Beiträge von montoya52

    Naja, der DHB ist damit fertig und hauptsächlich mit der Länge begründet. Das einzige was man daraus ableiten kann, ist die außergewöhnliche Inkompetenz des DHB. Egal was bei einer korrekten Untersuchung rausgekommen wäre, ist die seitens DHB nicht passiert, weil man weder zeitlich noch rechtlich einen Plan hatte. Da wir hier nicht vom Tipp Kick Verband sprechen, ist das schon bitter.

    Die Worte des Präsidenten das das Ergebnis sinngemäß gut für die Aufarbeitung von sowas wäre, ist noch das aufschlussreichste daran.

    Ist zwar nichts Neues, aber immer wieder wahr!

    Essen kann natürlich verlieren, keine Frage, aber wenn sie jetzt schon den ganzen Aufwand betreiben und die Spieler da sind, würde es mich wundern, wenn sie das Spiel nicht ernst nehmen.

    Eine Bitte:

    19 Teams in den Raum zu werfen, ohne sachlich/rechtliche Begründung, nach dem das Thema hier schon wirklich ausgiebig erörtert wurde, ist doof. Jeder Verein kann zivilrechtlich gegen alles klagen, daher ist „Hamm wird oder kann klagen“ keine sinnhafte Begründung. Dass du es emotional so so siehst ist nachvollziehbar, Emotionen wird aber keine 19 Teams ermöglichen.

    Das ist halt die Hoffnung. Ist auch meine!

    Sie muss sich um internationale Belange kümmern und ist als Delegierte in Polen bei der U21-WM.

    Und die erfahrenen Schiedsrichter haben vermutlich frühzeitig ihren Urlaub gebucht und angetreten, da ja die Saison zu Ende ist.

    Wie du sicherlich mittlerweile hier gelernt hast, ist die laufende Saison eben erst am 30.06., 24 Uhr zu Ende!

    Ergo, gleiches Recht für alle. Nicht wahr?! Bohmann nennt das lapidar: Pech gehabt, selbst Schuld!

    Schiris, bitte Urlaub umswitchen!

    ;)

    Nach der Begründung keiner hat es gemerkt könnte dann zukünftig jeder machen was er will, weil wenn es nicht sofort auffällt kann nichts passieren, weil alles wie vorher bleibt. Das Spiel muss wiederholt werden und das alte annulliert das hat ein Gericht angeordnet. Warum sollte Hamm profitieren von dem Regelverstoß in einem anderen Spiel? Nur wenn Dessau verliert haben sie ein Anrecht auf die Liga und ich als Verantwortlicher der Liga würde mich nicht von den Forderungen einschüchtern lassen, sollen die doch klagen bin gespannt ob ein Gericht ihnen folgen würde, bei Dessau gilt das gleiche.

    Alles haben es gemerkt!

    Kommt nur drauf an was man draus macht.

    Ich hab das ja schon 2x angedeutet, da ist aber bisher niemand drauf eingegangen:

    wie safe sind den Schiris und Kampfgericht generell in Haftungsfragen in so einer Situation nach gerichtlich festgestelltem Fehler bzw Fehlentscheidung?

    Gibts sowas überhaupt???

    Jetzt wurde eigentlich jeder Aspekt dieser Situation ausgiebig beleuchtet, oder?!

    Jetzt kommen nur noch lauwarme Wiederholungen von Usern, die zu träge sind den ganzen Strang zu lesen.

    Wegen mir könnten die heute schon spielen, es ist alles gesagt.

    :cool:

    Ich bin sehr gespannt darauf wer von den Betroffenen (Spieler, Trainer, Physio, etc) dann tatsächlich Urlaub storniert, abbricht oder ähnliches! Das wird ja früher oder später bekannt werden. Ich denke da spielen zusammengestückelte Rumpftruppen, gerne A-Jugendliche gegeneinander. Und die sprechen sich hoffentlich sehr gut ab!!!

    Du glaubst ja wohl nicht im Ernst, dass ich wegen solch einer Aktion zB einen sauteuren, mehrwöchigen IndonesienUrlaub abbreche oder storniere?!? NEVER! tz. Und als Essener schon 3x nicht!

    Saisonwiederholrung wäre das einfachste! Laut Bohmann kein Problem, sprich get innerhalb von 34 Tage zwischen Mitte Juni und Anfang August. :D Sollte da jemand eingreifen, Wiederholung der Rückrunde zwischen Ende Mai und Ende Juni!

    Hätten die doch bloss uns rechtzeitig gefragt wie man die Misere am besten löst! Starke Idee!!! :lol:

    Bist du ein Fachmann auf dem Gebiet des BUrlG - Gewerkschafter oderso? Ob man da glasklar sagen kann, dass "nichts zu beanstanden" ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Streichung durch den Arbeitgeber nur in explizit sehr eng gefassten Ausnahmefällen möglich. In § 7 BUrlG finden wir zwar die Formulierung "[...] wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen". Aber ob der hier diskutierte Fall in eben diese Auslegung passt - da könnte ich nicht aus dem Stehgreif "nichts zu beanstanden" zu sagen, das müsste eben ein Prozess entscheiden. Zudem ergibt sich die Verbindlichkeit genehmigten Urlaubs aus der Rechtsprechung und dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, nicht nur aus dem Gesetzestext des BUrlG allein.

    Schauen wir auf zwei beispielhafte Urteile:

    BAG, Urteil vom 20.6.2000 – 9 AZR 405/99:

    LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 17 Sa 447/11:

    Frag doch mal Herrn Bohmann ;)

    Urlaub? Selbst schuld.