Beiträge von Hagi63

    Die Ergänzung der Regel 5:6, wenn der Abwurf angepfiffen war, ist ein Ausschließlichkeitskriterium für einen tatsächlich angepfiffenen Abwurf der dann zu wiederholen wäre.
    Da die Torfrau in der hier betrachteten Situation, gehen wir mal argumentatorisch darauf ein, bewußt keinen Abwurf ausgeführt hat und damit auch keinen Wurf selbst ausgeführt hat der eine Korrektur nach sic h ziehen könnte sondern sofort mit dem Ball den Torraum ins Feld verläßt und damit gleichzeitig selbst wieder ins Spiel bringt begeht ausschließlich und in jedem Fall die Torfrau eine Regelwidrigkeit und diese ist zu ahnden.

    @ rheiner
    Zitat aus dem Regelheft Stand 01.07.2016

    Seite 19
    Es ist dem Torwart nicht erlaubt, ...

    5:6 den Torraum mit dem unter Kontrolle gebrachten Ball zu verlassen ( 6:1, 13:1a und 15:7 Abs.3),.....
    Seite 36 Regel 13
    13:1 Grundsätzlich unterbrechen die SR das Spiel und lassen es durch einen Freiwurf für die andere Mannschaft wiederaufnehmen, wenn
    a) die ballbesitzende Mannschaft eine Regelwidrigkeit begeht, die zum Verlust des Ballbesitz führen muss (.... 5:6 - 10, .... , 15:7 Abs.3 und 15:8)
    Im übrigen war es meiner Kenntnis nach schon immer so wenn der Torwart wann und wie auch immer mit Ball aus dem Torraum ins Spielfeld "wechselt" gibts Freiwurf für den Gegner.
    Da die Torfrau die Regelwidrigkeit bei eigenem Ballbesitz begeht kommt hier halt die Verbindung 5:6 und 13:1a zum Tragen.

    Das ist ein klarer Regelverstoß!
    Alles was nach dem Verlassen war ist daher völlig irrelevant.
    Selbst wenn der Ton nicht synchron zum Bild ist, sieht man das doch, dass der TSR vorher schon pfeift.
    Gerade wenn man selbst pfeift, sieht man, dass er das Verlassen ahndet und nicht die Schritte (da hat er doch schon entschieden).

    Die entscheidende Sequenz im Video ist die sec. 04. Der TSR handelt
    unmittelbar danach ( Körpersprache TSR in sec. 05,06), nach meinem
    Dafürhalten tatsächlich das unerlaubte Verlassen des Torraumes durch die
    Torfrau mit dem Ball (Regel 5:6), nach nochmaligem Anschauen der
    Zeitlupensequenzen wird klar, das die Torfrau eben in jener sec 04 (auch
    sec.010 und sec 017) des Videos den Ball einhändig voll unter Kontrolle
    bringt. Es bleibt mein Hinweis bestehen, wo genau befand sich der Ball
    in diesem Moment, in der Luft in jedem Fall aber im Torraum oder
    ausserhalb desselben, das kann man leider nicht genau erkennen. Heißt im
    Torraum => unerlaubtes Verlassen mit Ball durch die Torfrau,
    außerhalb des Torraumes => weiterspielen Tormann wird zum Spieler
    => Schrittfehler, in beiden Fällen Freiwurf gegen die Mannschaft der
    Torfrau, für einen Abwurf gibt es keinen Anhaltspunkt und somit liegt auch kein Regelverstoß vor, denn die Regelwidrigkeit nach 5:6 wird ausschließlich von der Torfrau begangen und hier korrekterweise nach 13:1a geahndet.

    Ich tendiere auch dazu, das Verlassen mit Prellen nicht zu ahnden (also weiterspielen zu lassen).

    Ein klares ja meinerseits, nicht nur Tendenz, Voraussetzung ist aber der Ball ist außerhalb des Torraumes im Moment der Aufnahme durch einen Torwart.

    Ich sehe das anders, die Schiris haben aus meiner Sicht alles richtig gemacht.
    Der Ball war durch die Torhüterin in dieser Situation eben nicht unter Kontrolle, der Ball war frei für alle Beteiligten und zwar in der Luft und somit unerheblich davon ob im Torraum befindlich oder außerhalb, die Torhüterin verläßt dabei regelkonform den Torraum und zwar nicht mit dem unter Kontrolle gebrachten Ball, dieser fakt tritt erst außerhalb des Torraumes ein und ist somit außerhalb des Torraumes als Feldspielerin zu betrachten. Leider macht sie hier den zu ahndenden Schrittfehler. Eine Entscheidung auf Abwurf kommt keinesfalls in Frage in dieser Situation.

    Ich hoffe mal ich habe nichts übersehen
    PS lediglich der Ort der einhändigen Aufnahme des Balles bedingt hier die Folge des korrekten Entscheidungsbezugs. Ich sehe die Aufnahme des Balles außerhalb des Torraumes. Die Videoperspektive könnte hier aber auch einen Streich gespielt haben. Findet die Aufnahme des Balles innerhalb des Torraumes statt so gilt für die Torhüterin das unberechtigte Verlassen des Torraumes mit dem unter Kontrolle gebrachten Ball. Auch dann gibts aber Freiwurf für den Gegner.

    Was bleibt ist, die Situation zu beurteilen, wie wir jede Situation im Spiel beurteilen müssen


    Wie jede Situation auf der Platte in jeder Sekunde des Spiels.
    Und meine Beurteilung dieser Situation bleibt unabhängig jeglicher äußerer Meinungsbildung, klare rote Karte für die Abwehrspielerin wegen der gesundheitsgefährdenden Spielweise die man auch in Kombination ,wegen der bewußt herbeigeführten Provokation des Stürmerfouls, mit einer grob unsportlichen Aktion sehen kann. Die Aktion ist zwar spielbezogen, unter Hinzuziehung der verbalen und Körpersprache vor Ort kann man sogar die Arglistigkeit mit ins Spiel bringen und dann käme noch der blaue Karton dazu. Dies ist aus der Videosequenz aber nicht ersichtlich. Deutlich zu erkennen ist jedoch das die Abwehrspielerin den Moment des rechtzeitigen Startens abgewartet hat um genau im Moment der Kollision ohne Rücksicht auf das erforderliche Reaktionserfordernis der Angreiferin präsent zu sein.
    Und das ist in 8:5, explizit im Bst. c geregelt, die Einschätzung nach 8:6 obliegt den SR, welche sich sicherlich in ihrer Beratung darüber ausgetauscht haben und bei 8:5 geblieben sind.

    Einen wunderschönen guten Morgen an das versammelte Forenwissen.
    Folgende Anfrage steht zur Debatte:
    Auswärtsmannschaft gibt anderthalb Stunden vor Anpfiff bekannt das man nicht erscheinen wird und tritt nicht an. Die spielleitende Stelle wertet das Spiel zu Gunsten der Heimmannschaft.
    Jetzt die Fragestellung. Mir ist erinnerlich das sich in diesem Falle das Heimrecht für das Rückspiel dreht, also die fehlbare Mannschaft erneut auswärts antreten muss.
    Ist das überhaupt noch so und wenn ja in welcher Ordnung ist das wo geregelt, oder sind es nur regionale Verbandsbestimmungen?
    Für sachkundige Antworten herzlichen Dank im Voraus.
    Sven

    Kann der Zeitnehmer/Sekretär der Schiedsrichter signalisieren, dass einer, der vorher verwarnt wurde, wieder Gelb bekommt?

    Das sollte jedes gut gehende Kampfgericht sogar, um ggf. solche Fehler möglichst zu vermeiden. Da Fehler grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können, ist die Formulierung der Regel auf "sollte" abgestellt. Und ja eine Korrektur ist jederzeit möglich solange das Spiel unterbrochen ist. Außerdem wird das Spiel in der Regel von 2 SR geleitet und da beide gleichberechtigt und gleichverpflichtet für die Spieldokumentation sind kann man davon ausgehen das der jeweilige Partner auf einen möglichen Fehler korrigierend Einfluß nimmt bevor das Spiel fortgesetzt wird. Nach Spielfortsetzung sind Korrekturen entsprechend nicht mehr möglich.

    Nichts anderes sagte ich, entscheidend ist das Signal durch den ZN, denn erst durch das Signal wird das Spiel unterbrochen. Und wenn das Signal nach Übergang des Ballbesitzes von A nach B kommt ist das TTO nicht zu gewähren. Es geht ganz normal weiter.
    Richtig ist daher die Handlungsvorgabe von Funkruf für den ZN. Nach Übergabe der Grünen Karte an den ZN (nicht den Sekretär) sollte sofort das Signal gegeben werden, danach erst Karte zur Info für die SR zeigen. Gleichzeitig die Zeitabläufe für das TTO in Gang setzen.

    Und aus Schiedsrichtersicht: Das Signal kommt, als A in Ballbesitz ist (nämlich nach dem Tor).
    Also gewähren sie es.


    eigentlich falsch, mit Überschreiten der Torlinie vor dem Signal ( eigentlich schon bei Ball aus der Hand beim Torwurf) ist A nicht mehr im Ballbesitz, durch den Fehler des Zeitnehmers wäre durch die SR das TTO an den Beantragenden zurückzugeben und es geht mit Anwurf weiter.
    Der Fehlerteufel liegt hier beim ZN da MV A korrekt gehandelt hat. Ermahnung an den ZN durch die SR mit entsprechender Folgekonsequenz des Austausches bei Wiederholung.

    Moin, nach Überfliegen der vorherigen Beiträge denke ich das hier ein ganz wichtiger Aspekt völlig zu kurz kommt.
    Ich würde an dieser Stelle nämlich sagen, Trainer selbst schuld und zwar deswegen weil er die grüne Karte nicht deutlich übergibt sondern dem Sekretär einfach mal so hinschmeißt. Der Ausbildungstenor ist, das die Beantragung des Team Timeout deutlich durch Übergeben der grünen Karte an den Zeitnehmer zu vollziehen ist. Dies ist hier eindeutig nicht der Fall, für die zeitliche Verzögerung bis zur Reaktion des ZN geht alleinig auf die Kappe des Trainers. Wenn der Sekretär pingelig gewesen wäre hätte er überhaupt nicht zu reagieren brauchen, bzw. hätte regelkonform die Karte an den Trainer zurückgeben müssen. Die Auszeit hätte also nicht gegeben werden dürfen. In der Praxis jedoch läuft es zu 95% wie im Videobeispiel.
    Sämtliche Regelbezugsdiskussion im Nachgang sind somit eigentlich rein akademisch, zumindest aus meiner Sicht.
    Bis denn denn

    Vor dem einspringen in die Körpertäuschung erfolgt bereits der Nullkontakt, das Einspringen selbst sind aus meiner Sicht bereits 2 Schritte da Füße nicht gleichzeitig den Boden berühren, es wäre also nur ein normaler Freiwurf für Rot zu geben, da die Aktion Schrittfehlerbehaftet ist, so mein Eindruck jedenfalls, im Original auf der Platte hätte ich möglicherweise aber genauso entschieden.
    Bis denn Sven

    Zitat von »bernhard R.«
    So Kinners!!! Haben wirs geschafft! Lemke haben wir ins Team geschrieben. Erste Kugel auf Prokop verschossen. Wie machen wir weiter? Jetzt die fehlende Einsatzzeit von Fäth hochsterilisieren? Soll er die zweite Kugel auf Prokop sein? Sonst noch Ideen von den versammelten Bundestrainern?

    PS: :irony:

    Oh nein, um Himmelswillen
    niemanden sterilisieren (auch nicht hoch).Das hat keiner verdient. Hier geht es doch nur um Sport und Spiel 8o

    Vielleich hat Fäth genau deswegen bisher nicht gespielt :wall: