Kann man also sagen, die Schiedsrichter sind daran gescheitert, dass es keinen Videobeweis gab? 😉
Nein. Auch im Video hätten sie den Arm im Gesicht gesehen. Das hätte nix geändert.
Die Auslegung ist zurzeit so: Arm im Gesicht = Rot.
Wenn sie schon zum Video gehen und der Arm im Gesicht war, ist die Entscheidung klar.
Aber das ist absurd hier, weil da wirklich 0,0 Auswirkung beim „Gefoulten“ war.
Da darf man gar nicht drüber nachdenken, ne Strafe zu geben. Hätte man vor‘m Videobeweis auch nicht.