Woher Gameswelt die Infos hat weiß ich nicht, aber "Heimspiel: Handballmanager 2008" wird Ende August kommen, damit auch noch möglichst viele Wechsel integriert sind, die Aktualisierung dann später über Updates.
Beiträge von Ronaldo
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So von Berliner zu Berliner...
So extrem nah liegen Nellingen, Metzingen und Sindelfingen nun auch wieder nicht. Ich kenn die Strecken sehr gut. Im ungefähr gleichen Einzugsgebiet halten sich in der ersten Bundesliga der Herren drei Erstligisten ohne unübersehbare Finanzprobleme.
Auch wenn die sportliche Basis stimmt, gilt für Metzingen genauso wie für Nürnberg & Co. - es ist nur das machbar, was finanzierbar ist. Die Spielbetriebsgesellschaft in den Wind zu schießen mag zwar einmalig eine praktikable Lösung sein, auf der Strecke bleiben dabei aber die (abgewanderten) Spielerinnen, die ihre ausstehenden Gehälter nicht mehr bekommen. Jetzt das über den Hauptverein zu fahren gefährdet den Gesamtverein. Aber wenn das die Vereinsmitglieder dulden...
ZitatOriginal von Leon
Metzingen müsste normaler Weise an die Tussis ein ordentliches Salär zahlen, denn ohne diese Frauen würde heute noch "niemand" wissen, wo Metzingen liegt.
Metzingen hat in Bezug auf seine Größe einen sehr überdurchschnittlichen Bekanntheitsgrad. Der Boss-Konzern hat seine Zentrale in der Metzinger Dieselstraße, dazu unzählige Outletcenter - Metzingen war der Vorreiter für diesen Trend.
Da muss man sich eher fragen, warum nicht die eine oder andere Frauen-Bekleidungsmarke im Boss-Konzern oder -Umfeld nicht akquiriert werden konnte.
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Original von weise-handballeule
Meteokoebes, KlabauterchenBy the way: Mit solchen Sprüchen hat sich schon manch Dampfplauderer viel Ärger eingehandelt. Muss nicht sein, aber kann...
Beide haben im Konjunktiv formuliert, damit ist es Spekulation und keine Unterstellung. Mag vielleicht ein wenig Polemik und Stimmungsmache dahinter sein - aber in dem Punkt kann man ja von Metzingen noch viel mehr lernen.
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Phil
Ich meine hier auch schon gelesen zu haben, dass Narcisse quasi über Nacht aus Gummersbach "verschwunden" ist. -
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Original von Leon
Um mal mit Ronaldo zu sprechen, ich lege einen Fonds auf und alle die einzahlen werden mit dem Vereinsrecht des BGB konfrontiert.Aber auch hier die Parallele: wenn ich einen Fonds auflege, dann weiß ich, dass ich mich mit Gesellschaftsrecht (auch BGB!), Steuerrecht, etc. beschäftigen muss. Wenn ich am Erstligaspielbetrieb teilnehme, dann weiß ich auch, dass ich mit dem Vereinsrecht des BGB konfrontiert werden. Ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage. Fakt ist, dass dies bekannt ist.
Wenn ich dann nach Metzingen schaue und sehe, dass sie den Spielbetrieb über eine GmbH & Co. KG organisiert haben, dann muss auch die ketzerische Frage erlaubt sein: wieso kann sich jemand, der sich mit den Tiefen des Gesellschafts-, Steuer- und ggf. sogar Insolvenzrechts im Vorfeld beschäftigt nicht auch mit gleicher Intensität mit dem Vereinsrecht, BGB und vor allem den Durchführungsbestimmungen beschäftigen?
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Zitat
Original von Leon
Ronaldo, insgesamt würde ich dir zustimmen, nur von den Lösungsmöglichkeiten sehe ich noch eine dritte Variante. Wir haben es hier mit einem Sportgericht in Form eines Schiedsgerichtes zu tun. Dementsprechend kann und darf das Gericht auch in der zweiten Instanz nach einem Ausgleich zwischen den Streitparteien suchen, d. h., es kann vermitteln und muss nicht entscheiden.Das wäre ein sogenannter fauler Kompromiss.
Nellingen hat zu seinen Fehlern gestanden und die Konsequenzen getragen. Das erwarte ich auch von Metzingen. Ein Präzedenzfall wäre aus meiner Sicht eine Katastrophe.
Ich habe lediglich angeregt, dass zu überprüfen wäre, ob in solchen Fällen die Verhältnismäßigkeit noch stimmt. Ich erinnere mich an die Schulzeit, als es noch so etwas wie "Folgefehler" gab. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Verfristung, so dass irgendwann einmal Rechtssicherheit besteht.
Auf den konkreten Fall dürften solche Überlegungen keinesfalls eine Auswirkung haben, denn Metzingen ist unter den bekannten Bestimmungen angetreten und scheint bislang nicht einmal eigene Fehler erkannt zu haben.
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Original von Troya
ich glaube ihr missversteht hier grade sinn und zweck der offiziellen stellungnahme. ich interpretiere das ganze so, dass die metzinger verantwortlichen ihr festhalten an der gerichtlichen auseinandersetzung mit der hbfv nicht mehr mit dem ziel betreiben, doch noch in die 1. liga aufzusteigen, sondern um eine intensive auseinandersetzung mit der problematik, die zu der ganzen geschichte geführt hat, anzuregen.Das glaubst Du aber nicht wirklich, oder?
WENN die TuSsies jetzt die großen Märtyrer sein wollen, die in der Zukunft den einen oder anderen Verein vor dem Verderben retten wollen - dann wäre es kein Fehler gewesen auch eigene Fehler einzugestehen.
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Original von TLpz
Ronaldo
Wieso die Verhältnismäßigkeit überdenken? Wer auf dem Protokoll steht (Aktiv), hat am Spiel teilgenommen, basta. Wo kommen wir hin, wenn jetzt noch jemand (Kampfgericht, Schiedsrichter?) überwachen müßten, ob dieser Spieler gespielt hat? Dann kommt der nächste Einspruch der dann sinngemäß lauten wird: Der Spieler hat dem Team nur unwesentlich geholfen. Er stand zwar 60 Minuten auf dem Platz, hat ja aber kein Tor geworfen. Wenn ich trotz Verletzung der Mannschaft nahe sein will, stehe ich entweder als Offizieller auf dem Protokoll oder sitze hiinter den Auswechselbänken. Alles andere ist eine Ausrede!In der Sache stimme ich Dir zu. Der Fehler ist, wie ja bereits mehrfach auch von mir so angesehen, beim TuS zu sehen. Wer meine Postings gelesen hat sollte sehen, dass ich der letzte sein werde, der das Verhalten des TuS rechtfertigt.
Aber (und nur in diesem Punkt gebe ich den TuSsies Recht) es sollte trotzdem mal überlegt, ob die Strafe verhältnismäßig ist. Damit meine ich nicht, dass dies im Fall des TuS überlegt werden sollte. Die Regeln und die Strafen waren klar definiert. Aber ich kann schon nachvollziehen, dass es ärgerlich ist, wenn es bei mehrfach dem gleichen Fehler keinen "Rabatt" gibt.
Wie dieses Problem allerdings zu lösen wäre, da habe ich auch noch keinen Ansatz. -
Die Argumentation hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit halte ich durchaus für legitim. Die Frage könnte ruhig mal diskutiert werden.
Aber das als Begründung für die Revision zu sehen ist peinlich. Ebenso die Gesamtargumentation, die wieder einmal nur die Fehler bei anderen sieht.
Zwei Möglichkeiten:
- Metzingen bekommt Recht - dann war die Argumentation richtig, taktisch klug gewählt und man muss letztlich Respekt vor der anwaltlichen Leistung haben
- Metzingen verliert - dann war der ganze Affenzirkus der letzten Wochen nur um so peinlicher
Die Wahrscheinlichkeiten beider Fälle, darauf können wir jetzt spekulieren und wetten. Ich kann nur sagen, dass ich in der einen Variante Prbleme habe auf eine zweistellige Prozentzahl zu kommen - sollte ne gute Quote geben

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Nadine:
Danke für die Aufklärung. Richtig, dass Kabel dem Satelliten-TV hinterherhinkt und noch lange hinken wird hast Du schon gesagt und glaube ich auch sofort.
Verwirrend war nur, dass Mado zunächst behauptet, dass RTL im Kabel bereits verschlüsselt wäre um dann zu sagen, dass das noch lange nicht so ist. -
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Original von Mado92
wäre zu schön um wahr zu sein
RTL startet Entavio schon dieses Jahr, Spätestens 09 wird die unverschlüsselte variante abgeschaltet, Analog über Kabel und Sat bleibt es noch bis 10 unverschlüsselt, dann wird Analog abgeschaltetWas denn nun? Oben schreibst Du außer in BW würde jetzt schon Kabel verschlüsselt (was definitiv falsch ist), jetzt schreibst Du was von 2010.
Kein Wunder, dass bei dem Namen "RTL" Panik entsteht, wenn keine transparente Informationen verbreitet werden.
Nadine, kannst Du hier kompetent weiterhelfen?
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Original von Mado92
über Kabel wirds schon verschlüsselt (außer bei KabelBW erst ab 08)
da kostet es dann noch zusätzlich 3,50 pro SmartcardWas Du alles weißt... - ist mir gar nicht aufgefallen, dass es verschlüsselt wird, zumindest hier in Berlin muss die Verschlüsselung ganz schlecht sein.
Sprich: hier ist im Kabel nix verschlüsselt...
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Wenn er gesagt hat, dass er mit seinem Privatvermögen drin hängt, dann muss das nicht falsch sein.
Mit seinem gesamten Privatvermögen hängt er allerdings nur drin, wenn er sich als Geschäftsführer hat etwas zu Schulden kommen lassen.
Darüber hinaus kann es neben seinem Stammkapital auch sein, dass er eine Bürgschaft (siehe Karls Posting) abgegeben hat oder er hat ein Darlehen in die Gesellschaft gegeben. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass auch er kein Gehat bekommen hat. In all diesen Fällen müsste davon ausgegangen werden, dass das Geld durch die Insolvenz futsch ist.
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Wer auch immer - der/die Kleine hat Geschmack...
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Scrollan, ich freue mich auf das Posting. Petko setzt nur auf Ausländer, macht deutsche Talente kaputt. Der eine oder andere FAG-Fan wird jetzt Probleme in seiner Argumentation der Söldner-Truppe haben, in der junge, deutsche Spieler keine Chance haben.
an Manuel Späth und auch an Velimir Petkovic für sein gutes Händchen. -
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Original von Joggl
Wenn GmbH-Gesellschafter Kommanditisten sind, kommt es deswegen nicht zu einer Durchgriffshaftung. Das ist nicht zutreffend.
Generell gibt es keine Haftung der Gesellschafter, ob diese nun bei der Gmbh sind, bei der KG oder beides zusammen.
Bei den Geschäftsführern sieht das natürlich anders aus. Im Regelfall sind diese häufig auch Gesellschafter.Ich wollte nur eine Seite und nicht ein ganzes Buch schreiben. Daher wurde die Formulierung leider etwas unglücklich, bei meinen wissenschaftlichen Aufsätzen zu dem Thema bin ich sorgfältiger

Ist natürlich richtig, dass die Durchgriffshaftung sich nie auf den Gesellschafter (egal ob GmbH oder Kommanditist der KG) beziehen kann sondern immer über die Funktion des Geschäftsführers geht.
Leon:
Ich kenne die Modelle und Möglichkeiten einer GmbH & Co. KG. In den meisten Fällen (und so hat sich diese Kombination zweier Rechtsformen allgemein eingeprägt) gibt es eine Identität zwischen GmbH-Gesellschaftern und KG-Kommanditisten, zudem wird der Geschäftsführer aus diesem Kreis bestimmt. Da es letztlich aber eine Kombination zweier Rechtsformen mit all deren Möglichkeiten ist, sind die Spielräume enorm. Wer mal versucht hat einen Fonds aufzulegen in der Konstruktion einer AG & Co. KG, durch Ausgabe von Inhaberpapieren und Einbindung von Kommanditisten, der scheitert als erstes bei der Einzahlung des Stammkapitals bei der Bank, die sagt, so etwas würde es nicht geben
Aber ich denke, wir kommen zu weit vom Thema ab. Es ging mir primär darum zum Ausdruck zu bringen, dass allein über die (kombinierte) Rechtsform GmbH & Co. KG nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können, da dort auf zwei - drei Ebenen Gesellschafter und Geschäftsführer verflochten sind, eventuell mit Personenidentität. Wenn Metzingen dort keinen fähigen Gesellschaftsrechtler im Vorfeld der Insolvenz eingebunden hat, kann der Schuss schnell nach hinten losgehen.
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Original von Mister Bösi
Was ist das jetzt?
Frustriertes nachtreten
Da muss ich Trollinger verteidigen, denn ein Nachtreten von den Göppinger Fans ist nicht zu erwarten und von Trollinger ganz besonders nicht.
Es geht doch eher darum, dass die Erwartungshaltung in Lemgo sehr groß zu sein scheint. Ich will nicht einmal ausschließen, dass sie sich erfüllen wird, denn was er kann konnte er bei der WM zeigen. In Göppingen in der vergangenen Saison konnte er diese Leistung leider nur bedingt abrufen und hat sich oft und leicht ablenken lassen.
Letztlich ist es kein Geheimnis, dass Petko lange mit ihm arbeiten musste, bis es mit der Pünktlichkeit im Training klappte.
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Original von Leon
Schönen dank für den Hinweis Ronaldo, das das Insolvenzrecht nicht ganz mein Thema ist. Stimmt mit Sicherheit, denn heute gibt es für jedes Rechtsgebiet Spezialisten. Die von dir aufgeworfene Problematik zur Kommanditgesellschaft lässt sich mit dem Handelsrecht leicht erklären. Die Kommanditisten haben sich durch die GmbH & Co. KG haftungsrechtlich mit einer Gesellschaft, die zugleich Komplementär ist, gegen eventuelle Durchgriffshaftung geschützt. (§ 164 ff HGB)Das war auch kein Vorwurf sondern der Versuch einer Präzisierung.
Letztlich gibt es die Rechtsform "GmbH & Co. KG" nicht. Es gibt die Rechtsform "KG" und nur hier gilt §164 HGB. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage und übernimmt nicht die Geschäftsführung, insofern sind die Kommanditisten vor einer Durchgriffshaftung geschützt.
Für eine KG braucht man immer noch einen Komplementären, der die Geschäftsführung übernimmt und auch mit seinem gesamten Vermögen haftet. Dies ist in diesem Fall eine GmbH, also eine juristische Person mit beschränktem Vermögen und darauf beschränkter Haftung. Aber auch diese GmbH braucht Gesellschafter und mindestens einen Geschäftsführer. Der damit de facto Geschäftsführer der GmbH & Co. KG ist.
Gerade aus dieser Frage heraus ist für mich interessant, wer zuerst einen Insolvenzantrag gestellt hat: GmbH oder KG. Dass die andere Gesellschaft folgt ist normal. Dann sind aber auch die Gesellschafter interessant, denn wenn die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig die Kommanditisten der KG sind und einer oder mehrere sogar noch Geschäftsführer, dann kann es wieder sehr schnell zu einer Durchgriffshaftung kommen. Sofern eine Insolvenzverschleppung nachgewiesen wird und/oder Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern beim Finanzamt offen sind.
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Ich gehe auch davon aus, dass Lemgo noch 1-2 Verpflichtungen tätigen wird und ich gehe davon aus, dass Magdeburg noch den einen oder anderen Abgang verkraften muss - das sind aber Gerüchte und Spekulationen, dafür gibt es einen passenden Thread.
Bei aller Euphorie in Lemgo (wo auch immer das liegt -
Karl), feststehend ist der Wechsel, wenn Göppingen es bestätigt. -
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Original von TBV Thiesi
man sonst hätte Lemgo das nie auf die eigene HP geschrieben, und er wurde jetzt auch schon öfter in lemgo gesehe nach seinem urlaub.Nochmals langsam zum Mitschreiben:
* Mimi flog am Montag nach Ibiza in Urlaub, Lemgo liegt aber in Ostwestfalen
* Die Aussage aus Göppingen ist klar: es fehlen noch Unterschriften, daher ist der Wechsel noch nicht vollzogenZu einem Vertragsausstieg gehören mindestens drei: Lemgo, Göppingen und Mimi. Für einen feststehenden Wechsel reicht Lemgos Aussage allein nicht aus.
Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: ich gehe auch davon aus, dass es so kommen wird und auch menie "Trauer" wird sich in Grenzen halten. Das ändert aber nichts daran, dass FAG den Wechsel noch nicht bestätigt hat.