Beiträge von hasenhirn

    §5 Abs. 5d RO DHB:
    Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6), das eine Beleidigung (s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a), kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von einem Monat nicht überschritten werden darf und/oder eine Geldstrafe bis 5.000,00 € bestraft werden.

    Das bedeutet im Klartetext, wenn es der SR hört. Sofortige Disqualifikation, kein Passeinzug, automatische Sperre von 14 Tagen, über ein eventuell darüber hinausgehendes Strafmaß entscheidet die zuständige Instanz (Staffelleiter)

    Zitat

    Original von RolfB
    Also jetzt nur noch direkt in meine Hand die grüne Karte. Andernfalls gibts kein TTO.

    Grüsse
    Rolf


    *ironie ein*.... und am besten noch einen Kniefall mit Handkuss .... *ironie aus*

    Du handelst richtig, wenn Dir ein Mannschaftsoffizieller die Karte in die Hand gibt, dass Du auf TTO entscheidest.
    Du handelst falsch, wenn Du dem Mannschaftsoffiziellen das TTO verweigerst, nur weil er die Karte auf den Tisch gelegt hat.

    hierzu der passende Auszug aus den Anweisungen für Zeitnehmer und Sekretäre im SHV ich denke somit ist dieser Zweifel ausgeräumt:
    Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte“ vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen / ihm übergeben.

    Zitat

    Original von chatnick
    liebe Mods,


    bitte löschen!!!!

    und warum ? Herzlichen Glückwunsch zum ersten Beitrag :P:hi:
    aber zurück zum Thema


    Zitat

    Original von eisbeer
    Und wieso nicht?
    § 35 RO-DHB gibt doch hier den Verbänden ausdrücklich die Genehmigung, weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände zu schaffen.
    In diesem Fall: § 35 Abs.2c) RO-DHB

    das Strafmaß ist jedoch einheitlich, es wird also nicht passieren, dass z.b. im einen Landesverband ein Vergehen mit Sperre bestraft wird, im anderen Landesverband jedoch nicht - wenn das kommt, dann können wir den Laden irgendwann dicht machen.

    Zitat

    Original von Lasse
    @ hasenhirn: Du darfst hier aber nicht übersehen, dass nirgendwo die Rede von einer autromatischen Sperre ist, sondern nur davon, dass ein Spieler gesperrt werden kann.

    oh mann, lest doch erst mal die Rechtsordnung des DHB da steht doch alles:

    § 5 Abs 1 RO, DHB
    Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder verhält er sich grob unsportlich im Sinne von Abs. 5 d), ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    zur Ergänzung Abs. 5d ist der Absatz mit der Beleidigung.

    Somit dürfte alles klar sein

    Zitat

    Original von JOGI73
    Sorry Hasenhirn, hier liegst du falsch!
    Automatische Sperren nur bei SR-Beleidigung/-bedrohung!!!

    Sorry Jogi73 hier liege ich genau richtig !
    Hier auch der rechtliche Nachweis:

    §5 Abs. 5d RO DHB
    Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6), das eine Beleidigung (s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a), kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von einem Monat nicht überschritten werden darf und/oder eine Geldstrafe bis 5.000,00 € bestraft werden.

    Es ist also völlig unerheblich wen ich beleidige, wenn auf dem Spielprotokoll "Beleidigung" steht, dann bin ich als Spieler zwei Wochen weg vom Fenster ! Ganz einfach.

    zu Punkt zwei muss ich Dich korrigieren lieber Wolfgang,

    Der Spieler wird automatisch nicht für zwei Spiele gesperrt, sondern für 2 Wochen (unabhängig wieviele Spiele in dieser Zeit absolviert werden). Der Tag des Vergehens wird mitgerechnet, was natürlich wieder einige Feinheiten mit sich bringt :)

    Ersetze überall in Schwaniwollis Thread die Worte "2 Spiele" in "2 Wochen" dann stimmts.

    Siehe §5 RO DHB

    in Punkt 10 wird immer nur von der Farbe gesprochen nicht von der Trikotnummer.
    Auch der Ballverlust ist meines Erachtens schon falsch, oder würdet Ihr als SR auf Ballverlust entscheiden, wenn zum Beispiel die Brustnummer anstatt 10 cm nur 5 cm groß wäre - auch das ist nicht ordnungsgemäße SPielkleidung, das kann man auf dem Bogen eintragen, aber zum Ballverlust führt das sicher nicht.

    Zitat

    Original von dieKleine
    Gelbfüßler ist die Bezeichnung für unsere Badischen Mitbürger :D

    Der Bereich der "Gelfüßler" geht nur in südlicher Richtung, der Rhein-Neckar-Raum gehört nicht dazu, das sind "Kurpälzer" - so genau sollte man schon sein :P

    Zitat

    Original von harmi
    Jan Holpert, Sigi Roch, Rüdiger Neitzel, Lars-Hendrik Walther, Andreas Rastner,Erhard Wunderlich, Frank(?) Löhr, Henrich Ochel und so ein sowjetisches Riesenbaby am Kreis.

    Gruß, harmi

    Richtig, soviel ich weiss waren das sowohl Frank als auch Holger Löhr. Dazu kommt noch (Dr. :) ) Rüdiger Neitzel (zuletzt Spielertrainer in Landshut), Oleg Gagin, Volker Gölz (spielt auch in Bad Schwartau, Großwallstadt bei den Kröstis und zuletzt bei seinem Heimatverein Hemsbach in der Regio) und natürlich als Trainer Vlado Stenzel.

    Das "Riesenbaby" am Kreis war 2,20 groß und hieß Valeri Savko.