Dany:
Die Vorgehensweise ist wirklich nicht ganz nachzuvollziehen - siehe auch 4:3:
ZitatEin Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist.
Einem Spieler, der sich weigert, die Unterschrift auf dem Pass zu leisten, darfst Du die Teilnahme am Spiel keinesfalls verweigern!
In dem Fall erfolgt allenfalls ein Eintrag in der Rubrik "fehlende Spielausweise", wenn es bei euch sowas geben sollte. ![]()
Das gleiche gilt natürlich auch, wenn das Foto fehlen sollte.
Was das eigentliche Thema des Threads angeht, bin ich der Meinung, dass "nur" bei Erstellung des Ausweises ein zeitnahes Foto vorhanden sein muss. Anderenfalls zeigt mir bitte erstmal eine Verordnung, die etwas anderes beinhaltet.