Einspruch.
Du hast in meinen Augen seltsame Auffassungen. Die beiden Delinquenten in den von Dir genannten Fällen (Ballführen - korrekterweise muss man sagen, dass der Spieler hier den Ball nach einem erfolgten Prellvorgang wieder fest unter Kontrolle hat und keinen neuen Prellvorgang beginnen darf, Kreisläufer im Angriff hinterläuft Abwehrspieler) werden für ihr Fehlverhalten dadurch bestraft, dass sie dafür einen Freiwurf bzw. Abwurf gegen sich bekommen. Mehr muss man an der Stelle gar nicht tun, denn für die dem fälligen Spieler eigene Blödheit muss man ihn nicht noch bestrafen - er ist damit schon genug bestraft.
Für das hier diskutierte Thema des Halten des Balles mit den Oberschenkeln gelten nur die Einschränkungen 7:2, 7:3, 7:7 - den Ball nicht länger als 3 Sekunden zu halten, nicht mehr als 3 Schritte zu tun bzw. die verbotene Mehrfachberührung des kontrollierten Balles.
Alles andere ist erlaubt, und wenn Du diese erlaubten Aktionen wg. Unsportlichkeit ahnden willst, bewegst Du Dich auf sehr dünnem Eis.
Die Aussage
Zitat
In der Regel 7:4 steht nichts von "Ball mit Oberschenkel hochhalten", also ist es nicht erlaubt.
ist auch Käse, denn es ist auch nirgends im Regelwerk verboten!
Und darüber, was man schon erlebt hat und was nicht, geht es hier so recht auch nicht. Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass ein Spieler beim Laufen ein Bein nachzieht, was ja nicht als Schritt zu werten ist. Sieht auch reichlich komisch aus, und den sportlichen Aspekt könnte man da auch anzweifeln. Aber dennoch ist es erlaubt.