Grotesk wäre, würden Familien jetzt zwischen zwei Haushalten über hunderte Kilometer hin und her pendeln, nur weil sie es können (ich meine zu Ferienwohnungen und nicht für Studium, Job etc.). Die Insulaner z. B. würden sich nicht freuen, wenn sie für zig Touristen, und nichts anderes wären die Zweitwohnungsbesitzer in diesem Fall, intensivmedizinische Betreuung vorhalten müssten. Auf den (nordfriesischen) Inseln werden Schwangere für Geburten schon im Normalfall aufs Festland geschickt, weil die Krankenhaussituation es nicht anders hergibt. Ist in anderen touristischen Gegenden sicher nicht viel anders.
Über Lockerungen bei Bildung, Freizeit für Jugendliche, Ladenöffnungen u.ä. kann man diskutieren, wann richtige Zeitpunkte kommen, das anzugehen. Aber Tourismus hat den gleichen Stellenwert wie Massenveranstaltungen. Sich mal eine zeitlang am Wohnort aufzuhalten, ist nicht zuviel verlangt.
Gibt es eigentlich in SWH noch diese Zweitwohnungssteuer?
Die muss man dann ja wohl weiter entrichten darf aber seinen Wohnsitz/Eigentum nicht mehr aufsuchen.
Für mich ist das verfassungswidrig. Die Gerichte haben Eilanträge bis jetzt zurückgewiesen wobei die Hürden im Eilverfahren natürlich sehr hoch sind.
Bei uns in BW sind Inhaber von Zweitwohnsitzen weiter willkommen.