Ich bin mir nicht sicher ob Einspruch möglich ist. Die Lizenz wurde unter Bedingungen erteilt. Gegen diese Bedingungen hat der TVG keinen Einspruch erhoben. Wenn er sie nun nicht erfüllt weiß ich nicht welchen Sinn ein Einspruch noch haben sollte. Der Schiedsgerichtgang sollte noch gehen.
Falls ein Einspruch noch möglich ist, spinn ich mal ein bisschen rum:
TVG bekommt Lizenz nicht.
TVG legt Einspruch ein, wenn möglich.
TVG bekommt Lizenz nicht.
Saison endet, auch der 17. ist durch.
TVG zieht vors Schiedsgericht
TVG gewinnt vor Schiedsgericht.
17. erstreitet einstweilige Verfügung.
Ergebnis = Zweiundzwanzig Zweitligisten...