• nozdormu

    Ein Spieler zuviel auf dem Spielfeld ist ein Regelfehler aber für sich genommen noch kein Regelverstoß. Das Kampfgericht soll natürlich auf den Regelfehler hinweisen und eingreifen, aber erst nachdem er auch eingetreten ist - in diesem Fall nach Wiederanpfiff des Spiels.

    korrekt, nichts anderes steht in meinem Beitrag und in den verlinkten Dokumenten

  • Bedeutet doch sicher auch, das Vereine auf Einspruch verzichten, weil sich sich die Gebühr und den Auslagenvorschuss sparen wollen, bzw. es sich vielleicht sogar nicht leisten können?

    und zu : Tatsachenfeststellungen von Schiedsrichtern sind unanfechtbar. Das ergibt sich aus dem Regelwerk und der RO.

    Ist es nicht eine Tatsachentscheidung, dass der Schiri das Spiel wieder anpfiff, in der Annahme das Alles seine Richtigkeit hat (Spieleranzahl) ?

    Die Entscheidung das weitergespielt wird, lag doch beim Schiri, nicht beim Z/S.

    Ich hoffe, ihr bekommt das irgendwie gebacken.

    Alles andere wäre Wahnsinn.

    Der eine steigt ab, der andere bleibt in der Liga und der, der das Spiel verloren hätte, wird eventuell noch mit dem Pokal belohnt. :wall:

  • Bedeutet doch sicher auch, das Vereine auf Einspruch verzichten, weil sich sich die Gebühr und den Auslagenvorschuss sparen wollen, bzw. es sich vielleicht sogar nicht leisten können?

    und zu : Tatsachenfeststellungen von Schiedsrichtern sind unanfechtbar. Das ergibt sich aus dem Regelwerk und der RO.

    Ist es nicht eine unanfechtbare Tatsachentscheidung, dass der Schiri das Spiel wieder anpfiff, in der Annahme das Alles seine Richtigkeit hat (Spieleranzahl) ?

    Die Entscheidung das weitergespielt wird, liegt doch beim Schiri, nicht beim Z/S.

    Angepfiffen ist angepfiffen, die Schiris hatten dann noch 3 Sek Zeit, eine Sanktion gegen Dessau auszusprechen, hätten sie es bemerkt.

    Haben sie nicht gemacht, also gilt die unanfechtbare Tatsachenentscheidung der Schiris, das Spiel ohne Sanktion zu beenden.

  • Ist es nicht eine unanfechtbare Tatsachentscheidung, dass der Schiri das Spiel wieder anpfiff, in der Annahme das Alles seine Richtigkeit hat (Spieleranzahl) ?

    Das wurde jetzt mehrfach erklärt.

    Es ist die Aufgabe des Kampfgerichtes. Die haben sie vernachlässigt. Keine Tatsachenentscheidung laut Bundesgericht.

    Diese Auffassung ist nicht neu, sondern wurde von genau diesem Gericht schon vor vielen Jahren genauso getroffen.

  • korrekt, nichts anderes steht in meinem Beitrag und in den verlinkten Dokumenten

    Du schreibst in Deinem ersten Beitrag "Ein proaktives Eingreifen zur Verhinderung von Regelverstößen vor der Weiterführung des Spiels ist also in bestimmten, klar definierten Situationen ausdrücklich vorgesehen und gewünscht." und genau diesen proaktiven Eingriff vor Weiterführung des Spiels habe ich in Frage gestellt. Insofern sehe ich keine Übereinstimmung.

  • Weil sich immer an den 3 Sekunden Restspielzeit hochgezogen wird mit der Argumentation, da passiert angeblich nichts mehr.

    Praxisbeispiel, Finale European League 2022 Benfica vs. SCM. Weber erzielt die SCM-Führung zum 32:31. direkt anschließend TTO Benfica bei 59:57. Anwurf Benfica und Borges erzielt den Ausgleich zum 32:32, Verlängerung. Das Tor war zwar umstritten, wurde aber letztlich anerkannt.

  • Weil sich immer an den 3 Sekunden Restspielzeit hochgezogen wird mit der Argumentation, da passiert angeblich nichts mehr.

    Praxisbeispiel, Finale European League 2022 Benfica vs. SCM. Weber erzielt die SCM-Führung zum 32:31. direkt anschließend TTO Benfica bei 59:57. Anwurf Benfica und Borges erzielt den Ausgleich zum 32:32, Verlängerung. Das Tor war zwar umstritten, wurde aber letztlich anerkannt.

    Passt nicht ganz.

    1 Tor für Essen hätte keine Auswirkungen gehabt.

  • Dass drei Sekunden mit Ballbesitz Essen bei doppelter Überzahl spielentscheidend wären, ist doch klar. Der Punkt sollte unstrittig sein.

    Strittig ist, ob und wann es diesen Ballbesitz für Essen überhaupt hätte geben können.

    Da hatte Essen eine Interpretation (die in meinen Augen sehr konstruiert und regeltechnisch wackelig ist).

    Dessau hat sich nicht geäußert; die HBL war ohne Anwalt.

    Darum nicht überraschend, dass sich Essen durchgesetzt hat.

    Dessau hätte sich ja auch vernünftig vertreten lassen können.

  • Du schreibst in Deinem ersten Beitrag "Ein proaktives Eingreifen zur Verhinderung von Regelverstößen vor der Weiterführung des Spiels ist also in bestimmten, klar definierten Situationen ausdrücklich vorgesehen und gewünscht." und genau diesen proaktiven Eingriff vor Weiterführung des Spiels habe ich in Frage gestellt. Insofern sehe ich keine Übereinstimmung.

    Nirgendwo steht, dass das Durchzählen vor Wiederaufnahme des Spiels zu diesen klar definierten Situationen gehört, vorgesehen sind nur folgende:

    • Wechselfehler oder regelwidriges Eintreten eines Spielers:
      Wenn ein Spieler unerlaubt das Spielfeld betritt oder eine Auswechslung nicht regelkonform erfolgt, ist der Delegierte berechtigt, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen.
    • Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements:
      Unsportliches Verhalten, Störungen oder andere Regelverstöße im Auswechselraum können ebenfalls zur sofortigen Spielunterbrechung durch den Delegierten führen.
    • Beantragtes Team-Time-out:
      Wird ein Team-Time-out beantragt und ist dies korrekt, kann der Delegierte das Spiel unterbrechen lassen. Bei fehlerhaftem Timing oder Missachtung des Reglements kann er ebenfalls eingreifen.
    • Unsportliches Verhalten im Auswechselraum:
      Bei unsportlichem Verhalten (z.B. Beleidigungen, Verstöße gegen die Fairness außerhalb des Spielfelds) ist der Delegierte befugt, das Spiel zu unterbrechen und die Schiedsrichter auf den Vorfall hinzuweisen.

  • Grundsätzliche Regelfrage:

    Wieso sollten die Offiziellen überhaupt vor Anpfiff nachzählen, wie viele Spieler auf dem Feld stehen und das gegebenenfalls korrigieren? Wäre dies nicht ein Eingriff der neutralen Offiziellen zugunsten der fehlbaren Mannschaft? Aus- und Einwechslungen sowie die Anzahl der Spieler auf dem Feld obliegen den jeweiligen Mannschaften. Die Delegierten sollen lediglich eingreifen, wenn es zu Verstößen kommt. Dazu gehört es meiner Meinung nach nicht, eine Mannschaft, die einen Spieler zuviel aufstellt noch vor Spielbeginn auf den möglichen Fehler hinzuweisen.

    Sie haben hier aber auch beim Verstoß (Anpfiff) nicht eingegriffen

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Sie haben hier aber auch beim Verstoß (Anpfiff) nicht eingegriffen

    Ja, keine Frage.

    Hier im Thread wurde aber mehrfach und von verschiedenen Usern geäußert, dass die Offiziellen vor Wiederanpfiff die Spieler hätten durchzählen und den Fehler des Dessau-Roßlauer HV noch vor Anpfiff hätten korrigieren sollen.

  • Nirgendwo steht, dass das Durchzählen vor Wiederaufnahme des Spiels zu diesen klar definierten Situationen gehört, vorgesehen sind nur folgende:

    • Wechselfehler oder regelwidriges Eintreten eines Spielers:
      Wenn ein Spieler unerlaubt das Spielfeld betritt oder eine Auswechslung nicht regelkonform erfolgt, ist der Delegierte berechtigt, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen.
    • Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements:
      Unsportliches Verhalten, Störungen oder andere Regelverstöße im Auswechselraum können ebenfalls zur sofortigen Spielunterbrechung durch den Delegierten führen.
    • Beantragtes Team-Time-out:
      Wird ein Team-Time-out beantragt und ist dies korrekt, kann der Delegierte das Spiel unterbrechen lassen. Bei fehlerhaftem Timing oder Missachtung des Reglements kann er ebenfalls eingreifen.
    • Unsportliches Verhalten im Auswechselraum:
      Bei unsportlichem Verhalten (z.B. Beleidigungen, Verstöße gegen die Fairness außerhalb des Spielfelds) ist der Delegierte befugt, das Spiel zu unterbrechen und die Schiedsrichter auf den Vorfall hinzuweisen.

    Diese "Lücke" füllt für den Bereich des Handballs in Deutschland das Bundesgericht mit seiner ständigen Rechtsprechung in solchen Fällen. Diese Rechtsprechung gibt es seit 1996, wurde 2009 massiv untermauert (in diesem Urteil steht sinngemäß, dass es die Pflicht von Z/S ist, immer und ständig durchzuzählen und dass eine Nichtwahrnehmung in dieser Betrachtung keine Rolle spielt, sondern zum Regelverstoß führt). Auf diese Rechtsprechung hat sich das BG aktuell auch bezogen und diese untermauert. Es schadet jedenfalls nicht, diese - auch die ältere Rechtsprechung - zu kennen, wenn man in solchen Verfahren einen Verein vertritt.

    Für eine verbindliche Auslegungung des Regelwerks (sofern notwendig) zu sorgen, ist ureigene Aufgabe der DHB-Gerichte, final diejenige des Bundesgerichts, Rheiner ;) . Ist wie im "normalen Leben" der BGH, der das letzte Wort hat, das solange für alle gilt, bis er selber seine Rechtsprechung ändert, was sehr selten ist.

  • Für eine verbindliche Auslegungung des Regelwerks (sofern notwendig) zu sorgen, ist ureigene Aufgabe der DHB-Gerichte, final diejenige des Bundesgerichts, Rheiner ;) . Ist wie im "normalen Leben" der BGH, der das letzte Wort hat, das solange für alle gilt, bis er selber seine Rechtsprechung ändert, was sehr selten ist.

    Und ich glaub fest dran, dass diese Auslegung jetzt eine andere wäre, wenn du auf Dessaus Seite gewesen wärst. :)

    Auch das ist ja im „normalen Leben“ oft so, dass sich der bessere Anwalt durchsetzt.

  • Ja, keine Frage.

    Hier im Thread wurde aber mehrfach und von verschiedenen Usern geäußert, dass die Offiziellen vor Wiederanpfiff die Spieler hätten durchzählen und den Fehler des Dessau-Roßlauer HV noch vor Anpfiff hätten korrigieren sollen.

    Im Zweifelsfall kann man anführen, dass die Schiedsrichter für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind. Das umfasst auch die Anzahl der Spieler, die sich auf dem Feld befinden dürfen.

    Zusätzlich könnte man mit Regel 15 (Anwurf/Einfwurf/...) argumentieren: "Grundsätzlich sollen die Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen, bevor die Spieler ihre Aufstellung entsprechend 15:1, 15:3 und 15:4 eingenommen haben".

    Die Pflicht zur Kontrolle für Zeitnehmer/Sekretär ergibt sich aus Regel 18: "Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum sowie das Aus- und Eintreten von Auswechselspielern ... gelten als gemeinsame Verantwortungen."

    "Wenn man in ein Testspiel soviel hereininterpretiert hat man von Sport keine Ahnung." (Oldie50)

  • Ja, keine Frage.

    Hier im Thread wurde aber mehrfach und von verschiedenen Usern geäußert, dass die Offiziellen vor Wiederanpfiff die Spieler hätten durchzählen und den Fehler des Dessau-Roßlauer HV noch vor Anpfiff hätten korrigieren sollen.

    Eine wohlwollende und besonnene Spielführung hat dem Ansehen des Sports noch nie geschadet. - In den aktuellen Regeln ist das zwar nicht fest verankert, die Regeln betonen jedoch die zentrale Stellung der Schiedsrichter, die für einen reibungslosen und regelkonformen Ablauf verantwortlich sind und dabei möglichst viele Spielsituationen im Sinne des Sportsgeistes und der Fairness beurteilen sollen. Demnach könnte man zum Schluss kommen, dass eine gewisse Sorgfaltspflicht die fragliche Situation verhindert hätte. "Fairness" kann ja auch bedeuten, dass man jemand darauf hinweist, dass er einen Fehler begehen könnte.


    Nur am Rande: Bei der Schiedsrichterausbildung in den 80ern wurde noch gelehrt, dass man doch regelmäßig Durchzählen soll und auf gar keinem Fall jemand auf dem Feld sein darf, der nicht "ordentlich" gekleidet ist. "Trikot nicht in der Hose" wurde damals noch progressiv bestraft :)

  • Handball: Wird das Wiederholungsspiel zum Wertlos-Spiel? | Sportmix | Sportbild.de

    Zitat

    Nach Informationen von SPORTBILD versuchen die Dessauer vor einem ordentlichen Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um dieses Spiel nicht stattfinden zu lassen. Dennoch wird hinter den Kulissen weiter alles für dieses Spiel vorbereitet. Trainer Uwe Jungandreas kehrte am Freitag zur Mannschaft zurück und wird zwei Trainingseinheiten leiten. Torwart Philip Ambrosius verkürzte extra seinen Traumurlaub auf den Malediven. Komplett ist das Team trotzdem bei weitem nicht.

    Doch auch bei den Essenern, die selbst in Abstiegssorgen waren und deshalb Einspruch eingelegt hatten, steht die komplette Mannschaft natürlich nicht zur Verfügung. Beim Trainingsstart nach dem (verkürzten) Urlaub soll nicht einmal die Hälfte des Kaders der ersten Mannschaft anwesend gewesen sein. Für den geretteten Gastgeber geht es im Spiel allerdings „nur“ noch um den möglichen Einzug in den DHB-Pokal. Dafür würde schon ein Remis reichen. Geben werden sie trotzdem alles, um sich aufgrund des eigenen Einspruchs nichts nachsagen zu lassen.

    „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.“ — Banksy