Zitat
Original von Saasemer
Ronaldo:
Da hst du vollkommen recht, da es sich bei der SGL aber um einen Fremdantrag handelt und nicht wie in §7 (4) genannt "... wenn der Verein bzw. sein wirtschaftlicher Träger die Einleitung eines Insolvenzverfahrens wegen „drohende Zahlungsunfähigkeit“ beantragt hat."
Bei einem solchen Fremdantrag kann es sein, dass die Firma bis zum Stichtag alle Verbindlichkeiten begleicht und somit der vorläufige Insolvenzverwalter weder Zahlungsunfägikeit noch Überschuldung feststellt, dann wird das Verfahren überhaupt nicht eröffnet.
Gruss
Jochen
Richtig, daher ja auch meine Aussage:
Zitat
Original von Ronaldo
Wenn der Verein (oder besser das Unternehmen Spielbetriebsgesellschaft) weder überschuldet noch zahlungsunfähig sind, dann gibt es eigentlich auch keinen Grund für eine Eröffnung des Verfahrens, oder?
Es war ein Fremdantrag der Krankenkasse, daher folgte auch nicht sofort der Lizenzentzug.
Jetzt entscheidet sich aber dieser Tage, ob eröffnet wird (Lizenzentzug nach meinem Verständnis immer noch zwangsläufige Folge). Sofern die Firma bis zum Stichtag alle Verbindlichkeiten begleich und der Insolvenzverwalter weder Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung feststellt, wird die Insolvenz wieder aufgehoben.
Dafür sind aber nach meinem Verständnis die 500.000 erforderlich...