Interessant aber auch die Wechselfehler: der 7. Feldspieler der Roten ist in mindestens 2 Situationen (1:05 und 3:04) noch auf dem Feld, als der Ball im Tor landet. Torwart kommt also nach Beendigung des Ballbesitzes.
Beiträge von Tribünenstar
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Schade und das geht wirklich nicht?
Ich dachte eigentlich, dass ich Dir aufgezeigt habe, dass es doch geht - ab der Saison 2016/2017 wegen der Neuregelungen in der Spielordnung
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Natürlich ist ein Vereinswechsel erforderlich.
Jugendspielrecht mit Doppelspielrecht für den Verein beantragen, in dem er in der Herrenmannschaft spielen will.
dann feststellen, dass der neue Verein ja überhaupt keine A-Jugend hat
und das neue Gastspielrecht für die alte A-Jugend beantragen. -
HandballerHSG90: aktuell hast Du recht, da wäre wohl nichts möglich
Handballer0304 wird erst nächsten Sommer 17. M.E. greift ab der kommenden Saison (ab 01.07.2016) die neue Regelung zum Gastspielrecht in der DHB-Spielordnung:
§ 19 b Gastspielrecht für Jugendspieler
(1) Jugendspieler können neben dem Spielrecht in ihrem Verein (Erstverein) auch ein
Spielrecht (Gastspielrecht) für einen anderen Verein (Zweitverein) unter der Voraussetzung
erhalten, dass der Erstverein in dieser Altersklasse keine Mannschaft gemeldet
hat. -
Nach der Homepage des DHB
Satzung und Ordnungen | Deutscher Handballbund
gibt es ab 01.07.2016 eine Neufassung der Spielordnung, die im neuen § 19a ein Zweifachspielrecht und im ebenfalls neuen §19b ein Gastspielrecht - beides für Jugendspieler - einführt.Ob diese Vorschriften eine Lösung anbieten, hängt von den beteiligten Vereinen/Mannschaften ab.
Nach der Frage spielen die Männermannschaften in der gleichen Klasse, was ist mit den A-Jugend-Mannschaften?
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Gemeint ist die gemeinsame Oberliga von Mittelrhein und Niederrhein (nur bei Männern) mit der offizieller Bezeichnung Nordrheinliga.
Die Benutzung von Worten wie Regionalliga soll verschleiern, dass die künftig dann unter den Bezeichnungen Niederrheinliga und Mittelrheinliga laufenden ligen keine Oberligen (= 4. Klasse), sondern 5. Klasse sind.
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Nach der Spielordnung hat die Abmeldung "schriftlich" zu erfolgen.
Evt. meint der Trainer oder der sonstige Vereinsverantwortliche eine Mail erfülle die Schriftform nicht (Hinweis auf Postweg), auf diesen Streit würde ich es nicht ankommen lassen, also vorsichtshalber per Brief oder Postkarte mit Unterschrift wiederholen. -
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Falls der Antrag sofort (= in dieser Woche) gestellt wird, besteht Spielberechtigung für den neuen/früheren Verein ab dem Wochenende 29./30.08. - also möglichst schnell erledigen
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Das siehst Du im Ergebnis richtig.
Allerdings ist es auch umgekehrt: zunächst muss das Spielrecht in Liga 1, 2 oder bestehen, dann kann Zweitspielrecht für anderen Verein erteilt werden, aber nur 5. Liga oder höher