Beiträge von UFausLD

    ... aufgrund einer Bewegung des Torhüters auf den Spieler (der Mindener Trainer nannte es "wegsensen") auf eine progressive Bestrafung (2 Minuten).

    Kann diese Regelauslegung so korrekt sein?
    ...

    Ja!

    Der Torraum gehört dem Torwart, der Luftraum darüber allen Spielern.

    Jeder Feldspieler darf in den Luftraum über dem Torraum springen.

    Wenn der Torwart sich nicht in einer Abwehrhaltung befindet sondern auf den Körper des springenden Feldspielers geht (Klassiker z.B. mit Beinen voran) kann das progressiv oder in schweren Fällen auch mit "Rot" bestraft werden.

    So knapp wie deine Schilderung ist, vermag ich das nicht zu entscheiden.

    Wichtig, wie sah

    Zitat

    ... aufgrund einer Bewegung des Torhüters auf den Spieler ...

    das genau aus?

    Wenn das

    Zitat

    ... (der Mindener Trainer nannte es "wegsensen") ...

    zutrifft, erscheint mir "2-Minuten" das Mindeste.

    Du musst zunächst - wie bei der seit 4 (6?) geltenden Regel - unterscheiden zwischen

    1. der Ball ist nicht im Spiel

    Ein Abstandsvergehen, wird, wenn der Wurf ausgeführt werden kann aber z.B. geblockt wird, weiterhin nur zur normalen Progression.

    und

    der Ball ist im Spiel.

    Ist der Ball im Spiel führen also nur solche Vergehen, die auch in der gesamten Spielzeit zu direkt "Rot" führen, zu einem Strafwurf (der Begriff ist seit dem 1.7.16 neu eingeführt worden), der als 7-Meter-Wurf ausgeführt wird.

    Zitat

    2:4 ...
    Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der
    Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet,
    ist dieser Wurf ebenfalls
    zu wiederholen.
    In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-
    Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.

    Ein Blick in Regel 2. 4 schafft ungeahnte Kenntnisse.
    Wenn
    1. kein Fußfehler des Schützen und
    2. nicht mehr als 3 Sekunden nach dem Anpfiff und vor dem Wurf verstrichen sind und
    3. kein sonstiger Regelverstoß der Angreifer und
    4. der Ball erst nach dem Beginn der Schlussirene vollständig über die Torline ging,

    dann hätte der 7-Meter wiederholt werden müssen.

    Regelfrage 153

    Lösung:

    Zitat

    153 a, b (4:5, 8:10a 16:3a, 16:6d, 16:9b)

    Zitat

    16:9 b
    Wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), sich vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt, wodurch die
    Reduzierung 4 Minuten beträgt (16:8 Absatz 2);

    Also dritte 2-Minutenstrafe, "einfaches" "Rot", Team-Strafe (Mannschaft) und schriftlicher Bericht wegen des Vorfalls nach der Disqualifikation

    ... Das Entscheidende ist, dass auf die Wahrnehmung die Regeln korrekt angewendet werden!
    Wenn das (trotz Beratung und trotz Spielaufsicht) nicht passiert (wie in Leipzig), hat das nichts mit dem Blickwinkel o.ä. zu tun!

    Da gebe ich dir Recht (das hat mich seinerzeit schon bei dem Pokalspiel der RN-Löwen im letzten Jahr gewundert, das wiederholt werden musste).
    Wir würden über die ganze Sache nicht reden müssen, wenn sie der Nr. 2 die berechtigte/mögliche/vertretbare "Rote" gegeben hätten, dann wäre der 7-Meter als Strafwurf die richtige Entscheidung gewesen.
    Nur so in der Kombination wie entschieden war es halt nix. Warum Magdeburg aber keinen Einspruch angekündigt und eingelegt hat erklärt sich mir auch nicht.
    Dumm gelaufen.

    Ich denke auch, dass es nach 8:10 d ein 7-Meter als Strafwurf war.

    letzte 30 Sekunden laufen, Ball ist im Spiel, Leipzig geht aufs Tor;
    Nr. 2 Magdeburg geht mit gestreckten Armen in die Vorwärtsbewegung gegen den Hals/Kopf des sich auf ihn zu bewegenden in Ballbesitz befindlichen Angreifers, der die Körperkontrolle verliert. Das ist auch in der regulären Spielzeit "Rot" nach 8:5 oder 8:6.
    Daher ist aus meiner Sicht der 7-Meter als Strafwurf nach 8:10d richtige Entscheidung.

    EDIT:
    Da muss ich mich korrigieren, die Feldspieler bekommen "nur" 2-Minuten, der TW wegen des Stoßes nach dem Pfiff rot. (laut Spielbericht).
    Also bliebe "nur" der normale 7-Meter wegen des Vereiteln einer klaren Torgelegenheit, den kann ich allerdings nicht erkennen.

    ...

    wie geschrieben: der Kreis hat bei uns extra noch die Anwendung der Regel verboten, damit ist dann alles klar geregelt.

    Bei uns gibt es halt eine so klare Regelung seitens des Verbandes nicht. Weder in den DfBs, noch bei den Infos zu den Spielformen.
    Dort steht in den vorgeschrieben Spielformen nur der Hinweis, dass der TW in der E bis C Jugend nicht über die Mittellinie darf.

    Daher bei uns die Diskussion.

    montana

    Nach meiner Meinung ist mit der neuen Regel der 7. Feldspieler kein Torwart mehr, da er ja kein Leibchen hat und nicht den Torraum betreten darf.
    Trotzdem finde ich es gut, dass die Regel bei der Jugend nicht erlaubt ist und hoffe dass sie bald ganz abgeschafft wird. :D


    Bei uns im Pfälzer Handballverband wurde es auch schon diskutiert.

    - Ich habe wie einige andere Auffassung vertreten (Feldspieler ist nicht Torwart, darf also über die Mitte).

    - Andere argumentieren aus dem Sinn der Regel (Deckungsvorgabe) nämlich dass es in den Jugenden kein Überzahlspiel für die Angreifer geben soll und daher auch der 7. Feldspieler nicht über die Mittellinie darf.

    Mittlerweile tendiere ich auch zu der zweiten Meinung.

    Klar ist, dass nach Ballverlust oder Torerfolg kein Wechsel mehr möglich ist.

    Für den PfHV gilt (keine Erhöhung in diesem Jahr):

    Seite 5 v

    Also Variante B ist für klar eine Vereitlung einer klaren Torgelegenheit, 1. ist kein TW im Torraum, 2. ist der Ball nach Wurfausführung zunächst im Spoel und wird 3. regelwidrig geblockt (Abstandsvergehen). da man davon ausgehen kann, dass ein Handballspieler das "leere Tor trifft" ist dies damit als 7m und progressiver Bestrafng zu werten. Dies ist für mich vergleichbar wenn ein Torwart im Spiel aber nicht in seinem Torraum gewesen wäre, z.B. um an der Bank zu trinken.... So jedenfalls wurde dies bei uns geschult.


    Ich muss zugeben, dass ich das ähnlich sehe, zumal der Schiedsrichter ja gehalten ist ein Abstandsvergehen (falsche Stellung) nicht zu abzupfeifen, wenn der ausführenden Mannschaft kein Nachteil entsteht (ggf. Progression nachher).

    Ich denke Variante B wäre auch lösbar
    1. Wurf abwarten, wenn er ins Tor geht -> Tor und ggf. nachträgliche Progression
    2. Wurf abwarten, wenn Wurf geblockt wird 7-Meter und Progression

    Klar sind ggf. die Besonderheiten der letzten 30 Sekunden zu beachten.

    Spannender finde ich die folgende Konstellation:

    Spieler wird behandelt und weigert sich das Feld zu verlassen. Ich denke "unsportlich", also 2-Minuten-Strafe (gelb nicht mehr möglich).

    ... werden die 3 Angriffe "Pause" an die 2-Minuten angehängt (kaum praktikabel)?
    ... durch die 2-Minuten ersetzt (wahrscheinlich)?
    ... fängt die 2-Minuten-Strafe nach den 3 Angriffen an zu laufen(äußerst unwahrscheinlich und sicher nicht praktikabel)?

    Ich habe dazu noch nix gefunden.

    ....
    Wie spielst du Handball, wenn du keinen Körpewrkontakt mit dem Gegenspieler zuläßt ? Verstöße nach 8:5 werden nicht toleriert, aber wo liegt dort eine Grenze ? ...

    Wenn ich mich recht entsinne schrieb ich:

    Zitat

    ... Kampf um den Ball und Körperkontakt gehören zum Handball, ...

    Die Rechtsprechung kennt den Begriff des "billigend in Kauf nehmens", was als eine Art des Vorsatzes und nicht ("nur")der Fahrlässigkeit gewertet wird. Und in diesem Bereich ist nach meiner Auffassung auch der 8:5 zu angesiedelt, der sogar in den "Entscheidungskriterien" darauf hinweist, dass bei besonderen Situationen der Schiedsrichter davon auszugehen hat, dass eine Gesundheitsgefährdung in Kauf genommen wird.

    Zitat

    ... Mit dem Verweis auf die Versicherungen meinte ich schon dass, was im
    Rahmen des möglichen liegt, alles andere wäre etwas komisch. ...

    Dann wäre ich dir dankbar, wenn du mir die Versicherung nennen würdest, die bei einer vorsätzlichen Schädigung durch mich dem Geschädigten den Schaden ersetzt ohne bei mir Regress zu nehmen.
    Die würde ich sofort abschließen und könne diese Empfehlung auch beruflich sinnvoll weiter geben.
    (§ 103 VVG - VVG - Einzelnorm)
    Das gilt insbesondere auch für eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten der Verteidigung bei Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat übernimmt. (§81 VVG - VVG - Einzelnorm)

    Also hier sollte man sich aus der Ferne einfach mal zurückhalten - insbesondere, da der Themen-Starter durch seine Schilderung zeigt, dass er er von der Materie keinerlei Ahnung hat und schon allein den Unterschied der Rechtswege (Zivilrecht = Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld --- Strafrecht Verurteilung wegen einer Straftat, d.h. Geldstrafe oder Haft) in Deutschland nicht kennt.

    Wenn ich den Bericht interpretiere wurde ein Strafverfahren bei der ordentlichen (Straf-)Gerichtsbarkeit eingeleitet und endete mit einer Verurteilung (zu was auch immer). Ob das im BZRG eingetragen wird, dazu hat "Stauferland" was wichtiges und richtiges geschrieben.

    Einen Anhaltspunkt dafür, ob die gefoulte Spielerin die Gegenspielerin "Wegen Handball zivilrechtlich verklagt" hat (Schadenersatz/Schmerzensgeld), wie es der Titel suggeriert, kann ich in dem Ausgangspost nicht erkennen/finden. Auch ob die Krankenversicherung Schadenersatz geltend macht/gemacht hat, erschließt sich aus der Darstellung nicht (steht aber zu befürchten).

    Es scheint eine Strafe des Schiedsrichters nach Regel 8:5 (Rot ohne Bericht) gegeben zu haben. Es lohnt sich eventuell mal den Wortlaut des 8:5 zu lesen:
    (Wir sind ja immerhin im Regelforum)

    Zitat

    ... Von
    der Staatsanwaltschaft wurde die verursachende Spielerin daraufhin zu
    einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. ...

    Gemeint ist möglicherweise ein Strafbefehl, den der Staatsanwalt beantragt und ein Gericht erlassen hat, oder?

    Zitat

    ...

    Wer sich in unserem Rechtssystem auskennt weiß, dass gleichzeiitg mit
    der Verurteilung wegen Vorsätzlichkeit ein Eintrag in das polizeiliche
    Führungszeugnis erfolgt und jeder, der sich im sozialen, staatlichen
    oder medizinischen Bereich bewirbt ein solches vorlegen muß. Und da hat
    man keine große Chance überhaupt eingestellt zu werden. ...

    Ist so falsch, wie "Stauferland" bereits unter Verweis auf die Gesetzeslage schrieb.

    Zitat

    ... Ich
    kann nicht Kindern die Grundlagen des Handballsports beibringen, wozu
    doch der Kampf um den Ball gehört, genauso wie der Körperkontakt und muß
    gleichzeitig den Eltern erklären, dass es besser ist Versicherungen
    abzuschließen um eventuellen Schadensersatzforderungen entsprechen zu
    können.

    Genauso frage ich mich, wozu gibt es internationale Handballregel, wenn ein Gericht diese in Frage stellen kann. ...

    Kampf um den Ball und Körperkontakt gehören zum Handball, aber Vergehen nach 8:5 gehören nach meinem Verständnis und dem Regelwerk definitiv nicht dazu.

    Eine Versicherung, die Schadenersatz wegen vorsätzlicher Körperverletzung übernimmt, gibt es nicht! Das wäre eine Haftpflichtversicherung, die aber schon nach dem Versicherungsvertragsgesetz Schadenersatz wegen vorsätzlicher Taten ausschließen.
    Das selbe gilt übrigens auch für Rechtsschutzversicherungen, die keine Kosten übernehmen, wenn die Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.