Beiträge von T.N.T.

    Zitat

    Original von Jenny

    Hab ich mittlerweile getan ;) - aber kommt nicht an Illuminati heran ! ;)

    Öhm, da der Thread grad aktuell ist, und Du auch mal Diabolus erwähnt hast... Ich hab die genannten Bücher vor einiger Zeit mal auf Englisch gelesen, fand aber eben das von mir genannte im Gegensatz zu den anderen - noch positiv formuliert - nicht gerade begeisternd...

    Also regeltechnisch gibt es an der Stelle eigentlich nur:

    8:1 b)

    Zitat

    Es ist erlaubt, dem Gegenspieler mit einer offenen Hand den Ball aus jeder Richtung wegzuspielen;

    Dieses Herausspielen ist in jedem Fall erlaubt, und soll auch nicht geahndet werden.
    Allerdings ist es in der Praxis wohl eher selten anzutreffen, denn meist erwischt der Abwehrspieler doch noch die Hand des Angreifers mit.

    Ein Indiz dafür, dass ein Ball "sauber" herausgespielt wurde, wäre, dass der Ball nach oben fliegt - in anderen Fällen sollte man dort mehr als nur skeptisch sein.
    Läuft dann meist mindestens auf eine Hinausstellung raus, wenn nicht gar eine Disqualifikation mit Hilfe von
    8:5

    Zitat

    Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6b), insbesondere, wenn er: a) einem in einer Wurfaktion befindlichen Spieler von der Seite oder von hinten auf den Wurfarm schlägt oder den Wurfarm zurückreißt;

    Zitat

    Original von madmanner
    Mein Frage: Gibt es eine entsprechende Regel? Ich habe eine 2 Minuten-Strafe für ein Stürmerfoul bislang noch nie erlebt.

    Genau das ist der Knackpunkt - diese Frage ist vollkommen falsch.

    Alle Regeln gelten unabhängig davon, in welcher Spielsituation man sich gerade befindet.

    in 16:3b steht z.B.:

    Zitat

    Eine Hinausstellung ist zu geben bei wiederholten, progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3, 16:1 Kommentar);

    Auszug aus 8:3:

    Zitat

    Regelwidrigkeiten gegen 8:2 können im Kampf um den Ball vorkommen; Vergehen, bei denen sich die Aktion überwiegend oder gar ausschließlich gegen den Gegenspieler statt gegen den Ball richtet, sind progressiv zu bestrafen.

    Auszug aus 8:2:

    Zitat

    Es ist nicht erlaubt, den Gegenspieler (am Körper oder an der Spielkleidung) zu klammern, festzuhalten, zu stoßen, ihn anzurennen oder anzuspringen;

    Nirgends ein Wort von Angriff oder Abwehr, oder? Ein Kreisspieler der angreifenden Mannschaft, der um seinen Rückraumspielern Platz zu verschaffen, Gegenspieler klammert, gehört genauso bei Wiederholung auf die Bank wie ein Abwehrspieler, der den Kreisspieler festhält.

    Allerdings muß man zu Deiner Formulierung auch sagen, dass es "nur" wegen eines Stürmerfouls keine Hinausstellung gibt. Es kommt schon auf die Art und Weise desselben an.

    Na huch, da will ich doch auch mal meinen Senf dazugeben.

    Im Lehrplan ist eigentlich nur vorgegeben, dass eine gewisse Anzahl von Mannschaftssportarten im Unterricht "durchgenommen" werden muß. Was dann letztlich an der Tagesordnung ist, entscheidet jede Schule bzw. deren Sportlehrerkollegium für sich.
    Wenn es an der Schule dann eben Lehrer gibt, die fußballbegeistert sind, wird Fußball gespielt, wenn es Handballer sind, dann Handball, bei Volleyballern Volleyball, usw.
    Die generelle Aussage, dass irgendeine Sportart generell zu kurz kommt, kann man jedenfalls nicht an irgendwelchen Zwängen des Systems festmachen.

    Ich kann für meinen Teil sagen, dass ich im Vergleich zu anderen hier wohl das Glück hatte, dass in unserer Schule hauptsächlich die Handballer das Sagen hatten und immer noch haben, und demzufolge auch dieser Sport großgeschrieben wurde - äußerte sich dann auch positiv durch Erfolge bei Veranstaltunge wie "Jugend trainiert für Olympia" etc. Aber ganz ohne das nötige Spielermaterial wäre das natürlich auch nicht möglich gewesen. ;)

    Handball als AG gab's bei uns auch nicht - find ich an der Stelle vielleicht auch nicht unbedingt nötig bzw. bei Handball auch schwer möglich - wer Handball spielen will, geht halt zu irgendeinem Verein - und davon gab's bei uns in der Gegend auch gleich 3. :)

    Quelle: http://www.spiegel.de

    Zum Sachverhalt: Im Prinzip sollte man als MV schon erwarten können, dass man vom SR auf eine vernünftig gestellte Frage auch eine vernünftige Antwort bekommt - die Bedingung hierbei ist aber auch, dass die Frage auch wirklich vernünftig gestellt wurde - also ohne Meckerunterton oder ähnliches. :)

    @HVS-SR: Sind Jugendliche etwa keine "Aktiven"? ;)

    hasenhirn:
    Also Sachsen gehört meines Wissens auch zum SHV, und von einem Paßeinzug habe ich bisher nur bei Disq. wg. SR-Beleidigung und nem Ausschluß was gehört.
    In dem Fall - in meinen Augen purer Blödsinn. ;)

    Zitat

    Original von Heike aus ESA


    Dem kann ich nur zustimmen, die Fehler die gemacht wurden gabs auf beiden Seiten gleichmäßig verteilt.

    *unterschreib*

    Und Gummersbach braucht sich auch in der Schlußphase eigentlich nicht zu beschweren.

    Also ich find die guten Vorsätze für's neue Jahr jedes Jahr auf's Neue eigentlich nur albern.
    Wenn man wirklich etwas an sich zum Besseren verändern WILL (darauf kommt es eigentlich an), braucht man dafür kein spezielles Datum.

    Hereticus: Ein ganz schön starkes Stück, was Du an der Stelle hinausposaunst. Eine "Scheißegalhaltung", wie Du es hier formulierst, habe ich keineswegs. Und an welcher Stelle ging es in der bisherigen Diskussion um Erschießungskommandos in China???
    Ich bin "dagegen" - habe ich auch erwähnt, doch nenne bitte einmal eine realistische Methode, etwas dagegen zu tun? Diskutieren in einem Forum können wir alle, unsere Regierungsparteien dazu bringen, einen Punkt "Beseitigung der Todesstrafe in allen Ländern der Erde" in ihr Programm aufzunehemn, ist wohl eher unrealistisch, wie Waldorf ironischerweise vorschlug, in die betreffenden Staaten einzumarschieren und die Todesstrafe "gewaltsam" zu beseitigen ebenso, also was tun?
    Nebenbei gesagt, gibst Du noch keine Antwort auf die Frage: Wenn die Menschen, die in diesem System leben, mehrheitlich dafür sind, die Todesstrafe beizubehalten, mit welchem Recht sollte man sie daran hindern?
    Ich spreche an der Stelle auf keiner Weise von Deinem tollen chinesischen Beispiel und habe das auch nie getan.

    westfalia-max: Das, was Du hier von Dir gibst, kann nicht wirklich Dein Ernst sein...

    Und genau das ist DEINE Meinung - was willst Du oder ein anderer tun, um die in Deinen Augen vorherrschenden Mißstände zu beseitigen, die in den Augen der dort lebenden Menschen möglicherweise gar nicht existieren, ohne in die Rechte der betreffenden Nationen/Völker/Personen einzugreifen?
    Eine Gesellschaftsordnung bestimmt die in ihr herrschenden Rechte und Gesetze größtenteils selbst, ist zudem autonom. Wer hat an dieser Stelle das Recht, über Gesellschaftsordnungen zu urteilen, nur weil die dort vorherrschenden Rechte und Gesetze nicht den eigenen Moral- und Ethikvorstellungen entsprechen?