Original von SilverSurfer
Davon ab, wir drehen uns auch hier wieder ... Unabhängig vom Eintrag in den Spielbericht gehe ich davon aus, dass der Verein zwei Fakten kannte, bzw. definitiv kennen musste ...
1.) Die Spielerin ist 18 Jahre alt geworden.
2.) Spielerinnen über 18 Jahre dürfen nur zweimal auf Landespass eingesetzt werden. Für den dritten Einsatz ist ein BL-Pass notwendig.
Gibt es dagegen irgendeinen Widerspruch? Diese beiden Fakten sorgen dafür, dass die Spiele als verloren gewertet MUSSTEN. Das sagt die Spielordnung ganz ausdrücklich.
Wo ist jetzt das Argument dagegen? Das falsche Geburtsdatum hat dafür gesorgt, dass der Fehler später aufflog und nicht gleich beim dritten spiel auf landespass wie bei mainzlar oder nellingen, aber das entkräftet doch den eigentlichen Fehler nicht, oder steh ich hier komplett im Wald. Ich sehe kein Argument.
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Dass das fehlerhafte Geburtsdatum nicht von Dritten entdeckt wurde ist ärgerlich, aber dadurch die eigentlich Verantwortlichen aus der Verantwortung zu nehmen? Dass kann ich mit meinem Rechtsempfinden nicht so ganz vereinbaren. Und wiegesagt, das war ja nur der Fehler, der das Auffliegen des ersten verhindert hat und ist gar nicht bestraft worden.
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Natürlich ist das ganze Ding unglücklich für den Verein. Aber Ordnungen und Regelungen sind nun mal da, die können nicht einfach ignoriert werden. Wo ist ansonsten die Rechtssicherheit für die anderen Vereine, die sich an die Ordnungen halten? Ansonsten müssen wir einen George Bush einsetzen, der über dem Gesetz steht und einen Libby einfach aus dem Knast entlässt. In der BL entscheidet der dann jeweils nach eigenem Ermessen, was das schönste für alle Beteiligten ist. Das kann doch niemand ernsthaft wollen, oder?
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