Naja, es gibt schon noch einen Unterschied zwischen "Defiziten" und ungedeckten (!) Fehlbeträgen. Auch Verbindlichkeiten sind an sich noch kein Problem - solange sie entsprechend besichert sind (z.B. Kredite), die Raten bedient werden und eine Anschlussfinanzierung oder Abzahlung sichergestellt ist.
Das stimmt sicherlich, nur führen dauerhafte Verluste zwangsläufig dazu, dass das EK abschmilzt. Entsteht dann zu gegebenem Zeitpunkt negatives Eigenkapital, muss das nach § 19 Abs. 2 S. 1 InsO auch noch kein Insolvenzgrund sein, sofern mehr Gründe für als gegen den Erhalt der Zahlungsfähigkeit für den Zeitraum von 12 Monaten sprechen. Kann der (in diesem Fall) Verein innerhalb von 6 Wochen nach Eintritt der Überschuldung diese positive Fortführungsprognose erbringen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO) und der Wille zur Fortführung ist gegeben, besteht keine Insolvenzantragspflicht.
Es schwingt natürlich Subjektivität bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeiten von zahlungswirksamen Transaktionen mit, dennoch ist es keine Frage des "Aussuchens". (Soweit ich weiß - jetzt werde ich unsicher, weil ich den HSV nicht genau verfolgt habe - ist dann dieser besagte Müller eingestiegen, der die benötigte Liquidität besorgt hat, oder?)
Zwar habe ich die angesprochene Bilanz nicht gesehen, allerdings kommt es auch immer darauf an wie sich Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zusammensetzen. Bspw. ist eine Überschuldung deutlich dramatischer, wenn die kurzfristigen Verbindlichkeiten das Umlaufvermögen übersteigen, was eine Zahlungsunfähigkeit im Regelfall deutlich wahrscheinlicher macht.
Meine Aussage hatte keinen Bezug zum HSV, sondern sollte nur deutlich machen, dass die anderen Bundesligavereine z.T. ebenso schlecht haushalten.