• In unteren Klassen ist es ja üblich, dass der Heimverein den Zeitnehmer und der Gast den Sekretär stellt.

    In der 20. Minute gibt es ein TTO, einer der SR kommt zum Kampfgericht. Der Sekretär kommentiert zum wiederholten Mal eine vorangegangene Entscheidung in unsportlicher Weise (nicht beleidigend) und wird deshalb vom SR auf die Tribüne geschickt.

    1) Darf der Gast jetzt einen "Ersatz" stellen? Kann ggf. der SR diesen ablehnen?
    2) Erwarten den Sekretär (entsprechender Eintrag im Protokoll vorausgesetzt) Sanktionen für sein Verhalten?
    3) Was wäre, wenn der Sekretär den SR beleidigt hätte?

    :bier: Todde:ficken:

  • ad 1) Bei uns werden abgelöste Z oder S nicht ersetzt. Der verbliebene übernimmt die Aufgaben des anderen.

    ad 2) Ohne Eintrag kannst Du auch niemanden ablösen, also immer schön alles aufschreiben. Die spielleitende Stelle wird angemessen reagieren, gell Wolli?

    ad 3) Das wird das Strafmass wohl in die Höhe treiben...

  • Hmm, also ich weiß zwar nicht, was bei Dir die "unteren Klassen" sind, aber das wird wohl doch regional unterschiedlcih gehandhabt.
    Bei uns im HVS(achsen) wird das Kampfgericht immer (also bis einschließlich Oberliga) komplett vom Heimverein gestellt.
    Welche Handhabe hat ein SR denn überhaupt gegen das Kampfgericht - also darf er dieses überhaupt, wie von Dir in (1) geschildert, auf die Tribüne schicken?
    Dachte eigentlich bisher nur, dass bei Zwischenfällen oder ungenügender Arbeitsleistung dies auf dem Protokoll vermerkt wird.

  • Also wenn von Z/S permanent SR-Entscheidungen kritisiert werden, bzw. der SR beleidigt wird, dann ist das durchaus eine "ungenügende Arbeitsleistung" für jemanden, der als SR-Gehilfe fungieren soll...

    Im BHV ist es bis zur Oberliga so wie Todde schrieb: Heim stellt Zeitnehmer - Gast den Sekretär

  • Wer bei Anpfiff auf dem Spielberichtsbogen steht kann nicht mehr gestrichen werden und ausgetauscht werden.

    Fängt das Kampfgericht an, gegen den/die SR zu arbeiten, dann geht derjenige. Der Übriggebliebene übernimmt die Arbeit des entlassenen.

    Sollte der Verbliebene auch noch Mist machen, würde ich als SR alleine, ohne Gehilfen, zu Ende führen.

    Wichtig ist aber auf jedenfall, dass die Verstösse des Kampfgerichts auf dem Spielberichtsbogen festgehalten werden. Nur so kann die Spielleitende Stelle (Recht im HVW) ahnden.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von berndo
    Also wenn von Z/S permanent SR-Entscheidungen kritisiert werden, bzw. der SR beleidigt wird, dann ist das durchaus eine "ungenügende Arbeitsleistung" für jemanden, der als SR-Gehilfe fungieren soll...

    Dass dies eine "ungenügende Arbeitsleistung" ist, streite ich ja gar nicht ab, aber kann ich ihn deswegen auch aus dem Kampfgericht entfernen (lassen), und wenn ja, wo steht das ?!

    Einmal editiert, zuletzt von T.N.T. (11. April 2005 um 13:35)

  • Wenn Z oder S eingetragen ist (sollte ja sein) und vom Schiri seines Amtes enthoben wird (mitten im Spiel), muss der übrig gebliebende es allein weitermachen. So zumindest bei uns die Anweisung und ich habe es auch schon vom einem ehm. alten Buli Hasen erklärt bekommen.. Begründung fällt mir jetzt nicht ein!

  • Ich will ja nich nerven, aber ich warte bei dieser Aussage immer noch auf einen Verweis auf ein amtliches Schriftstück, in denen den SRn eine derartige Handlungsmöglichkeit eingeräumt wird. ;)

  • Vieleicht hilft Dir dies weiter!
    1. Z / S sind die Gehilfen des / der SR.
    2. Z / S unterliegen den Satzungen und Ordnungen des DHB und seiner Verbände.

    Zu 1: Wenn SR mit der Arbeit ihrer Gehifen nicht "zufrieden" sind, können sie diese von ihrer Aufgabe entbinden. (siehe auch verbindliche Regelklarstellung Nr. 5 / DHB-Website). Das weitere Verfahren ist dort ebenfalls beschieben. Analoge Hinweise finden sich zudem im Standdatausbildungswerk für SR (Handballschiedsrichter - hsr).

    Zu 2: Unter die Aufsichtspflicht der SR (sie beginnt mit Betreten der Wettkampfstätte und endet mit deren Verlassen) fallen u. a. alle am Spiel beteiligten Personen. Hierzu zählen auch die im Spielprotokoll eingetragenen Z / S. Eine direkte Bestrafungsmöglichkeit für ein Fehlverhalten (dies kann hier nur die Unsportlichkeit sein - z. B. nicht oder fehlerhaftes Wahrnehmen der übertragenen Aufgabe) sieht das Regelwerk für die SR gegenüber Z / S nicht vor. Aber es besteht die Möglichkeit die Sportkameraden von ihrer Aufgabe zu entbinden (s. o.). Der hierzu immer anzufertigende SR-Bericht, eröffnet der spielleitenden Stelle bzw. den Rechtsinstanzen der Verbände die Möglichkeit eine Ordnungsstrafe auszusprechen.