Ohne die Entscheidungsgründe zu kennen, daher reine Vermutung:
Das Gericht sieht offenbar die Möglichkeit einer Verletzung des fair trial-Grundsatzes, d.h. des Rechts auf ein faires Verfahren, sprich das Recht auf Verteidigung. Dies gilt unmittelbar zwar nur in Gerichtsverfahren, gilt aber mittelbar auch für Sportgerichtsverfahren. Jedem Beschuldigten muss Gelegenheit gegeben werden, sich unmittelbar zu den ihn erhobenen Vorwürfen äußern zu können, erstmal alle belastenden Beweise zu sammeln und dann in der Gesamtheit zur Stellungnahme vorzulegen ist nicht zulässig.
Vermutlich wollte die Kommission erstmal alle betroffenen Sportlerinnen anhören und dann Fuhr mit allen Aussagen konfrontieren, das geht aber nicht, weil ihm Gelegenheit gegeben werden muss, direkt zu jeder Aussage sich äußern zu können. Nach den Berichten wurde ihm diese Möglichkeit aber bislang verwehrt.
Zwar ist das hier kein Sportgerichtsverfahren, aber eine entsprechende präjudizierende Wirkung zum Nachteil Fuhrs im Hinblick auf das weitere berufliche Wirken hat es trotzdem.
Die Einhaltung des fair-trial-Grundsatzes ist auch Voraussetzung dafür, dass sportgerichtliche Entscheidungen nicht vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden können, ansonsten wäre jeder Ausschluss des Rechtsweges nicht wirksam.
Wie gesagt, reine Vermutung, aber für mich derzeit die einzig vorstellbare Erklärung. Müssten die Top-Juristen des DHB aber auch wissen...