwas vereinheitlicht.

    Zitat

    Also kann man § 20 durchaus als Rechtsgrundlage für eine persönliche Sperre nehmen

    Natürlich kann man das. Aber eben nciht im Zusammenhang mit dem Festspielen. Dem steht auch noch §55 Abs. 8 entgegen...

    Zitat

    Mir ist jetzt kein Grundsatzurteil des Bundesgerichts bekannt, welches diese Vorgehensweise untersagen würde.

    Was noch lange nicht heißt dass solch eine Praxis, so sie denn angewendet wird, rechtens wäre.

    TSVROThttp://www.handballecke.de/user/14885-tsvrot/

    Nun, zunächst steht in §55 Abs. 8 der Spielordnung, dass ein Einsatz festgespielter Spieler mit Spielverlust und Geldstrafe zu ahnden ist. Eine persönliche Strafe ist daher definitiv nicht möglich.

    Jetzt zu dem von dir zitierten § 20 RO: Der greift hier nicht. In §10 SpO ff steht alles zur Spielberechtigung. Grob gesagt: Die Spielberechtigung im Sinne SpO und RO ist der Spielerpass, den jeder Spieler erhält. In welcher Mannschaft zu welchem Zeitpunkt er damit festgespielt sagt das logischerweise nciht aus. Ein Spieler, der unter Nichtbeachtung der Festspielregel in einer falschen Mannschaft mitgewirkt hat hat sich die Spielberechtigung nicht erschlichen.

    Eine Spielberechtigung erschleicht sich wer wider besseren Wissens behauptet einen Spielerpass zu besitzen bzw. für den Verein spielberechtigt zu sein.

    PS: Mit deinem Verweis auf § 20 RO dürfte es ja auch kein Festspielen in Junged D und darunter geben...

    Ellob

    Zitat

    Du vergisst, dass die Spielleitenden Stellen in diesem Falle in aller Regel auch eine persönliche Sperre (§20 RO DHB) für den Spieler aussprechen. Somit ist es möglich, dass er erstmal gar nicht auftauchen darf

    Sicher? Hab ich noch nie erlebt und ist durch die Spielordnung auch nicht gedeckt. §55 Abs. 8 SpO spricht eindeutig von Spielverlust und Geldstrafen. Von eienr persönlichen Sperre ist da keine Rede. Geht also nicht wenn alles mit rechten Dingen zugeht...

    @Snooky

    Leider kennen auch die SPieler die Regeln meist nicht. Kleiner Tip von mir: Erläuterung 3 behandelt das Team- Time- Out , Regel 14 Abs. 1 wann auf 7m entschieden werden darf. Bitte nachlesen und weiterbilden :hi:

    Es ist unerheblich wann die Karte abgelegt wurde, entscheident ist der Pfiff des Zeitnehmers. Erst nach diesem werden alle Handlungen "ungültig". Einige Trainer denken aber auch das Sie, nach dem sie die grüne Karte (aus 3m Entfernung) auf den Tisch geworfen haben, sofort das Spielfeld betreten können...

    Unwichtig ist auch wer im Kampfgericht sitzt. Das sind nämlcih nicht immer einer von Heim und einer von Gast. Manchmal nämlich auch nur von Heim oder neutral. Es sollte also auch nicht Freiwurf oder was man sonst möchte geben sondern dass was in den Regeln steht.

    Und wenn die SR der Auffassung waren das es eine klare Torgelegenheit war dann gibt es eben 7m für B weil der Pfiff des ZN zu diesem Zeitpunkt unberechtigt war da A nicht mehr in Ballbesitz.

    Wenn man auch die weiteren Absätze von §55 liest findet man in Absatz 8 dass Verstöße einen Spielverlust für die MAnsnchaft bewirken, in der der Spieler fehlbar wurde. Demnach wäre das hier die 1. Mannschaft. Für welche Mannschaften er am nächsten Spieltag regulär spielberechtigt wäre lässt sich ohne weitere Angaben nicht sagen. Haben z. Bsp. beide Mannschaften bereits ihre ersten beiden Spiele absolviert wäre er für die 1. und 2. Mannschaft spielberechtigt.

    Zitat

    "Der Zeitnehmer vom TuS konnte sich natürlich nicht mehr daran erinnern, dass die Karte früh genug auf seinem Tisch lag. Da war ich schon perplex als ich sie von den Schiris wieder bekommen habe", berichtete Hampel.

    Und mal wieder ein unwissender Trainer... Nach dem Bericht zu urteilen haben die SR alles richtig gemacht.

    LagoTrainer

    Blödsinn! Grundsätzlich ist der hinausgestellte Spieler bzw. sein MV selbst für den korrekten Wiedereintritt verantwortlich. Das Kampfgericht hat zwar die SR zu unterstützen. I.d.R. muss auch nicht viel gerechnet werden am Ende der 1. HZ, die Zeit des Wiedereintritts steht doch auf der Uhr oder auf dem Zettel. Das KG hat auch noch andere Aufgaben, dort sitzen auch nur Menschen. Genausogut könnte man auch dem SR unterstellen dass er angepfiffen hat ohne sich vorher von der korrekten Aufstellung der Mannschaften zu überzeugen.

    Man kann aber einfach auch nur feststellen dass der hinausgestellte Spieler einfach zu dusslig war...

    Das mit dem Tor in dieser Situation ist ja richtig.

    Aber:

    Fängt er den Ball, dann 7m.

    Gruß
    Hörtie

    Wie kommst du darauf? Nach Regel 6.2b gibt es Freiwurf. Einen 7m nach Regel 6.2c kann man nur geben, wenn der Abwehrspieler durch sein Berühren des Balles im Kreis eine klare Torgelegenheit vereitelt. Im Video sieht man deutlich, dass neben in der Richtung in die der Ball springt neben 2 Angreifern auch ein Abwehrspieler wartet und an den Ball hätte kommen können. Eine klare Torgelegenheit sieht anders aus...

    Zitat

    Damit gilt für alle teilnehmenden Mannsschaften: wer nicht in die 2.Liga aufsteigen will, soll für die 3.Liga nicht melden und den Platz für andere, die am Wettbewerb teilnehmen wollen, freimachen - basta.

    Diese Denkweise ist eine eher engstirnige. Verbunden mit einer Aufstiegspflicht (und zumeist Strafversetzung noch eine Etage tiefer) führen eher zu noch mehr Insolvenzen. Einen Verein zu verpflichten aufzusteigen, obwohl dieser vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen dies nicht tun kann/möchte, ist m.E. nicht der richtige Weg. Den Verein zu bestrafen weil er wirtschaftlich denkt wäre angesichts der erhöhten Insolvenzen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten diverser Vereine eher kontraproduktiv.

    Eine Senkung des Festspielalters wäre, gerade im Frauenbereich, in der Tat eine Möglichkeit. Auch die Benennung von Kadern vor Saisonbeginn. Hier wäre nur die Frage was passiert wenn diese Kader nicht benannt werden können. Zu dem Zeitpunkt wo das erfolgen könnte (kurz vor Rundenstart) wäre auch kein Nachrücken einer anderen Mannschaft mehr möglich...

    Ihr vergesst bei eurer Diskussion über das mögliche Abpfeifen einer klaren Torgelegenheit den Aspekt der Entstehung dieser.

    Der vorangegangene Kopftreffer des TW wurde von der angreifenden Mannschaft verursacht. Das mag (und wird in der Regel) unabsichtlich gewesen sein oder unglücklich wenn der TW sich bewegt hat etc. Trotzdem hat der/ein Angreifer den TW "abgeschossen" und damit erst die nachfolgende Aktion (sprich den Wurf auf das leere Tor) möglich gemacht. Insgesamt sicher eine unglückliche Aktion.

    Der Vergleich mit dem verletzt liegenbleibenden Angreifer ist eine andere Sache. Hier geht es um das direkte Duell, welches durch den Kopftreffer des TW sehr einseitig wird. Eine reelle Abwehrchance hat der TW in solch einer Situation nicht.

    Für mich als Angreifer hätte dieses Tor eine ziemlich faden Beigeschmack. Wenn, dann möchte ich im sportlichen Duell gewinnen, nicht weil ich gegen einen nichthandlungsfähigen TW ein Tor erzielt habe. Das ist keine große Kunst, das ist kein Sport. Im übrigen könnte eure Argumentation die ganze Situation perfide Ausmaße annehmen, nämlich das absichtliche Abwerfen des TW. Diese Absicht wird kein SR einem Werfer je unterstellen können.

    Als SR habe ich kein Problem, in einer solchen Situation abzupfeifen. Entweder beim nächsten Ballbesitz eines SPielers oder, wenn der nicht absehbar ist, sofort und mit Fortsetzung Freiwurf TW.