Hm. Der Mann hat also einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der HSVH beschäftigt soweit mir bekannt ist mehr als fünf Arbeitnehmer, was bedeutet, dass das KSchG gilt. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags bedarf also eines Grundes. Verhaltensbedingt scheidet nach den öffentlichen Äußerungen der GF definitiv aus, Gründe in der Person des Arbeitnehmers dito. Betriebsbedingt kanns auch nicht sein, die Arbeit fällt ja weiterhin an. Irgendwie sehe ich keinen Ansatzpunkt für eine wirksame Kündigung des Arbeitsvertrags - oder übersehe ich da was wichtiges?
Oder ist das wie im Fall von Schwalb mal wieder Arbeitsrecht nach Art des Hauses?
lustig auch "Hintergrund hierfür ist die für beide Seiten derzeitige unglückliche Vertragsregelung." - was genau ist an einem unbefristeteten Arbeitsvertrag mit vermutlich vernünftigem Gehalt für den Trainer denn "unglücklich"?