Geraldo, das stimmt so auch nicht. Das mag im normalen Geschäftsleben so sein, nicht auf der sportlichen Ebene.
Hier wird erst einmal sehr stark differenziert zwischen 3. Liga (DHB) und 1./2. Liga (HBL). Für 1./2. Liga gibt es ein Lizenzierungsverfahren, in dem nach den Erfahrungen der Vergangenheit das Insolvenzthema relativ genau geregelt wird. Da gibt es dann auch noch Unterscheidungen zwischen Plan-, Eigen-, Fremdinsolvenz und dann auch noch Unterscheidungen zwischen den Gründen für einen Insolvenzantrag.
Im Bereich der 3. Liga gibt es kein Lizenzierungsverfahren und wiederum andere Regelung. Die kenne ich nicht alle auswendig. Da kann es durchaus sein, dass man auch nach einer Lizenz noch verbleiben darf. Heißt aber noch nicht, dass man straffrei ausgeht.
Übrigens muss in diesen Überlegungen auch noch beachtet werden, dass der Verein der Lizenznehmer ist und in manchen Aspekten getrennt von einer möglicherweise vorhandenen Spielbetriebsgesellschaft betrachtet wird.
Und ganz unabhängig von alle dem: beantragen kann ich viel. Es wurden auch schon Antrag direkt abgelehnt, weil eine wesentliche Grundlage besteht. Übertriebenes Beispiel: die 3. Herrenmannschaft des Handballvereins Hinterwald kann auch verkünden, dass sie eine Lizenz für die 1. Liga beantragt. Der Antrag würde dann nur von der HBL vermutlich erst gar nicht angenommen und geprüft werden. Was ich sagen will: die Ankündigung einen Antrag zu stellen heißt noch nicht, dass das auch passieren wird und schon gar nicht, dass dafür überhaupt ein Anrecht besteht.