Das was die beiden Kollegen zur Regeltheorie sagen ist korrekt.
Regel 8:7
Kommentar:
Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert. Es ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Affekthandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch....
Somit ist es eigentlich regeltechnisch faktisch ausgeschlossen, in einer ballbezogenen Situation einen Ausschluß zu erteilen (so auch Alex Preetz -DHB-Medienwart & SR-Ausschußmitglied).
Hier ist dies aber eine Tatsachenentscheidung der SR, die spielleitende Stelle hat über diesen Vorfall zu entscheiden, meist mit einer Mindestsperre von 6 Wochen.