Gibt es nicht auch ein Sportgericht ?? Wo man sowas einklagen könnte ?? Würde das etwas bringen ?? Oder gelten wie in den meisten Sportarten : Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachen Entscheidungen und haben deswegen fast immer Bestand!!! ( auch vor Gericht )
Man muss Tatsachenentscheidungen und Regelverstöße voneinander unterscheiden.
Eine Tatsachenentscheidung beruht auf der Wahrnehmung der Schiedsrichter und der richtigen (!!!) Anwendung der Regeln auf diese Wahrnehmung.
Ein Regelverstoß liegt vor, wenn die Regeln falsch angewendet werden.
Hàtten die Schiedsrichterinnen den Kopftreffer gar nicht gesehen, wäre das eine Tatsachenentscheidung gewesen.
Sie haben es nicht wahrgenommen, also keine Entscheidung.
Hätten sie den Kopftreffer gesehen, wären aber der Meinung gewesen, dass die Torhüterin den Kopf zum Ball bewegt hätte, hätten sie auch keine rote Karte gegeben und das Tor zählen lassen. Tatsachenentscheidung, weil die Regeln dann richtig auf die Wahrnehmung angewandt worden wären.
Hier haben sie ganz klar die grobe Unsportlichkeit der Werferin wahrgenommen (darum haben sie ja die rote Karte gegeben).
Das ist eine Tatsachenentscheidung.
Aber dann trotzdem das Tor zählen zu lassen, widerspricht eindeutig den Regeln. Also Regelverstoß!
Für eine Spielwiederholung müsste der aber auch spielentscheidend gewesen sein.
Das würden die Russinnen bei der 3-Tore-Niederlage nicht durchkriegen.
Und selbst wenn es spieltentscheidend gewesen wäre (z.B. bei einer 1-Tore-Niederlage) gehe ich, nach der Erfahrung der letzten Turniere,
davon aus, dass man es irgendwie hingekriegt hätte, dass es entweder die Russinnen aufgeben, oder indem man mit fadenscheinigen Begründungen ankommt.
Auf jeden Fall darf man das Thema nicht unter den Teppich kehren (gerade weil es in der Praxis wohl mal wieder keine Konsequenzen haben wird).