ZitatOriginal von TLpz
... Selbst die Revision sagt wortwörtlich, dass das falsch eingetragene Geburtsdatum unerheblich für die Urteilsfindung ist.Das Urteil konnte also gar nicht anders lauten!
Im übrigen habe ich von Metzinger Seite bis heute kein Eingeständnis der eigenen Fehler gehört.
Hi,
was mir an dem Urteil nicht gefällt: Bei den entscheidenden Punkten steht eben keine Begründung "... wegen Regel, Ordnung xy...".
Hier wird Recht geschaffen. Nicht Recht angewendet. DAS ist NICHT die Aufgabe des Bundesgerichts.
Und wegen der Tatsachenfesstellung. Die eigenen DHB Rechtsordungen beschrieben diese - ohne sie auf das tatsächliche Spiel zu begrenzen. Diese werden in diesem Fall vom Bundesgericht nicht erwähnt.
Ich werde in nächster Zeit kein Fan von der DHB Gerichtsbarkeit...
Gruß,
Peter