Also hier sollte man sich aus der Ferne einfach mal zurückhalten - insbesondere, da der Themen-Starter durch seine Schilderung zeigt, dass er er von der Materie keinerlei Ahnung hat und schon allein den Unterschied der Rechtswege (Zivilrecht = Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld --- Strafrecht Verurteilung wegen einer Straftat, d.h. Geldstrafe oder Haft) in Deutschland nicht kennt.
Wenn ich den Bericht interpretiere wurde ein Strafverfahren bei der ordentlichen (Straf-)Gerichtsbarkeit eingeleitet und endete mit einer Verurteilung (zu was auch immer). Ob das im BZRG eingetragen wird, dazu hat "Stauferland" was wichtiges und richtiges geschrieben.
Einen Anhaltspunkt dafür, ob die gefoulte Spielerin die Gegenspielerin "Wegen Handball zivilrechtlich verklagt" hat (Schadenersatz/Schmerzensgeld), wie es der Titel suggeriert, kann ich in dem Ausgangspost nicht erkennen/finden. Auch ob die Krankenversicherung Schadenersatz geltend macht/gemacht hat, erschließt sich aus der Darstellung nicht (steht aber zu befürchten).
Es scheint eine Strafe des Schiedsrichters nach Regel 8:5 (Rot ohne Bericht) gegeben zu haben. Es lohnt sich eventuell mal den Wortlaut des 8:5 zu lesen:
(Wir sind ja immerhin im Regelforum)
Zitat
Regelwidrigkeiten, die mit einer Disqualifikation zu ahnden sind
8:5
Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a). Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus (siehe nachstehenden Kommentar zu Regel 8:5).
Neben den in Regel 8:3 und 8:4 angegebenen Merkmalen gelten folgende Entscheidungskriterien:
a) der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion;
b) eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder
Nacken, (Intensität des Körperkontakts);
c) das rücksichtslose, Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit;
Alles anzeigen
Zitat
... Von
der Staatsanwaltschaft wurde die verursachende Spielerin daraufhin zu
einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. ...
Gemeint ist möglicherweise ein Strafbefehl, den der Staatsanwalt beantragt und ein Gericht erlassen hat, oder?
Zitat
...
Wer sich in unserem Rechtssystem auskennt weiß, dass gleichzeiitg mit
der Verurteilung wegen Vorsätzlichkeit ein Eintrag in das polizeiliche
Führungszeugnis erfolgt und jeder, der sich im sozialen, staatlichen
oder medizinischen Bereich bewirbt ein solches vorlegen muß. Und da hat
man keine große Chance überhaupt eingestellt zu werden. ...
Ist so falsch, wie "Stauferland" bereits unter Verweis auf die Gesetzeslage schrieb.
Zitat
... Ich
kann nicht Kindern die Grundlagen des Handballsports beibringen, wozu
doch der Kampf um den Ball gehört, genauso wie der Körperkontakt und muß
gleichzeitig den Eltern erklären, dass es besser ist Versicherungen
abzuschließen um eventuellen Schadensersatzforderungen entsprechen zu
können.
Genauso frage ich mich, wozu gibt es internationale Handballregel, wenn ein Gericht diese in Frage stellen kann. ...
Kampf um den Ball und Körperkontakt gehören zum Handball, aber Vergehen nach 8:5 gehören nach meinem Verständnis und dem Regelwerk definitiv nicht dazu.
Eine Versicherung, die Schadenersatz wegen vorsätzlicher Körperverletzung übernimmt, gibt es nicht! Das wäre eine Haftpflichtversicherung, die aber schon nach dem Versicherungsvertragsgesetz Schadenersatz wegen vorsätzlicher Taten ausschließen.
Das selbe gilt übrigens auch für Rechtsschutzversicherungen, die keine Kosten übernehmen, wenn die Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.