1.) Regel 16:9 besagt: "Begeht ein Spieler oder MV gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als eine Regelkwidrigkeit
und erfordern diese verschiedene Strafen,
ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen." Bei dem angegeben Fall sind beide Vergehen mit
derselben Strafe zu bestrafen.
Hallo, ich finde die Regel 16:9 ist hier nicht anwendbar, da es sich nicht um ein Vergehen "vor dem Wiederanpfiff" handelt, sondern beide Vergehen sind innerhalb der Spielzeit.
Wenn ich es richtig verstanden habe, tritt der Spieler zu früh ein (Bei sofortigem erkennen zusätzliche Zeitstrafe) und währenddessen verhält er sich unsportlich. also sind beide Vergehen im laufenden Spiel und nicht so wie in deinem Beispiel eines vor Wiederanpfiff.
Daher meiner Meinung nach 15s mit 4/1 und 3:45 min mit 5/1 Spielern. D'accord?